Missbrauch mit dem Missbrauch (gelegentlich auch in der Form „Missbrauch des Missbrauchs“ verwendet) ist ein Schlagwort für den Vorwurf, das Thema sexueller Missbrauch werde in öffentlichen, politischen und medialen Debatten unangemessen verwendet oder instrumentalisiert. Es bezeichnet sowohl eine Kontroverse, die sich Anfang der 1990er Jahre in Deutschland entwickelte und auf Debatten in den Vereinigten Staaten zurückgeht, als auch die Position derjenigen, die sich gegen diese Praxis aussprechen. Dem Standpunkt des Missbrauchs mit dem Missbrauch werden unter anderem Katharina Rutschky und Reinhart Wolff zugerechnet. Ihnen gegenüber standen Personen, die das Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern an eine breitere Öffentlichkeit gebracht hatten, vor allem Ursula Enders, Gründerin des Vereins „Zartbitter“. Die Auseinandersetzung erstreckte sich auf die Art der öffentlichen Thematisierung, die statistischen Zahlen zur Verbreitung des Tatbestands, die Diagnose, die Therapie und die justizförmige Verarbeitung.

Prägung der Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“ Die genaue Herkunft der Formulierung ist nicht eindeutig zu klären. Die erste in der Deutschen Nationalbibliothek nachweisbare Verwendung ist eine „Dokumentation“ des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV) von 1992.Josef Linsler, Rosemarie Rittinger: Missbrauch mit dem Missbrauch bei Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht. Dokumentation. Plädoyer für eine offene Diskussion. Herausgegeben vom ISUV/VDU e. V. Nürnberg 1992.

Nach Karin Jäckel ist die Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“ bereits vor Beginn der damit bezeichneten Debatte vereinzelt in Kreisen pädophiler und päderastischer Personen benutzt worden, um straffreien Sex mit Kindern einzufordern; Jäckel macht jedoch keine näheren Angaben.Karin Jäckel: „Helfermafia“ und „Fürsorgestasi“ – Über den „Missbrauch mit dem Missbrauch“. In: Katharina Klees, Wolfgang Friedebach (Hrsg.): Hilfen für mißbrauchte Kinder. Interventionsansätze im Überblick. Beltz, Weinheim 1997, S. 343. Alice Schwarzer gab in einem Emma-Editorial 1993 an, Reinhart Wolff habe die Wendung Ende 1990 in der Zeitschrift Sozial Extra erstmals verwendet.Alice Schwarzer: Falsche Kinderfreunde. In: Emma. September/Oktober 1993 (online). Katharina Rutschky wiederum hat die Formel Missbrauch mit dem Missbrauch in einem polemischen Buchbeitrag 1995 als Überschrift benutzt, die Urheberschaft daran aber Ursula Enders (also einer ihrer Gegnerinnen) zugeschrieben.Katharina Rutschky: Mißbrauch mit dem Mißbrauch. In: Wiglaf Droste, Klaus Bittermann (Hrsg.): Das Wörterbuch des Gutmenschen. Tiamat, Berlin, S. 130–139. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich diese Prägung bereits als Kurzformel für die Kontroverse sowie für eine Partei in dieser Kontroverse eingespielt. Möglicherweise handelt es sich um eine Übernahme aus der Asyldebatte; dort lässt sich die Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“ (des Asylrechts) jedenfalls schon zehn Jahre früher nachweisen.So 1981 in der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik. Band 34, S. 216.

Allerdings ist auch der im Strafgesetzbuch kodifizierte Begriff des sexuellen Missbrauchs selbst sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch von Opfergruppen scharf kritisiert worden, da er sprachlich einen nicht strafwürdigen sexuellen Gebrauch (u. a. von Kindern) voraussetze.Vgl. beispielsweise Frigga Haug: Kindesmissbrauch. In: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus. Band 7/I, 2008, Sp. 677–694, online (PDF; 174 kB).

Ausgangssituation In den Vereinigten Staaten war seit Florence Rushs und Judith Lewis Hermans Veröffentlichungen Ende der 1970er und Anfang der 1980er JahreFlorence Rush: The Best Kept Secret. Sexual Abuse of Children. Prentice Hall, Englewood Cliffs 1980; Judith Lewis Herman: Father-Daughter Incest. Harvard University Press, Cambridge 1981. eine neue Aufmerksamkeit für das Thema des sexuellen Missbrauchs insbesondere von Vätern an ihren Töchtern entstanden. Die dadurch ausgelösten Debatten fanden später auch ein Echo in der Bundesrepublik Deutschland. Als 1978 Emma erstmals eine Reportage zum Thema brachte,Ich klage an. In: Emma. April 1978. (online) war die Resonanz sehr gering, wie Alice Schwarzer rückblickend feststellte.Sieh mich an. In: Emma. November 1991 (online). Wenige Jahre später hatte sich das bereits geändert: 1982 wurde die erste Wildwasser-Beratungsstelle gegründet. Das 1984 erschienene Buch Väter als Täter von Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter erlebte bis in die 1990er Jahre zahlreiche Auflagen. In der Folge wurde eine Reihe von Titeln aus dem Englischen und Französischen ins Deutsche übersetzt (so Rushs Buch, aber auch Masson: Was hat man dir, du armes Kind, getan?). 1987 wurde die Beratungsstelle Zartbitter in Köln gegründet, 1990 schrieb Ursula Enders das Buch Zart war ich, bitter war’s, 1992 erschien die Dissertation Sexueller Missbrauch an Kindern von Dirk Bange mit den Ergebnissen einer schriftlichen Studentenbefragung.

Das Thema „sexueller Missbrauch an Kindern“ hatte damit nicht nur eine erhebliche Medienöffentlichkeit erreicht, sondern auch starke praktische Relevanz erhalten. In vielen Städten gründeten sich Beratungs- und Selbsterfahrungsgruppen und Initiativen.

Bald zeigten sich jedoch in Fachkreisen erhebliche Differenzen bei der Bewertung des Themas. Eine feministische Interpretation des sexuellen Missbrauchs als Ausdruck der Machtausübung von Männern über Frauen und Kinder (Patriarchat) hatte durch die neuen Veröffentlichungen und Initiativen Auftrieb erhalten. Ihr standen andere, bereits etablierte Konzepte in Organisationen des Kinderschutzes (etwa dem Kinderschutzbund) und der Familientherapie gegenüber, die sexuellen Missbrauch in erster Linie als eine Form von Kindesmisshandlung verstanden.Vgl. etwa Gahleitner 2001, aber auch Ulrike Brockhaus, Maren Kolshorn: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen. Mythen, Fakten, Theorien. Campus, Frankfurt u. a. 1993, S. 14f. Die Diskussion hatte noch nicht die Massenmedien erreicht, war aber bereits 1991 sehr polarisiert. Jörg M. Fegert konstatierte damals: „Jeder Satz in der derzeitigen Diskussion über sexuellen Missbrauch beinhaltet in Deutschland ein für die/den ‚Uneingeweihte/n‘ kaum merkliches ‚Glaubensbekenntnis‘.“Gahleitner 2001, S. 5. Das Zitat stammt aus: Jörg Michael Fegert: Glaubensbekenntnis und Gruppenjargon. Streitpunkte und Standpunkte zur Diskussion um Sexuellen Mißbrauch. In: D. Janshen (Hrsg.): Sexuelle Gewalt. Die allgegenwärtige Menschenrechtsverletzung. Zweitausendeins, Frankfurt 1991, S. 47–85, hier: S. 47.

Zudem hatten in den USA und in Großbritannien bereits große Gerichtsverfahren wegen massenhaften Kindesmissbrauchs stattgefunden, die ebenfalls zur Polarisierung der Meinungen beigetragen hatten. Die größte Öffentlichkeitswirkung entfalteten der Prozess um die Kindertagesstätte McMartin in Los Angeles (1987–1990) und der sogenannte Cleveland-Prozess in Middlesbrough (1987).

Verlauf der Kontroverse Als Beginn der Auseinandersetzung wurde allgemein die Veröffentlichung einer scharfen Polemik von Katharina Rutschky empfunden:Vgl. etwa Susanne Mayer: Mißbrauch und Wahrheit. In: Die Zeit. Nr. 30, 22. Juli 1994, (online) Erregte Aufklärung, 1992. Diese Stellungnahme war in der Folgezeit heftig umstritten. Es gab lobende Rezensionen etwa in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und heftige Kritik von Alice Schwarzer in Emma. Das Forum Kritische Psychologie widmete eine ganze Nummer dem Thema (Nr. 33 ), wo unter anderem Frigga Haug, Klaus Holzkamp und Birgit Rommelspacher Stellung nahmen. Einen Höhepunkt erreichte die Zuspitzung, als Reinhart Wolff, damals Rektor der Alice-Salomon-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, 1994 ebendort gemeinsam mit Katharina Rutschky einen Kongress zum Thema organisierte. Dieser konnte nur hinter verschlossenen Türen und unter Polizeischutz stattfinden.Jeannette Goddar: Sexueller Missbrauch polemisch aufbereitet. In: taz, 24. Januar 1994. taz.de. Aus ihm ist ein Handbuch Sexueller Mißbrauch hervorgegangen. Wolff wurde kurze Zeit darauf als Rektor abgewählt. Die damalige Frauenbeauftragte der Hochschule, Gitti Hentschel, organisierte im folgenden Jahr einen Gegenkongress, der ebenfalls in einem Buch dokumentiert ist: Skandal und Alltag. Sexueller Mißbrauch und Gegenstrategien.Nadja Katsch: Rezension zu: Gitti Hentschel (Hrsg.): Skandal und Alltag. In: Forum Kritische Psychologie. Nr. 37 (1995), S. 191–199, hier: S. 199.Die neue Form der Täterentlastung, Stellungnahme Gitti Hentschels zur Diskussion, taz, 24. September 1993

Gegendemonstranten versuchten, Veranstaltungen zu verhindern, in denen Exponenten des „Missbrauchs mit dem Missbrauch“ auftraten. Dies kam nicht nur bei dem Berliner Kongress von 1994 vor; im Jahr 1995 richtete sich die Empörung vor allem gegen den Satiriker Wiglaf Droste, der in einem Text in der Zeitschrift Titanic (Zur Dialektik von Vatermutterkind) und einer Glosse Der Schokoladenonkel bei der Arbeit die von ihm angenommene „Hysterie“ beim Thema Sexueller Missbrauch ironisierte.Objektiv nicht lustig, von Frank Drieschner, Die Zeit, 23. Juni 1995 26/1995Jan Schwarzmeier: Die Autonomen zwischen Subkultur und sozialer Bewegung. Dissertation. Göttingen 1999, zugänglich als Book on Demand, Norderstedt 2001, hier das Kapitel Die Kampagne gegen Wiglaf Droste, S. 192–195.Friedrich Küppersbusch: Zum Tod von Wiglaf Droste. Der Tucholsky unserer Tage. taz, 16. Mai 2019.

Eine andere Entwicklung war ebenfalls für die öffentliche Wirkung des Diskurses verantwortlich: Es kam zunächst in Münster 1992 zu einem spektakulären Prozess gegen einen Erzieher, dem vorgeworfen wurde, in einer Kindertagesstätte in Coesfeld zahlreiche Kinder sexuell missbraucht zu haben. Das als Montessori-Prozess bekannt gewordene Verfahren wurde in allen Massenmedien intensiv verfolgt und kommentiert. Es endete nach einem heftigen Gutachterstreit 1995 mit einem Freispruch. 1993 begannen vergleichbare Großverfahren, die Prozesse in Worms und in Flachslanden.

Parallel zu diesen Debattensträngen verlief eine Kampagne des Verbands ISUV/VDU, die mit einer Pressemitteilung im Januar 1992 begann und diverse Veranstaltungen einschloss. Der Verband, der für die regelmäßige Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts für beide Eltern eintrat, behauptete eine erhebliche Zunahme von Missbrauchsvorwürfen in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren sowie eine hohe Quote von Falschbeschuldigungen.Eine von diesem Verband selbst herausgegebene „Dokumentation“ enthält die Pressemitteilung, einen Artikel aus der Zeitschrift Stern sowie Beiträge eines vom Verband organisierten Expertenforums. Vgl. Josef Linsler, Rosemarie Rittinger: Missbrauch mit dem Missbrauch bei Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht. Dokumentation. Plädoyer für eine offene Diskussion. Herausgegeben vom ISUV/VDU e. V. Nürnberg 1992. Die Angaben wurden jedoch im Folgenden massiv in Zweifel gezogen. Eine Zunahme von Missbrauchsvorwürfen in familiengerichtlichen Verfahren ließ sich in empirischen Untersuchungen nicht erhärten, der Anteil dieser Fälle liegt einer Studie von 2000 zufolge durchgängig bei etwa drei Prozent und damit sehr niedrig. In den vorgefundenen Fällen von Missbrauchsvorwürfen vor Familiengerichten ergab sich allerdings ein „sehr hoher Anteil von zweifelhaften bzw. nicht belegbaren Vorwürfen“.Detlef Busse, Max Steller, Renate Volbert: Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren. In: Praxis der Rechtspsychologie. Sonderheft 2/2000, S. 3–98; das Zitat dort S. 74.

Themen der Auseinandersetzung