mini|Ruine der Windmühle von 1713 mini|Ein Teil der Burgruine mini|hochkant|Diebsturm mit Teilen der Stadtmauer
Grüningen ist ein Ortsteil der Stadt Pohlheim im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Geografische Lage Grüningen liegt am Obergermanischen Limes (→ Limeswachturm zu Pohlheim) am Rande der Wetterau in Mittelhessen am hohen Wartberg. In Grüningen treffen sich zwei historische Straßen, nämlich die Weinstraße und die Lange Hessen. Heute verläuft die Landesstraße 3132 durch das Dorf.
Ortsgeschichte Mittelalter Die älteste Erwähnung des Dorfes findet sich im Lorscher Codex und datiert auf den 3. Mai 799.: „... in Gruoninger marca ...“Karl Glöckner: Codex Laureshamensis = Arbeiten der historischen Kommission für den Volksstaat Hessen. Darmstadt 1929. Band 3: Kopialbuch; Die übrigen fränkischen und die schwäbischen Gaue, Güterlisten, späte Schenkungen und Zinslisten, Gesamtregister, Fotomechan. Nachdruck der Ausgabe von 1936, Darmstadt. Hessische Historische Kommission 1963. Nr. 3763 c, S. 247. Neben der Grüninger Mark wird im gleichen Jahr „... in Wedereiba ..., ... in Gruningen ...“ genannt.Karl Glöckner: Codex Laureshamensis. CL 2968, S. 247. Beide Quellen finden sich in dem oben angeführten Kopiar, das in der Zeit zwischen 1183 und 1195 angelegt wurde, als die meisten Gütern dem Kloster Lorsch schon wieder verloren gegangen waren. In einer Urkunden des Klosters Hersfeld aus dem Jahre 949 findet sich der Eintrag: „... in Gruoningo marcu“.Hans Weirich: Hersfelder Urkundenbuch. Marburg 1934, Nr. 50, S. 93.
Ein „Anselmus de Gruninge“ wird 1247 erwähnt.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau (AUB). Darmstadt 1851. Nr. 52, S. 36. Die Einwohner von Grüningen forderten am 21. Juni 1276 von dem Kloster Arnsburg einen Beitrag zum Erhalt der eigenen Dorfkirche und des Friedhofes, da im Bereich des Grüninger Pfarrsprengels mehrere Grangien des Klosters lagen.AUB Nr, 153. Philipp II. von Falkenstein-Münzenberg entschied, dass die Mönche vom Arnsburg für ewige Zeiten von der Baulast für die Grüninger Kirche befreit wurden und dafür drei Morgen Wiesen zu Klein-Holzheim, einer späteren Wüstung, nach Grüningen übertrugen.Andreas Kuczera: Grangie und Grundherrschaft. Zur Wirtschaftsverfassung des Klosters Arnsburg zwischen Eigenwirtschaft und Rentengrundherrschaft 1174-1400. Dissertation. Darmstadt und Marburg 2003. Hrsg.: Hessische Historische Kommission Darmstadt und Historische Kommission für Hessen. = Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 129. S. 119. Bereits am 19. April 1380 hatten Philipp VII. von Falkenstein und seine Frau Margarethe den Erzbischof Ludwig von Mainz gebeten, die Pfarrei Grüningen in das Kloster Arnsburg zu inkorporieren.Stephan Alexander Würdtwein: Dioecesis Moguntia. Band III. Mannheim 1777. Nr. 50. Dies bestätigte Papst Bonifatius IX. am 17. März 1390.Stephan Alexander Würdtwein: Dioecesis Moguntia. Band III. Nr. 49. Die Inkorporation der Pfarreien Trais-Münzenberg, Muschenheim und Grüningen erfolgte allerdings erst am 7. Januar 1412.AUB, Nr. 1163.
Eine frühe Bemühung des Klosters Arnsburg Besitz zu erwerben findet sich 1210,AUB, Nr. 4. als Hartrad III. von Merenberg den Verkauf seines Gutes in Groß-Holzheim für 80 kölnische Mark bestätigte. Dies geschah vor dem Gericht in Grüningen, welches in dieser Urkunde „das Sprak“ genannt wird. Bei diesem Verkauf war noch der Abt des Klosters Eberbach anwesend.Andreas Kuczera: Grangie und Grundherrschaft. S. 137.
1394 wurde die Burg Grüningen genannt. Sie zerfiel um 1600.
Der Ortsname Grüningen erscheint 1459 als „Grünyngen“ und „Grynyngen“.Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1 - 5. Band 1. Darmstadt 1860 - 1873. Band 4. Nr. 190. S. 181. Der Ortsname lässt sich wohl von einer Personal- oder Sachbezeichnung herleiten, worauf das Suffix -ing(a) hinweist. Die Farbe grün ist damit nicht gemeint.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 148 f.
Neuzeit Mitte des 15. Jahrhunderts war Grüningen vorübergehend Amtssitz, 1548 und später gehörte es zum Amt Butzbach, 1787 zum Fürstentum Solms-Braunfels und wurde dort als Amt Grüningen verwaltet.
Vom 17. Jahrhundert bis in die 1930er Jahre bestand in Grüningen eine jüdische Gemeinde mit eigenem Friedhof. 1669 wurde die Grüninger Kirche wieder aufgebaut, die 1634 während des Dreißigjährigen Krieges mitsamt der ganzen Stadt (außer vier Häusern) niedergebrannt worden war. 1685 wurde das Rathaus errichtet und 1713 die Windmühle, die aber schon 1794 zur Ruine wurde. Im Siebenjährigen Krieg fand 1762 ein Gefecht bei Grüningen statt.
Mit der Rheinbundakte Art. 24 Rheinbundakte. von 1806 fiel die staatliche Hoheit über das Fürstentum Solms-Braunfels dem Großherzogtum Hessen zu. Das Großherzogtum gliederte auch Grüningen in das Fürstentum Oberhessen (ab 1816: „Provinz Oberhessen“) ein. Dies geschah mit der Einschränkung, dass dem Fürsten der Rang eines Standesherren verblieb und er in seinem Fürstentum weiter hoheitliche Rechte in Verwaltung und Rechtsprechung ausübte. Dazu wurde das Amt Hungen geschaffen, zu dem nun Grüningen gehörte.
Ab 1820 kam es im Großherzogtum Hessen zu Verwaltungsreformen. 1821 wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte. Auch für Grüningen war es 1822 soweit: Mit Allerhöchster Entschließung seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 24. April 1822 wurde das ehemalige fürstlich solms-braunfelsische Amt Hungen aufgelöst und dessen Verwaltungsaufgaben auf den neu gebildeten Landratsbezirk Hungen, dessen Aufgaben in der Rechtsprechung dem Landgericht Hungen übertragen. Die neue Landeseintheilung und Organisation der untern Justiz und Verwaltungsbehörden – insbesondere in den fürstlich und gräflich Solmsischen Besitzungen betreffend. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 10. Mai 1822, S. 182.
1841 wurde der Landratsbezirk Hungen in „Kreis Hungen“ umbenannt. Die Märzrevolution verursachte 1848 die nächste Umstrukturierung: Die Kreise wurden abgeschafft und Grüningen gehörte nun zum neu geschaffenen Regierungsbezirk Friedberg. Der hatte aber nur vier Jahre Bestand, denn die Reaktion revidierte 1852 die Reform von 1848. Grüningen kam nun zum Landkreis Gießen.
Die Schule datiert von 1907.
Von 1923 bis 1983 bestand die Sing- und Turnhalle, die dann der Limeshalle weichen musste, die am 28. November 1986 eingeweiht wurde.
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Die Gemeinde Pohlheim wurde am 31. Dezember 1970 im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim und Watzenborn-Steinberg gegründet. Für Grüningen wurde, wie für die übrigen ehemaligen Gemeinden von Pohlheim, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Grüningen angehört(e):
vor 1712: Heiliges Römisches Reich, Kondominium der Grafschaften: Eppstein-Münzenberg, Solms-Braunfels, Solms-Lich und Stollberg ab 1712: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Braunfels, Amt Grüningen ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Amt Grüningen (des Fürstentums Solms-Braunfels) ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Grüningen (des Fürstentums Solms-Braunfels) ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Grüningen (Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Grüningen des Fürsten Solms-Braunfels) ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HungenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Grüningen“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung. ab 1841: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Gießen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Gießen, Stadt Pohlheim ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Pohlheim ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Pohlheim ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Pohlheim
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Grüningen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Grüningen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtum Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Grüningen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde, verzichtete der Fürst 1823. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641) kam Grüningen zum Landgericht Lich.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lich“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Mit Wirkung vom 1. April 1913 wurde die Gemeinde Grüningen dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011