mini|Lindenhof (2022)
Ober-Mumbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Mörlenbach im südhessischen Landkreis Bergstraße.
Geographische Lage Ober-Mumbach liegt südöstlich von Mörlenbach-Mitte im westlichen Odenwald in der Nähe der Bergstraße am Mittellauf des Mumbachs, einem linken östlichen Zufluss der Weschnitz, der sich in der Ortslage, von Süden kommend, nach Westen wendet. Im Süden der Gemarkung liegen der Weiler Geisenbach, die Gehöftgruppe Lempelstieg und die Einzelhöfe Rapsgrund sowie Rohrbacher Höhe. Der höchste Punkt der Gemarkung erreicht südöstlich von Geisenbach eine Höhe von etwa 370 Metern. Talaufwärts der Gemarkung liegt Rohrbach und talabwärts der Weiler Nieder-Mumbach.
Geschichte Überblick Die erste Erwähnung von Ober-Mumbach erfolgte 1130 im Lorscher Codex als Munnenbach. Für 1568 ist belegt, dass der Ort zur „Zent-Waldmichelbach“ der kurpfälzischen Amtsvogtei Lindenfels gehörte.
Während der Reformation wird der Ort evangelisch und eine Filiale der reformatorischen Pfarrei Wald-Michelbach. Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele andere der Region fast menschenleer gewesen sein.
Unter Pfälzer Herrschaft gehörte der Ort bis 1803 zum Oberamt Lindenfels und kam dann infolge des Reichsdeputationshauptschlusses, der die Auflösung der Kurpfalz verfügte, nach Hessen. Dort wird er ab 1821 durch den Landratsbezirk Lindenfels verwaltet, wobei die Bürgermeisterei in Ober-Mumbach auch für Geisenbach, Hornbach, Reisen, Schimbach (heute Weiler der Gemeinde Birkenau) zuständig war.
Später war die Bürgermeisterei für Ober-Mumbach in Reisen, bevor es sich selbst verwaltete. Über mehrere Verwaltungsreformen in Hessen gehörte der Ort den Kreisen Lindenfels und Heppenheim an, bis es 1938 zum heutigen Landkreis Bergstraße kam.
Am 1. April 1958 wurde die Gemeinde Rohrbach eingemeindet und im Vorfeld der Gebietsreform in Hessen schlossen sich am 31. Dezember 1970 die bis dahin selbstständigen Gemeinden Mörlenbach, Ober-Liebersbach, Ober-Mumbach und Vöckelsbach zur neuen Gemeinde Mörlenbach zusammen.
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Ober-Mumbach entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Ober-Mumbach lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus der Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.
Die früheste bekannte Erwähnung von Ober-Mumbach erfolgte 1130 im Lorscher Codex als Munnenbach, in dem der Lorscher Abt Diemo dem Kloster Michelstadt das Dorf Munnenbach und eine Hube in Kirchhausen im Tausch mit dem Grund und Boden der Burg Weinheim überlässt. Die nächste Erwähnung stammt aus dem Jahr 1347, als der Pfalzgraf Ruprecht II. dem Dieter von Hattenheim ein Wittum für seine Ehefrau Magarete von Richenstein, über den Zehnten auf Mummenbach und eine Gült zu Mörlenbach, gestattet. 1568 werden für Mumbach zehn Hofstätten sowie ein Halbgericht angegeben. Als Hohe Gerichtsbarkeit ist das Zentgericht Waldmichelbach genannt.Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch – Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 520
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Nach der Reformation wurde die bestehende Kirche in Wald-Michelbach durch die Reformierten benutzt. Die Orte der Zent wurden Filialen der Pfarreien in Wald-Michelbach. 1613 wurde Ober-Mumbach noch als Filiale von Mörlenbach genannt.
An Mumbach haben 1613 »Bede, Zins, Gülten, Atzung, Frohndienst und andere Gefäll« das Kloster Handschuhsheim. Den Zehnten hatten der Junker Rodenstein als pfälzisches Lehen zu zwei Drittel und das Kloster Handschuhsheim zu einem Drittel.
Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele andere der Region fast menschenleer gewesen sein. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machten viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u. a. nach Nordamerika und Preußen.
Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens, in der mehrheitlich evangelisch bevölkerten Pfalz, an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben, und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt, alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf Betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten. Die Katholiken bauten 1739 eine eigene, dem Heiligen Lorenz geweihte Kirche. Die Lutheraner richteten sich 1780 eine Kirche in ihrem Schulhaus ein.
Für 1784 sind 13 Häuser und 113 Seelen überliefert und die Gemarkung enthielt 400 Morgen Äcker, 85 Morgen Wiesen, 5 Morgen Gärten und 114 Morgen Wald davon gehörten 58 Morgen der Gemeinde und die übrigen zu den Hubgütern. Daneben gab es 800 Morgen Wald der gemeinschaftlich durch die „Zent Wald-Michelbach“ genutzt wurde. Es gab einen kurfürstlichen Förster, der sowohl über diese als auch über alle anderen Waldungen der „Zent Wald-Michelbach“ und der „Zent Hammelbach“ die Aufsicht hatte. Vom Zehnten bezog die Kurpfälzer Hofkammer zwei, und das Kloster Handschuhsheim ein Drittel.
Bis 1737 unterstand das Amt Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein Oberamt im Pfalzgrafschaft bei Rhein im Kurfürstentum Pfalzbayern. Ober-Mumbach war innerhalb des Amtes Lindenfels Teil der „Zent Waldmichelbach“.
Vom 19. Jahrhundert bis heute mini| Brunnen, Mumbacher Talstraße 94 (2024)
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachten Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil der Kurpfalz durch Frankreich annektiert. In der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg wurde im Februar 1803 der Reichsdeputationshauptschluss verabschiedet, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Er verfügte die Auflösung der Kurpfalz und wies das Gebiet des Oberamts Lindenfels der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als Ausgleich für verlorene linksrheinische Gebiete zu. Dort wurde das „Oberamt Lindenfels“ vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Unter Druck Napoleons wurde 1806 der Rheinbund gegründet, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum Hessen erhoben, anderenfalls drohte er mit Invasion. Im Großherzogtum wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ 1812 aufgeteilt und Ober-Mumbach dem „Amt Waldmichelbach“ zugewiesen wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.
Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Ober-Mumbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Ober-Mumbach auch für Weisenbach, Hornbach, Reisen, Schimbach (heute Weiler der Gemeinde Birkenau) zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Ober-Mumbach gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.