Erlenbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Fürth im Odenwald im südhessischen Landkreis Bergstraße.
Geographische Lage Erlenbach liegt im Quellgebiet des Linnenbachs, am Rande der Weschnitzniederung im Vorderen Odenwald und nordwestlich der Kerngemeinde Fürth. Die Gemarkung erstreckt sich nach Nordwesten über bewaldete Berghänge bis zu der 453 Meter hohen waldfreien Bergterrasse Auf dem Eck.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind Linnenbach im Südosten, Lauten-Weschnitz im Süden, Igelsbach im Südwesten, Seidenbach im Westen, Seidenbuch im Norden, Eulsbach im Nordosten und Ellenbach im Osten.
Geschichte Ortsgeschichte Der Ort entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst der ausgedehnten Mark Heppenheim dem Reichskloster Lorsch. Im Lorscher Codex wird 1094 Erlenbach als Erlebach in der Beschreibung der Huben und Zinsen des zum Kloster gehörigen Hofes Fürth (villicato Furde) erstmals erwähnt. Am 12. Mai 1012 verlieh in Bamberg König Heinrich II. auf Bitten des Lorscher Abts Bobbo den Forst- und Wildbann innerhalb der Mark Michelstadt und der Mark Heppenheim dem Kloster Lorsch auf ewig. Dies erfolgte vor allem mit dem Ziel, die Besiedelung des vorderen Odenwaldes, der damals noch weitgehend aus Urwald bestand, voranzutreiben. Im Zuge dieser Maßnahmen dürfte auch Erlenbach entstanden sein und war dabei dem Fürther Hof des Klosters zehntpflichtig.
Nachdem 1232 Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt wurde, konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus der Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet, zu der auch Erlenbach gehörte. 1461 verpfändete Kurmainz seine Besitzungen an der Bergstraße, und damit gingen die Besitzungen des Klosters Lorsch an die Kurpfalz, die 1556 die Reformation einführte und 1564 das Kloster aufhob.
Am 29. September 1414 verlieh Pfalzgraf Ludwig III. dem Schenken Eberhard VII. von der Fürstenauer Linie der Erbacher den Zehnten zu Erlenbach und die Dörfer Siegelsbrunn, Ludewisches und sein Teil an Scharbach (Siedelsbrunn und Lautenweschnitz) mit Gericht, Vogtei und anderem Zubehör zu Mannlehen. Dieses Lehen wurde 1509 an Kurpfalz gegen das Dorf Hetzbach bei Beerfelden zurückgetauscht.
Unter Kurpfälzer Herrschaft gehörte Erlenbach bis 1803 zum Amt Lindenfels, das bis 1737 dem Oberamt Heidelberg unterstand und danach ein eigenes Oberamt bildete. Dort gehörte der Ort zur Thalzent, deren Zentgericht erst in Glattbach, später in Ellenbach und zuletzt in Schlierbach abgehalten wurde. Das Gericht hatte gemeinsam mit Lindenfels eine Richtstätte in den »Faustenbacher Hecken auf dem Bühel«. Für deren Unterhaltung musste die Thalzent die Hälfte der Kosten tragen. In seinem Siegel führte das Zentgericht ein Schild mit drei Feldern. Im ersten Feld befand sich der Pfälzische Löwe, im zweiten die bayerischen Rauten und im dritten, untersten ein Knabe auf einem Hügel, über dessen Kopf eine Kugel schwebte.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Im Heidelberger Oberamtscompetenzbuch vom Jahr 1610 ist Erlenbach als Filial von Schlierbach erwähnt. In der Kirchenbüchern der reformierten Gemeinde Schlierbach wird Erlenbach von 1656 bis 1908 als Filial geführt.
Im Jahr 1613 wurden 7 ½ Huben mit 7 Hausgesäßen, 3 leibeigene Männer und 2 Frauen gezählt. Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein.
Im Jahr 1784 wird Erlenbach als Ort mit 15 Familien, 74 Seelen beschrieben. Die Gemarkung enthielt 85 Morgen Ackerland, 25 Morgen Wiesen, 4 Morgen Gärten, und 3,5 Morgen Wald. Der Große Zehnt war, zu zwei Dritteln an die Kurmainzer Hofkammer im Namen des Klosters Lorsch und zu einem Drittel an die geistliche Verwaltung des Stiftes zum Heiligen Geist in Heidelberg, abzuführen.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde die Kurpfalz aufgelöst und das Oberamt Lindenfels und mit ihm Erlenbach kam zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in dem auf Druck Napoleons gebildeten Großherzogtum Hessen aufging. In Hessen gehörte Erlenbach durch eine Reihe von Verwaltungsreformen zum Landratsbezirk Lindenfels, sowie den Kreisen Lindenfels und Heppenheim, bis es 1938 zum heutigen Landkreis Bergstraße kam.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich am 31. Dezember 1970 die Gemeinde Seidenbach der Gemeinde Erlenbach an, bevor sich die so vergrößerte Gemeinde ein Jahr später der Gemeinde Fürth anschloss.
Verwaltung und Gerichte Unter pfälzischer Hoheit wurden Verwaltung und Gerichtsbarkeit über den Ort durch die „Thal-Zent“ der „Amtsvogtei Lindenfels“ ausgeübt. Diese Amtsvogtei unterstand dem Oberamt Heidelberg bis 1737, danach wurde Lindenfels ein selbständiges Oberamt der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (ab 1777 im „Kurfürstentum Pfalzbayern“).
Ab 1803 wurde das bisherige Oberamt Lindenfels in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Im Großherzogtum Hessen wurde 1812 der Amtsbereich des Amts Lindenfels aufgeteilt und Erlenbach wurde dem Amt Fürth und dem neu gebildeten Justizamt in Fürth als erster Instanz der Rechtsprechung zugewiesen. Das im gleichen Jahr errichtete „Hofgericht Darmstadt“ war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Zentgerichte hatten damit ihre Funktion verloren. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde. Im Jahre 1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Erlennbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Ellenbach außer für Ellenbach auf für die Orte Erlenbach, Eulsbach, Lautenweschnitz und Linnenbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Erlenbach gehörte.
Am 31. Juli 1848 wurden die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Ellenbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Erlenbach: Reformatorisches Filialdorf am Linnenbach mit 190 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 376 Morgen, davon 207 Morgen Ackerland, 75 Morgen Wiesen und 79 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, das Filialdorf Erlenbach mit eigener Bürgermeisterei, 25 Häusern, 192 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische Pfarrei Schlierbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim angegeben.
Im Jahre 1874 wurde eine Anzahl von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung von Erlenbach in den Kreis Heppenheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Fürth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. Der Kreis Bensheim wurde aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen. Der Kreis Heppenheim übernahm die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 94 ha angegeben, davon waren 18 ha Wald.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich am 31. Dezember 1970 die Gemeinde Seidenbach freiwillig der Gemeinde Erlenbach an, bevor sich die so vergrößerte Gemeinde ein Jahr später der Gemeinde Fürth anschloss. Für Erlenbach und Seidenbach wurden wie für alle nach Fürth eingegliederten Gemeinden je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Erlenbach angehört(e):
vor 1737: Heiliges Römisches Reich, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Oberamt Heidelberg, Amt Lindenfels, Thal-Zent ab 1737: Heiliges Römisches Reich, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Oberamt Lindenfels, Amt Lindenfels ab 1777: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Pfalzbayern, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Oberamt Lindenfels, Amt Lindenfels ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt,Durch den Reichsdeputationshauptschluss. Fürstentum Starkenburg, Amt Lindenfels ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Lindenfels ab 1812: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth ab 1815: Großherzogtum HessenDas Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung., Provinz Starkenburg, Amt Fürth