Kreidach ist ein Ortsteil der Gemeinde Wald-Michelbach im südhessischen Landkreis Bergstraße. Das Ortsbild wird vom Viadukt der ehemaligen Bahnlinie, die von Mörlenbach bis nach Wahlen führte, maßgeblich geprägt.
Geographie
Kreidachh liegt auf im Westen des Gemeindegebiets von Wald-Michelbach in einem Tal des Buntsandstein-Odenwald, ca. 14 km südöstlich von Heppenheim und 1,7 km südwestlich der Gemeindeverwaltung in Wald-Michelbach. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Kreidach mit einer Fläche von 301 Hektar, davon sind 99 Hektar Wald. Die Ortslage befindet sich auf 305 bis und der höchste Punkt liegt mit 534 m ganz im Süden der Gemarkung. Kreidach ist geteilt in Oberdorf und Unterdorf und liegt im Quellgebiet des Mörlenbachs, einem linken östlichen Zufluss der Weschnitz. Zwischen Kreidach und Wald-Michelbach erhebt sich die 423 Meter hohe Kreidacher Höhe, die als Passhöhe den einzigen Übergang vom Vorderen Odenwald in den südlichen Überwald bietet.
An den Ortsteil Kreidach grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, im Norden und Osten der Weiler Stallenkandel und die Kerngemeinde Wald-Michelbach, im Süden Wald-Michelbach-Siedelsbrunn und im Westen Abtsteinach-Ober-Abtsteinach und Mackenbach sowie Mörlenbach-Vöckelsbach. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3120, die Mörlenbach mit der Kreidacher Höhe verbindet, wo sie auf die L 535 (Wald-Michelbach – Abtsteinach) trifft.
Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Kreidach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, einem Verwaltungsbezirk des Frankenreichs. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst der ausgedehnten Mark Heppenheim dem Reichskloster Lorsch. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Kreidach lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus der Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile, darunter auch Kreidach, wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.
Die erste Erwähnung des Ortes findet sich unter dem Namen Crutehe 1287, als die Herren von Strahlenberg die Hälfte des Ortes besaßen.Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch – Starkenburg. Darmstadt 1937, S. 406f. Über die Jahrhunderte folgt eine bewegte Geschichte der Grund- und Hoheitsrechte. Im 14. Jahrhundert hatte das Haus Ertligheim den Ort von der Kurpfalz zum Lehen. Bis 1509 hatten auch die Schenken von Erbach Rechte an dem Dorf, die aber im Tausch mit dem Dorf Hetzbach bei Beerfelden an die Kurpfalz gingen.
Nach dem Aussterben des Hauses Ertligheim kam das Lehen an die Landschad von Steinach und im Dreißigjährigen Krieg an den General von der Horst. 1684 kam es an den Grafen Kastell, der es bald auch als Pfandschaft erhielt, in die nachher Graf Johann Andreas von Hamilton eintrat, der sein Recht 1698 an den Oberkriegskommissar Lothar Friedrich von Hundheim verlieh, welcher es 1700 von Neuem als Lehen erhielt.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Nach der Reformation wurde die bestehende Kirche in Wald-Michelbach durch die Reformierten benutzt, während die Katholiken 1739 eine eigene dem Heiligen Lorenz geweihte Kirche bauten. Die Lutheraner richteten sich 1780 eine Kirche in ihrem Schulhaus ein. Die Orte der Zent wurden Filialen der Pfarreien in Wald-Michelbach.
1613 wurden 13 Huben und 12 Hausgesäße gezählt, von denen 6½ Hans Ulrich, Landschaden von Steinach mit Zins und Gülten von der Kurpfalz zum Lehen hatte und der den Schultheißen des Ortes einsetzte. Den großen und kleinen Zehnten bezog die Kurmainzische Hofkammer namens des Klosters Lorsch.
Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie das benachbarte Siedelsbrunn fast menschenleer gewesen sein.
Bis 1737 unterstand die „Amtsvogtei Lindenfels“ dem Oberamt Heidelberg, danach wurde sie ein selbständiges Oberamt. Die Gerichtsbarkeit und die hoheitliche Verwaltung über Kreidach lagen bei der Zent Waldmichelbach des Oberamts Lindenfels der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777).
1784 wurden 14 Häuser gezählt und die Gemarkung enthielt 453 Morgen Äcker, 154 Morgen Wiesen, 22 Morgen Gärten, 100 Morgen Weide und 170 Morgen Wald. Von dem Wald gehören 118 Morgen der Gemeinde, der Rest zu den Hubengütern. Daneben gab es 800 Morgen Wald der gemeinschaftlich durch die Zent Wald-Michelbach genutzt wurde. Es gab einen Kurfürstlichen Förster, der sowohl über diese, als auch über alle anderen Waldungen der Zent Wald-Michelbach und der Zent Hammelbach die Aufsicht hatte.
Vom 19. Jahrhundert bis heute Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom Februar 1803 erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Das Oberamt Lindenfels und mit ihm Kereidach kamen somit an Hessen-Darmstadt. Dort wurde das Oberamt vorläufig als hessische Amtsvogtei weitergeführt. 1806 erhob Napoléon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum.
1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und Kreidach wurde dem neu gegründeten Amt Waldmichelbach zugewiesen, das vorher als Zent fungiert hatte. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der seit 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde. 1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Kreidach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Siedelsbrunn auch für Kreidach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.
1832 wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem nunmehr Kreidach gehörte.
Am 31. Juli 1848 wurden die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Kreidach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Kreidach:Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 344 (online bei Google Books) Reformatorisches Filialdorf mit 261 Einwohnern und drei Mühlen. Die Gemarkung besteht aus 1208 Morgen, davon 637 Morgen Ackerland, 234 Morgen Wiesen und 317 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Kreidach bestehend aus Ober- und Unterkreidach mit der Bürgermeisterei Siedelsbrunn, 42 Häuser, 285 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische reformierte Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Heppenheim, angegeben.Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 82 (online bei Google Books)
Im Jahre 1874 wurde eine Anzahl von Verwaltungsreformen im Großherzogtum beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung von Kreidach in den Kreis Heppenheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3. K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7.
In der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg mit der beginnenden Industrialisierung werden für Kreidach folgende Ereignisse berichtet: 1890 der Bau der Staatsstraße, die vom Neckar in Neckarsteinach über Abtsteinach und Siedelsbrunn bis zur Kreidacher Höhe führt. In den Jahren 1896 bis 1900 wird das Bahnviadukt der 1901 in Betrieb genommenen Überwaldbahn errichtet. Der älteste Verein des Ortes wird 1905 mit dem „Männergesangverein Liederkranz“ gegründet.
1920 erhielt Kreidach Anschluss an die elektrische Versorgung.
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 302 ha angegeben, davon waren 99 ha Wald.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Kreidach am 1. Oktober 1971 auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Wald-Michelbach eingemeindet. Für Kreidach wurde ein Ortsbezirk eingerichtet. 1971 erhielt der Ort einen Kindergarten und 1975 wurde das Mehrzweckhaus eingeweiht, in dem auch der kommunale Kindergarten und die Feuerwehr untergebracht sind.
Gerichtszugehörigkeit in Hessen Für Rechtsprechung der ersten Instanz war anfangs das Amt Lindenfels und ab 1813 das neu gebildete Justizamt in Fürth zuständig. Das Hofgericht Darmstadt war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Mit Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. 1853 wurde daraus ein neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, das Landgericht Waldmichelbach, zu dem auch Kreidach gehörte.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde nun das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.