Deutsche Kolonialbestrebungen an der Somaliküste wurden von 1885 bis 1890 verfolgt. Mit dem Ziel, Gebiete nördlich von Wituland zu erwerben, schlossen Vertreter der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft 1885 und 1886 Freundschafts- und Schutzverträge mit lokalen Herrschern an den Küstenstädten Somalias ab. 1888 bzw. 1890 wurde das Projekt, das sich mit britischen und italienischen Ansprüchen überschnitt, aufgegeben.
Ausgangslage und Strategie
Städte von Bedeutung an der somalischen Küste waren Mogadischu, Kismaayo, Warsheikh, Merka und Baraawe. Es waren vorrangig Handelsstädte, da Landwirtschaft in den unmittelbaren Umgebungen mangels Anbaugebieten kaum möglich war.Andreas Birken: Das Sultanat Zanzibar im 19. Jahrhundert. Stuttgart 1971, S. 155. Diese Hafenstädte standen unter der Oberherrschaft des Sultanats Sansibar. Die somalischen Sultane im Hinterland versuchten, die Hilfe deutscher Kolonialisten für ihren Widerstand gegen Sansibar auszunutzen, während die mit Deutschland rivalisierende Kolonialmacht Großbritannien zunächst noch Sansibars Expansionsstreben unterstützte. Das 1884 errichtete britische Protektorat über die nördliche Somaliküste wiederum beunruhigte die Majerteen-Sultane im heutigen Puntland.Rolf Herzog: Reaktion einiger Somalistämme auf frühe Kolonialbestrebungen. 1975/77 (PDF; 997 kB) Der Afrikaforscher und spätere Konsul Gerhard Rohlfs empfahl ab 1882 deutsche Erwerbungen an der Somaliküste, um Handelsbeziehungen ins Landesinnere aufzubauen.Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1976, ISBN 3-423-04187-0, S. 370 ff.
Deutsche Kolonialagenten versuchten nun einerseits, Sultan Barghasch ibn Said von Sansibar zur Überlassung bzw. Verpachtung seiner somalischen Küstenplätze zu drängen, und anderseits mit den somalischen Sultanen im Hinterland dieser Küstenplätze Handelsverträge und Bündnisse gegen Sansibar zu schließen. Ähnliche Pläne verfolgten allerdings auch die Italiener.
Nordostsomalia
mini|Verteilung der Clans in Somalia 1977. Zu den Majerteen gehören die drei Teilclans Usman Muhammad/Osman Mahmud, Isa Muhammad und Omar Muhammad.
Die von Vertretern der Gesellschaft mit somalischen Herrschern geschlossenen Verträge sollten Deutsch-Ostafrika so weit ausdehnen, dass es sich vom Rovuma-Fluss im Süden entlang der gesamten ostafrikanischen Küste bis zum Kap Guardafui im Norden erstreckt hätte. Im Februar 1886 bat Carl Peters die Reichsregierung um ein Protektorat für die gesamte Somaliküste., Bildbestand der Deutschen Kolonialgesellschaft in der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main.
Hörnecke-Expedition im Majerteen-Sultanat In Aluula, nahe Kap Guardafui, schloss eine Expeditionsgruppe unter Leitung des Regierungsbaumeisters Gustav Hörnecke am 6. September 1885 einen weitreichenden Freundschaftsvertrag mit dem lokalen Sultan Bogor Osman Mahmud Yusuf (1854–1927) vom Clan der Majerteen, die zur Clanfamilie der Darod gehören.
Der in Deutsch und Arabisch (nicht auf Somali) abgefasste Vertrag weist erhebliche Unterschiede zwischen beiden Sprachversionen auf. Während im deutschen Text von einem Schutzvertrag mit dem Deutschen Kaiserreich und Landabtretungen an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft die Rede ist, ist im arabischen Text nur ein Vertrag über Freundschaft und Unterstützung der Gesellschaft bei der Erforschung und Nutzbarmachung des Hinterlandes genannt.
Das vom Vertrag betroffene Gebiet des Sultans Osman sollte sich vom Kap westwärts bis nach Bender Ziada, etwa 400 Kilometer östlich von Berbera, und südwärts bis zum Kap Ras Assuad (nahe Hobyo, in der Region Mudug) erstrecken. (Der deutsche und der arabische Text wichen in dieser Frage erheblich voneinander ab. Der deutschen Version zufolge erstreckte sich das Vertragsgebiet bis vor die Tore des bereits britischen Berbera). Landeinwärts sollte das Vertragsgebiet jeweils 20 Tagesreisen weit reichen (also etwa 600 Kilometer tief und damit bis nach Ogaden hinein).
Anderten-Expedition im Sultanat Hobyo Während Hörnecke nach Vertragsabschluss über Aden und Triest nach Berlin zurückkehrte und zwei DOAG-Mitarbeiter vergeblich versuchten, in Aluula die vertraglich zugesagte Niederlassung zu gründen, hatte Hörneckes Adjutant, Leutnant Claus von Anderten, den Auftrag erhalten, das Vertragsgebiet nach Süden noch zu erweitern.
Mit Osmans Schwiegervater (oder Cousin?), Sultan Yusuf Ali Keenadiid von Hobyo (1845–1911) schloss Anderten am 26. November 1885 einen ähnlichen Vertrag ab, dessen deutsche und arabische Fassungen sich ähnlich deutlich unterschieden. Diesem Anschlussvertrag zufolge unterstellte der Sultan das Küstengebiet des zum Hawiya-Stamm gehörenden Abgal-Clans südlich von Hobyo bis vor die Tore von Warsheikh, d. h. bis etwa 80 Kilometer nördlich von Mogadischu, der Gesellschaft. Landeinwärts war diesmal eine Tiefe von 25 Tagesreisen bis an die Grenzen des Gebiets der Galla (Oromo) vorgesehen (also etwa 750 Kilometer und damit wieder tief bis nach Ogaden hinein).Norbert B. Wagner: Archiv des Deutschen Kolonialrechts (PDF; 1,9 MB). Brühl/Wesseling 2008, S. 366–370.
Südwestsomalia Auch im Südwesten Somalias bzw. an der südlichen Benadirküste schlossen die Vertreter der Gesellschaft Verträge mit unterschiedlichem Wortlaut. Die Klausel, dass im Zweifelsfall allein der deutsche Text Gültigkeit haben solle, ist im arabischen Text nicht enthalten.
Jühlke-Expedition in Kismaayo Im Sommer 1886 entsandte die Gesellschaft Karl Ludwig Jühlke an den Süden der Benadirküste, um dort Land bis an die Nordgrenze Witus zu erwerben. Das Gebiet bis zur Juba-Mündung stand unter der Oberherrschaft Sansibars, allerdings wurde diese außer über Kismaayo im deutsch-britischen Abkommen des Jahres 1886 nicht anerkannt, weshalb Jühlke sich berechtigt sah, in dieser Region mit somalischen Stammesfürsten über Konzessionen zu verhandeln. Im Namen der DOAG nahm er das als herrenloses Gebiet betrachtete Port Durnford in Besitz und taufte es in Hohenzollernhafen um. Jühlke überging zudem die sansibarischen Machthaber in Kismaayo und verhandelte dort mit Ali ibn Ismail Karim, einem Scheich eines an der Juba-Mündung beheimateten Somali-Stammes, der gegenüber den sansibarischen Machthabern feindlich gesinnt war, und stilisierte ihn zum Somalisultan und zum legitimen Herrscher und Verhandlungspartner.Fritz Ferdinand Müller: Deutschland – Zanzibar – Ostafrika. S. 336. Am 26. November 1886 unterzeichneten beide einen Vertrag, demzufolge Kismaayo nicht mehr unter sansibarischer Herrschaft stünde und an die Gesellschaft verpachtet werden sollte. Dabei hatte Ali bereits per Vertrag vom 31. Juli 1885 das Gebiet von Kismaayo bis Witu an Gustav Denhardt verkauft. Kurz nach der Vertragsunterzeichnung wurde Jühlke am 1. Dezember 1886 in Kismayoo von einem Somali getötet.Fritz Ferdinand Müller: Deutschland – Zanzibar – Ostafrika. S. 349.
Reaktionen Die deutschen Konsule in Sansibar, Rohlfs und Travers, hatten bereits zur raschen Annahme des durch Denhardt vermittelten Schutzgesuches geraten, um Italien zuvorzukommen. Reichskanzler Otto von Bismarck war jedoch nicht geneigt, das Gesuch ohne das Vorliegen konkreter Handelsinteressen zu unterstützen und warnte vor einem, wie er es nannte, „Kolonial-Jingo“. Im August 1886 informierte Bismarck die italienische Regierung über den Schutzantrag, ohne ihn anzunehmen.
Weitere Expeditionen Eine Folge-Expedition unter Joachim Graf von Pfeil nach Hohenzollerhafen blieb weitgehend erfolglos.
Parallel zur Station im Südwesten entstand im nordöstlichen Aluula zumindest eine kaufmännische Agentur unter Leitung des bisherigen deutschen Konsuls in Aden, zum Vertreter der Gesellschaft wurde im Mai 1887 mit Mohamad Said ibn Samantar(?) ein Verwandter Sultan Osmans bestimmt. Der deutsche Regierungsbaumeister Kurt Hoffmann versuchte noch im März 1890 in Aluula, die von Hörnecke mit Osman ausgehandelten Verträge zu erneuern, was ihm unter dem inzwischen herrschenden Einfluss Großbritanniens und Italiens misslang.Conrad Weidmann: Deutsche Männer in Afrika – Lexicon der hervorragendsten deutschen Afrika-Forscher, Missionare etc. Bernhard Nöhring, Lübeck 1894, S. 58 f. (Onlinefassung).
Bereits am 1. Oktober 1886 war auch das kaiserliche Kanonenboot Hyäne zur Erkundung der Somaliküste bei Hobyo erschienen. Die Berichte der Marine, zu denen auch Möwe beitrug, bestätigten die unklaren Herrschaftsfragen und mangelnden Handelsinteressen: Die Scheichs von Aluula und Hobyo schlugen Einladungen zu Gesprächen und Bordbesuchen aus.Willi A. Boelcke: So kam das Meer zu uns – Die preußisch-deutsche Kriegsmarine in Übersee 1822 bis 1914. Ullstein, Frankfurt a. M. / Berlin / Wien 1981, ISBN 3-550-07951-6, S. 201.
Kritik und Ende des Projekts mini|Brockhaus 1887: Somaliküste beschriftet als Besitz der Deutsch-Ostafrik. Gesellsch. mini|Karte von 1887 mit unbestätigten Grenzen: Die Somal-Küste ist bis weit ins Inland als deutsche Besitzung gelb markiert (ausgenommen sansibarische Küstenorte).Johannes Baumgarten: Deutsch-Afrika und seine Nachbarn im schwarzen Erdteil: eine Rundreise in abgerundeten Naturschilderungen, Sittenscenen und ethnographischen Charakterbildern; Nach den neuesten und besten Quellen, für Freunde der geographischen Wissenschaften und den Kolonialbestrebungen, sowie für den höheren Unterricht. Mit einer Karte von Deutsch-Afrika. Dümmler, Berlin 1887. Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, am 7644, Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus / Public Domain Mark 1.0. Zusammengenommen hatte die DOAG Ansprüche auf ein Gebiet erworben, dass im Nordosten das gesamte Puntland einschließlich ganz Mudug und Sanaag sowie im Südwesten ganz Jubaland bzw. das zunächst britische, später italienische Oltre Giuba umfasst hätte, also fast das gesamte spätere Italienisch-Somaliland. Brockhaus´ Conversations-Lexikon beschriftete 1887 auf seiner Übersichtskarte von Afrika das gesamte Gebiet zwischen Aluula und Warsheikh als Besitz der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, ohne es jedoch in der gleichen Flächenfarbe wie Deutsch-Ostafrika oder die übrigen deutschen Besitzungen und Schutzgebiete einzuzeichnen.Brockhaus Conversations-Lexikon, Supplementband, 13. Auflage. Leipzig 1887, S. 10ff. In der ebenfalls 1887 erschienenen Ausgabe von Andrees Allgemeinem Handatlas ist die gesamte Küste von den Ersterwerbungen in Deutsch-Ostafrika bis zum Kap Guardafui farblich als deutsche Besitzung gekennzeichnet (ungeachtet der britischen Ansprüche in Kenia).Andrees Allgemeiner Handatlas, 2. Auflage. Bielefeld/Leipzig 1887, S. 102f., Übersichtskarte von Afrika (Abfotografierte Afrikakarte).
Das deutsche Somaliland stellte keine eigene Kolonie, sondern eine Erweiterung Deutsch-Ostafrikas bzw. Witulands dar. Anders als in Ostafrika jedoch waren die von der Gesellschaft erworbenen Hoheitsrechte, ähnlich Schutzverträgen anderer Kolonialmächte mit einheimischen Herrschern, indirekt bzw. eingeschränkt. Die Gesellschaft hatte freie Hand in handelspolitischen und kolonisatorischen Fragen und der Nutzung des Landes sowie der Ressourcen, den Sultanen war ein gewisser Anteil am Gewinn vorbehalten. Die Verwaltung sollte mit den Sultanen gemeinsam erfolgen, freilich unter deutscher „Aufsicht“ und außen- und verteidigungspolitisch durch das Reich vertreten.Brockhaus Conversations-Lexikon, Supplementband, 13. Auflage. Leipzig 1887, S. 673.