mini|hochkant|Kennzeichnung von Denkmalen in verschiedenen deutschen Bundesländern (ehemals DDR) basierend auf dem internationalen Emblem für Kulturgut
Ein Kulturdenkmal ist laut Duden ein Objekt oder Werk, „das als Zeugnis einer Kultur gilt und von [künstlerischem und] historischem Wert ist“.Kulturdenkmal bei duden.de. Kulturdenkmale gelten als das Gedächtnis eines Gemeinwesens. Die weltweit wertvollsten Kulturdenkmale zählen zum UNESCO-Welterbe.
Der Duden definiert Denkmal – soweit damit nicht ein zum Zweck des Gedenkens geschaffenes Denkmal oder ein Naturdenkmal gemeint ist – als ein „erhaltenes [Kunst]werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt“.Denkmal bei duden.de, siehe Bedeutung 2. Der Begriff Denkmal ist etwas allgemeiner, weil hier nicht unbedingt ein hoher Wert gegeben ist. Tatsächlich werden Kulturdenkmal und Denkmal aber weitgehend als gleichbedeutende Begriffe (Synonyme) verwendet. Weitere eng verwandte Begriffe sind Kulturerbe und Kulturgut.
Der historische, gegebenenfalls auch künstlerische Wert – der Denkmalwert – und öffentliches Interesse führen in der Regel dazu, dass das Objekt amtlich unter Denkmalschutz gestellt wird. Die Denkmalpflege kümmert sich um die Erhaltung von Denkmalen.
Neben dem nationalen Denkmalschutz versuchen Organisationen wie die UNESCO und Blue Shield International Kulturdenkmale zu schützen. In Kriegen sind Kulturdenkmale besonders gefährdet. Schon in der Antike wurden in Kriegen beispielsweise Tempel des Feindes oft gezielt zerstört.
Zum Begriff Begriffsgeschichte mini|hochkant|Kennzeichnung von Denkmalen in Nordrhein-Westfalen alternativtext=Ein Blechschild, das das Schutzzeichen für Kulturdenkmäler und einen Erläuterungstext zeigt.|mini|hochkant|Kennzeichnung an einem geschützten Objekt in Bruck an der Mur, Österreich
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fanden sich private Altertumsvereine zusammen, die sich das Ziel der „Aufsuchung, Erhaltung, Erläuterung und Abbildung historisch oder künstlerisch wichtiger Denkmäler der vaterländischen Vorzeit“ gaben, beispielsweise der 1825 im Königreich Sachsen gegründete Königlich sächsische Verein zur Erforschung und Erhaltung vaterländischer AlterthümerRosemarie Pohlack: Vielfalt und Werte der sächsischen Denkmallandschaft. (siehe auch Entwicklung des Denkmalschutzes in Sachsen).
Der Begriff der (vaterländischen) Alterthümer wurde im Zuge der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgenden Inventarisation aufgeteilt. Die beauftragten Inventare der Bau- und KunstdenkmälerRichard Steche, Cornelius Gurlitt: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 41 Bde., Meinhold, Dresden 1882–1923. unterschieden zwischen den bewahrenswerten Bauwerken (Baudenkmale wie Kirchen, Schlösser, Herrenhäuser) und den bewahrenswerten Kunstschätzen und künstlerischen Denkmalen (Kunstdenkmale wie Kirchenausstattungen, Statuen und Reiterdenkmäler). Diese Aufteilung war nicht verpflichtend. Noch im Jahr 1900 beauftragte der erste Tag für Denkmalpflege den Kunsthistoriker Georg Dehio mit der Aufgabe, ein deutschlandweites Handbuch aller schützenswerten Objekte zu erstellen, das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler.Georg Dehio: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Band I. Mitteldeutschland. Berlin 1905, S. III.
Im Jahr 1902 wurde im Großherzogtum Hessen mit dem Gesetz, den Denkmalschutz betreffend das erste deutsche kodifizierte Denkmalschutzgesetz erlassen. Neben den Abschnitten, die sich mit Denkmälern und Baudenkmälern im Besitz von Privatpersonen befassen, führt es auch den Begriff der Naturdenkmäler ein. Im Jahr 1919 beschrieb die Weimarer Verfassung Umfang und Aufteilung des Denkmalschutzes folgendermaßen:
Der Begriff des Kulturdenkmals taucht erst später auf, so im Langtitel des 1934 verabschiedeten, zur Weimarer Zeit ab 1926 entstandenen sächsischen Heimatschutzgesetzes: Gesetz zum Schutze von Kunst-, Kultur- und Naturdenkmalen, womit Kulturdenkmal wohl den Begriffsumfang des Denkmals der Geschichte aus der Weimarer Verfassung annahm.
Die DDR verankerte 1952 mit der republikweiten Verordnung zur Erhaltung und Pflege der nationalen Kulturdenkmale den Begriff der Kulturdenkmale, schaffte ihn jedoch bereits 1961 mit der Verordnung über die Pflege und den Schutz der Denkmale wieder ab, da diese nach dem Mauerbau auf einem anderen Nationalkulturbegriff basierte (siehe auch Denkmalschutz in der DDR).
Verwendung der Begriffe Kulturdenkmal und Denkmal In den Denkmalschutzgesetzen von zehn deutschen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) wird der Begriff „Kulturdenkmal“ verwendet, in den Denkmalschutzgesetzen der anderen sechs Bundesländer (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen) der Begriff „Denkmal“.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verwendet etwa zur Hälfte den Begriff „Kulturdenkmal“, zur Hälfte „Denkmal“.Abfrage über das Suchfeld.
Im österreichischen Denkmalschutzgesetz wird der Begriff Denkmal verwendet. In Albanien gibt es Kulturdenkmale (monumente kulturore), in Tschechien Nationale Kulturdenkmale (národní kulturní památka).
Arten von Denkmalen (Auswahl) mini|Einzeldenkmal: San Michele de Murato, Korsika
Nach Eigenständigkeit Einzeldenkmal Ensembledenkmal, Gesamtanlage Mehrheit von baulichen Anlagen (MbA)
Nach Größe Kleindenkmal Flächendenkmal, flächenhaftes Denkmal – in der DDR wurden Internationale, Nationale und Regionale Flächendenkmale ausgewiesen Geschützte Kulturlandschaft (siehe dazu Kulturlandschaftsschutz) Raumbedeutsames Kulturdenkmal - Denkmäler, die aufgrund ihrer Art, Lage oder räumlichen Dimension in besonderem Maß den sie umgebenden Raum prägen oder von besonderer kulturgeschichtlicher Bedeutung sind.
Nach Beweglichkeit Bewegliches Denkmal Unbewegliches Denkmal
Nach der Lage Bodendenkmal, ein Denkmal, das noch im Boden verborgen ist oder ausgegraben wurde, auch archäologisches Denkmal genannt Flurdenkmal, ein Denkmal außerhalb von Ortschaften, z. B. ein Wegkreuz
Sonstige Baudenkmal Gartendenkmal Industriedenkmal Klangdenkmal Kunstdenkmal Technisches Denkmal
Kategorien in der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland In der Schriftenreihe Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland werden vier Kategorien von Denkmalen unterschieden: Baudenkmale Gesamtanlagen (Ensembles) Grünflächen Denkmale des Wasserbaus
Denkmalschutzgesetze in Deutschland In Deutschland sind die Bundesländer für die Kultur zuständig (Kulturhoheit der Länder). Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz, in dem der Begriff Kulturdenkmal bzw. Denkmal genauer definiert wird. Dabei gibt es Unterschiede, beispielsweise im Hessischen Denkmalschutzgesetz die Besonderheit, dass Fossilien, obwohl es Naturdenkmäler sind, zu den Bodendenkmälern gerechnet und deshalb mitbehandelt werden. Die nachfolgende Tabelle stellt in der rechten Spalte dar, in welche Kategorien Denkmale jeweils eingeteilt werden. In Baden-Württemberg wird keine solche Unterteilung vorgenommen.
Land Gesetz Innere Aufteilung Baden-Württemberg Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale Eingetragen im Denkmalbuch Art.12-Baudenkmal Berlin Denkmalschutzgesetz Berlin Baudenkmale Denkmalbereiche Gartendenkmale Bodendenkmale Bremen Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler Unbewegliche Denkmäler: Baudenkmäler, Denkmäler der Kunst, Kultur oder Technik Ensembles Bewegliche Denkmäler einschließlich Urkunden und Sammlungen Bodendenkmäler Hamburg Denkmalschutzgesetz Baudenkmäler Ensembles Gartendenkmäler Bodendenkmäler bewegliche Denkmäler Hessen Hessisches Denkmalschutzgesetz Bodendenkmäler (einschließlich Fossilien) Baudenkmäler Grünanlagen (Gartendenkmäler) Gesamtanlagen Mecklenburg-Vorpommern Denkmalschutzgesetz (Mecklenburg-Vorpommern) Baudenkmäler Bodendenkmäler bewegliche Denkmäler Niedersachsen Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz Gruppen baulicher Anlagen Baudenkmäler inkl. Gartendenkmäler, technische Denkmäler, Kleindenkmäler Bodendenkmäler Rheinland-Pfalz Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler Unbewegliche Kulturdenkmäler: Einzeldenkmäler und Bauwerke, Denkmalzonen Bewegliche Kulturdenkmäler Bodendenkmäler Saarland Saarländisches Denkmalschutzgesetz Baudenkmäler Bodendenkmäler Bewegliche Kulturdenkmäler Denkmalbereiche Sachsen Sächsisches Denkmalschutzgesetz Bauwerke Siedlungen oder Ortsteile, Straßen- oder Platzbilder oder Ortsansichten Werke der Garten- und Landschaftsgestaltung, historische Landschaftsformen Werke der Produktions- und Verkehrsgeschichte Orte und Gegenstände zu wissenschaftlichen Anlagen oder Systemen Steinmale Unbewegliche und bewegliche archäologische Sachzeugen Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks Sammlungen Sachsen-Anhalt Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Baudenkmale Denkmalbereiche Archäologische Kulturdenkmale Archäologische Flächendenkmale Bewegliche Kulturdenkmale und Bodenfunde Kleindenkmale Schleswig-Holstein Gesetz zum Schutz der Denkmale Kulturdenkmale Baudenkmale Archäologische Denkmale Gründenkmale bewegliche Kulturdenkmale Schutzzonen Welterbestätten Pufferzonen Denkmalbereiche Grabungsschutzgebiete Thüringen Thüringer Denkmalschutzgesetz Kulturdenkmale Denkmalensembles Bodendenkmale
Statistik Nach Zählung des Nationalkomitees für Denkmalschutz Anfang 2008 hat es 748.105 Baudenkmale sowie 565.696 Bodendenkmale gegeben.Mitteilung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz in Denkmalschutzinformation 1/2008, S. 5. Genaue Zahlen können jedoch nicht angegeben werden, da nach den unterschiedlichen Gesetzen der deutschen Bundesländer Objekte durchaus Denkmale sein können, auch wenn sie nicht als solche erfasst wurden. Im Jahr 2013 wurde berichtet, dass Fachleute die Zahl der Kulturdenkmäler in Deutschland auf rund 1,3 Millionen schätzen.
Siehe auch Kulturdenkmale in Deutschland Listen der denkmalgeschützten Objekte in Österreich Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung International Council on Monuments and Sites
Literatur
Weblinks
Deutschland KLEKs – das Kulturlandschafts-Wiki, Geodatenbank mit touristisch bedeutsamen Denkmalen Deutsche Stiftung Denkmalschutz
LWL-GeodatenKultur, Informationssystem zu den westfälisch-lippischen Kulturlandschaften mit Geodaten zum kulturellen Erbe
Einzelnachweise
Kategorie:Denkmalrecht (Deutschland)