Kurt Alois Josef Johann Schuschnigg (von 1898 bis 1919 amtlich Edler von Schuschnigg; * 14. Dezember 1897 in Riva, Tirol; † 18. November 1977 in Mutters, Tirol) war ein österreichischer Politiker. mini|Kurt Schuschnigg (1936)
In dem von ihm als Justizminister mitkonzipierten austrofaschistischen Ständestaat war er vom 29. Juli 1934 bis zum 11. März 1938 diktatorisch regierender Bundeskanzler des Bundesstaates Österreich. Ab 1936 übernahm Schuschnigg auch die Führung der österreichischen Einheitspartei Vaterländische Front und führte den Titel „Bundeskanzler und Frontführer“.
Nach dem „Anschluss Österreichs“ wurde er von den Nationalsozialisten bis 1945 als „Schutzhäftling“ in verschiedenen Konzentrationslagern inhaftiert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er Bürger der Vereinigten Staaten und war dort als Professor für Staatsrecht tätig. 1968 kehrte er nach Österreich zurück, wo er 1977 starb.
Leben Herkunft Kurt Schuschnigg war Sohn einer in Tirol ansässigen altösterreichischen Offiziersfamilie, sein Großvater Alois Schuschnigg wurde 1898 aufgrund eines Offiziersprivilegs („Systemmäßiger Adel“) in den erblichen Adelsstand erhoben. Die Wurzeln der Familie liegen in Rottenstein in der heutigen Gemeinde Ebenthal bei Klagenfurt. Die Familie war slowenisch-kärntnerischer Abstammung. Sein Vater war der Offizier Artur Schuschnigg (1865–1938), seine Mutter Anna, geborene Wopfner (1872–1935), eine Schwester des Historikers Hermann Wopfner. Sein jüngerer Bruder war der spätere Kunsthistoriker und Rundfunkmitarbeiter Artur Schuschnigg (1904–1990).
Junge Jahre und Politik Kurt Schuschnigg besuchte die Jesuitenschule Stella Matutina in Feldkirch. Nach der Matura meldete er sich im Sommer 1915 als Einjährig-Freiwilliger zum Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg. Er erlangte in der österreichisch-ungarischen Armee den Rang eines Leutnants und kämpfte u. a. in der 6. Isonzoschlacht. Zu Ende des Krieges geriet er in italienische Kriegsgefangenschaft, aus der er im September 1919 nach Österreich zurückkehrte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Innsbruck eröffnete er 1924 eine Rechtsanwaltskanzlei. In Innsbruck war er seit 1919 Mitglied der katholischen Studentenverbindung AV Austria Innsbruck, damals im CV, heute im ÖCV. Weiters war er einer der Stifter der K.A.V. Rheno-Danubia Innsbruck. Zudem war er ehrenhalber unter anderem noch Mitglied der KaV Marco-Danubia Wien, KaV Norica Wien, KÖStV Austria Wien, KHV Babenberg Wien, KÖStV Rudolfina Wien, KÖHV Franco-Bavaria Wien, KÖHV Leopoldina Innsbruck und KÖHV Carolina Graz.
Gleichzeitig engagierte er sich auch in der Christlichsozialen Partei. Von 1927 an war er der jüngste Abgeordnete im Nationalrat. Da er der Heimwehr misstraute, gründete er 1930 einen eigenen Wehrverband, die betont katholischen und antisemitischen Ostmärkischen Sturmscharen.
1926 heiratete er Herma Masera, Tochter von Josef Masera aus Bozen,Requiem für Frau H. v. Schuschnigg. Bericht der Alpenzeitung, Ausgabe vom 24. Juli 1935, S. 5. mit der er einen Sohn (Kurt, 1926–2018) hatte. Sie verstarb am 13. Juli 1935 bei einem Autounfall in der Nähe von Pichling bei Linz (Gedenkstein an der Bundesstraße 1). Kurt Schuschnigg überlebte den Unfall mit einer Schulterfraktur. Gerüchte über ein Attentat halten sich bis heute. Nach offiziellen Angaben war die Ursache aber ein während der Fahrt durch einen Stein beschädigtes Differential.Tödlicher Unfall mit Kanzlerlimousine. Oberösterreichische Nachrichten
Justizminister gegen die Demokratie mini|Regierung Buresch (1932). Von links, sitzend: Vaugoin, Winkler, Buresch, Weidenhoffer, Bundespräsident Miklas; stehend: Dollfuß, Schuschnigg, Czermak, Resch
1932 wurde er Justizminister im Kabinett von Bundeskanzler Karl Buresch bzw. in der Bundesregierung Dollfuß I. Schon damals wurde in der Bundesregierung offen über die Beseitigung der Demokratie diskutiert. Schuschnigg wird im Protokoll des Ministerrats vom 17. Juni 1932 unter Vorsitz Dollfuß’ mit der Wortmeldung erwähnt, „die Regierung stehe […] vor der Entscheidung, ob sie es weiter verantworten könne, mit dem Parlament zu arbeiten und ob der nächste Kabinettswechsel nicht gleichbedeutend mit der Ausschaltung des Parlaments sein müsste“.Ministerratsprotokoll Nr. 808, S. 244, zitiert nach: Emmerich Tálos, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): „Austrofaschismus“. Beiträge über Politik, Ökonomie und Kultur 1934–1938. 2. Auflage, Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1984, ISBN 3-900351-30-9, S. 39.
1933 wurde Schuschnigg zusätzlich Unterrichtsminister. Die 1920 abgeschaffte Todesstrafe wurde auf sein Betreiben mit dem Standrecht vom 11. November 1933 wieder eingeführt.Wolfgang Neugebauer: Repressionsapparat – und Maßnahmen. In: Emmerich Tálos (Hrsg.): Austrofaschismus. Politik – Ökonomie – Kultur 1933–1938. Verlag Lit, Wien 2005, ISBN 978-3-8258-7712-5, S. 298–321, hier: S. 301.
„Arbeitermord“ oder „Fauxpas“ Nach dem auch als Bürgerkrieg bezeichneten Februaraufstand 1934 weigerte sich Schuschnigg in seiner Eigenschaft als Justizminister, dem Bundespräsidenten Gnadengesuche von Februarkämpfern vorzulegen. Vielmehr ließ Schuschnigg als abschreckendes Beispiel, um die Kämpfe schneller zu beenden, acht der Dutzenden Todesurteile sofort vollstrecken, unter anderem am schwer verwundeten Karl Münichreiter.Arnold Suppan: Jugoslawien und Österreich 1918–1938. Bilaterale Außenpolitik im europäischen Umfeld. Verlag für Geschichte u. Politik, Wien 1996, ISBN 3-486-56166-9, S. 89; und Ludwig Jedlicka (Hrsg.): Vom Justizpalast zum Heldenplatz. Studien und Dokumentationen 1927 bis 1938. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1975, S. 201. Dollfuß und Schuschnigg wurden daher von der Sozialdemokratie noch Jahrzehnte später „Arbeitermörder“ genannt. Viele Jahre später bezeichnete Schuschnigg in einem Fernsehinterview Münichreiters Hinrichtung als „Fauxpas“.Wolfgang Neugebauer: Repressionsapparat – und Maßnahmen. In: Emmerich Tálos (Hrsg.): Austrofaschismus. Politik – Ökonomie – Kultur 1933–1938. Verlag Lit, Wien 2005, ISBN 978-3-8258-7712-5, S. 298–321, hier: S. 303.
Bundeskanzler 1934–1938 mini|Kurt Schuschnigg 1934 in Genf
Innenpolitik Nachdem Engelbert Dollfuß – der das Parlament ausgeschaltet, alle Parteien verboten und den Verfassungsgerichtshof lahmgelegt hatte – beim Juliputsch vom österreichischen Nationalsozialisten Otto Planetta ermordet worden war, folgte ihm Schuschnigg 1934 im Amt des Bundeskanzlers. Von 1934 bis 1936 wohnte er im Palais Augarten, dann bis März 1938 in einem Seitenflügel des Oberen Belvederes in Wien.
Die Regierung Schuschniggs wird in der Forschung wechselweise als Halbfaschismus, halb-faschistische Diktatur, Klerikal-Faschismus oder Austrofaschismus bezeichnet.Arnold Suppan: Jugoslawien und Österreich 1918–1938. Bilaterale Außenpolitik im europäischen Umfeld. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1996, ISBN 3-486-56166-9, S. 94. Wie Dollfuß diktatorisch regierend, versuchte Schuschnigg den austrofaschistischen „Ständestaat“ nach seinen Vorstellungen zu formen, was ihm aber nicht gelang. Er versuchte, Österreich als zweiten, christlichen, im Vergleich zum Deutschen Reich „besseren deutschen Staat“ zu positionieren.
Im September 1934 erreichte die Zahl der politischen Häftlinge, die in Anhaltelagern und Notarresten festgehalten wurden, 13.338. Insgesamt wurden rund 16.000 Österreicher aus politischen Gründen im „Ständestaat“ inhaftiert.Wolfgang Neugebauer: Repressionsapparat – und Maßnahmen. In: Emmerich Tálos (Hrsg.): Austrofaschismus. Politik – Ökonomie – Kultur 1933–1938. Verlag Lit, Wien 2005, ISBN 978-3-8258-7712-5, S. 298–321, hier: S. 314.
Im Mai 1935 erließ er das „Bundesgesetz zum Schutze des Ansehens Österreichs“, mit dem vor allem ausländische Presseerzeugnisse verboten werden konnten.B.G.Bl. Nr. 214 (1935). „Bundesgesetz zum Schutze des Ansehens Österreichs“; verbotene Druckwerke jeweils im amtl. Teil der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Außenpolitik mini|Schuschnigg mit Galeazzo Ciano und Guido Schmidt (v. r. n. l.), bei der Wiener Dreierkonferenz am 12. November 1936
Auf eine Schutzmacht angewiesen, begab sich Schuschnigg in noch stärkere Abhängigkeit von Benito Mussolinis Faschismus, als dies schon unter Dollfuß der Fall gewesen war. Nach der Besetzung Äthiopiens durch Italien benötigte der international isolierte Mussolini aber Hitlers Rückendeckung, wodurch Österreich unter immer stärkeren Druck des Deutschen Reichs kam.
1936 kam es daher zum so genannten Juliabkommen, in dem Hitler zwar die Souveränität Österreichs anerkannte und die 1933 eingeführte Tausend-Mark-Sperre aufhob, dafür aber verlangte, dass die österreichische Außenpolitik der deutschen entsprechen müsse. Zusätzlich wurden die dem Nationalsozialismus nahestehenden Politiker Edmund Glaise-Horstenau (als Minister ohne Portefeuille) und Guido Schmidt (als Staatssekretär für Äußeres) in die Regierung und Arthur Seyß-Inquart in den Staatsrat aufgenommen. Viele Nationalsozialisten ließen sich im Rahmen der Einheitspartei Vaterländische Front unter dem Deckmantel des so genannten „Volkspolitischen Referats“ oberflächlich ins Regime integrieren.
In einem geheimen Teil dieses Juliabkommens wurden viele zuvor verbotene nationalsozialistische Zeitungen wieder erlaubt. Unter anderem wurde durch diesen Schritt der Untergang des Austrofaschismus eingeleitet. Schwierigkeiten hatte Schuschnigg auch mit den Vertretern der Heimwehr in der Regierung.
Der „Anschluss“ Österreichs mini|LKW mit Anhängern Schuschniggs, Wahlaufruf für die Unabhängigkeit, 10. März 1938
Hitler erhöhte seit Anfang 1938 den Druck. Am 12. Februar 1938 wurde Schuschnigg von Hitler auf den Berghof zitiert – zum Diktat des Berchtesgadener Abkommens. Hitler zwang Schuschnigg, den Nationalsozialisten Arthur Seyß-Inquart als Innenminister in sein Kabinett aufzunehmen. Ein Angebot der illegalen Sozialdemokraten zur Unterstützung des Kampfes für die Unabhängigkeit Österreichs lehnte Schuschnigg ab, da die Sozialdemokraten die Wiederzulassung ihrer Partei und freier Gewerkschaften zur Bedingung machten. Am 24. Februar 1938 beschwor er in einer öffentlichen Rede die Unabhängigkeit Österreichs: „Bis in den Tod! Rot-Weiß-Rot! Österreich!“zitiert nach: Georg Christoph Berger Waldenegg: Hitler, Göring, Mussolini und der „Anschluß“ Österreichs an das Deutsche Reich. In: Vierteljahrshefte zur Zeitgeschichte 51, Heft 2, München 2003, S. 162. (Volltext (PDF; 7,98 MB) auf der Website von IFZ München, abgerufen am 21. Juli 2014). Inhalt und Ton von Schuschniggs Rede lösten bei Hitler erste Irritationen aus.
Schuschnigg versuchte noch eine Volksbefragung über die Unabhängigkeit Österreichs abzuhalten, welche selbst von den illegalen Sozialdemokraten und Kommunisten unterstützt worden wäre. Im ursprünglichen Konzept war noch von einer Volksabstimmung die Rede. Eine solche wäre aber aufgrund Artikel 65 verfassungswidrig gewesen, da sie nur für den Fall eines Konflikts der Regierung mit dem Bundespräsidenten oder der Gesetzgebung vorgesehen war. Innenminister Seyß-Inquart und Minister Edmund Glaise-Horstenau erklärten ihrem Bundeskanzler unverzüglich, dass die Abstimmung in dieser Form verfassungswidrig sei. Gemäß der Verfassung bestimmte der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik, daher durfte er auch eine Volksbefragung über diese Richtlinien abhalten, und dazu war kein Gesetz notwendig. In der Parole wäre ein „Ja“ „keine Änderung“, sondern nur eine „Bekräftigung“ der Verfassung enthalten, und dazu bedurfte es keines Ministerratsbeschlusses. Überdies weilte der Minister Glaise-Horstenau in diesen Tagen auf einer Vortragsreise in Deutschland; der Ministerrat wäre somit nicht vollzählig gewesen.