mini|Alter Sitzungssaal der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte im City-Hof (1958–2018) Eine Bezirksversammlung (BV) ist in der Freien und Hansestadt Hamburg die Bezeichnung für den nach parlamentarischen Prinzipien arbeitenden Verwaltungsausschuss, der jedem Bezirksamt der sieben Hamburger Bezirke Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek zugeordnet ist. Die Mitglieder einer Bezirksversammlung werden durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen bestimmt.
Allgemeines Aufgaben und Arbeitsweise Die Bevölkerung wirkt über die jeweilige Bezirksversammlung (BV) an den Angelegenheiten des Bezirks und der Erfüllung der Aufgaben des Bezirksamtes mit. Die BV wählt seit 1978 den Bezirksamtsleiter (vorher: Ernennung durch den Senat). Zudem unterstützt sie das jeweilige Bezirksamt, dessen Hauptaufgaben in den Bereichen Baurecht und Verkehrsplanung zu sehen sind.
Es handelt sich bei den Bezirksversammlungen um Verwaltungsausschüsse, die nach parlamentarischen Prinzipien arbeiten und deren Außenvertretung das jeweils Vorsitzende Mitglied übernimmt.Günter Püttner (Hrsg.): Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Band 2: Kommunalverfassung. Seite 306. Springer, ISBN 978-3-662-11965-5. Die Arbeit der Mitglieder der Bezirksversammlung erfolgt im Hauptausschuss, der sich mit überregional bedeutenden und organisatorischen Angelegenheiten befasst, und von Wahlperiode zu Wahlperiode variierenden Fach- und Spezialausschüssen. Zur Mitarbeit in den Ausschüssen können die in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen ergänzend Nichtmitglieder als „kundige Bürger“ entsenden.
In der Einheitsgemeinde Hamburg verfügen die Bezirksversammlungen nicht über das Recht, eine Gebührensatzung (Steuern) zu beschließen. Hingegen hat die Hamburgische Bürgerschaft das Recht, als Landesparlament in der Einheitsgemeinde Hamburg zu allen Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen. Die Beschlüsse und Prüfaufträge einer BV sind als politische Mehrheitsentscheidungen eine Verbindlichkeit für das Verwaltungshandeln der jeweiligen Bezirksämter.
Zusammensetzung Jede Bezirksversammlung besteht aus 41, seit den Wahlen 2008 – in Relation zur Bevölkerungsanzahl im betreffenden Bezirk – aus 45 bis 57 Mitgliedern. Anfang der 1960er Jahre erfolgte eine Reform, bei der aus „Bezirksverordneten“ dann „Mitglieder der Bezirksversammlung“ (umgangssprachlich: Bezirksabgeordnete) wurden und der vormalige „Bezirksausschuß“ zur selbständigeren Bezirksversammlung wurde. Da es sich nicht um Mitglieder eines Parlaments handelt, ist für die Mitglieder der Bezirksversammlungen kein Mandatskürzel „MdBV“ vorgesehen; von manchen Bezirksversammlungsmitgliedern wird es trotzdem verwendet.
Wahlberechtigt sind gem. § 6 Abs. 1 des Hamburger Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) grundsätzlich alle im entsprechenden Bezirk ansässigen Unionsbürger. Die Wählbarkeit wird gem. § 10 Abs. 1 BezVWG durch die Wahlberechtigung vermittelt. Die Bezirksversammlungen sollten nach dem im Jahre 2004 durch Volksentscheid in Kraft getretenen Wahlrecht in Hamburg alle fünf Jahre, parallel zur Europawahl, gewählt werden. Damit sollte die Bedeutung der Bezirksversammlungen erhöht werden. Durch vom Senat unter Missachtung des Volksentscheids mit den Stimmen der damaligen Regierungsfraktion CDU und gegen die Stimmen der übrigen Bürgerschaftsfraktionen beschlossene Änderungen am Wahlrecht wurden die Bezirksversammlungen bis Februar 2011 weiterhin parallel zur Bürgerschaftswahl gewählt.
Seit der Europawahl am 25. Mai 2014 finden die Wahlen zur Bezirksversammlung parallel zu dieser statt. Seit 2014 gilt außerdem eine neue Wahlkreiseinteilung: Wurde zuvor in den 17 Bürgerschaftswahlkreisen gewählt, gibt es nun 54 Wahlkreise (7 bis 9 pro Bezirk). Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in dem jeweiligen Bezirk ihre Wohnung haben.
Die reguläre Anzahl der Sitze wechselte mehrfach seit dem ersten Bezirksverwaltungsgesetz von 1949: Damals wurden für fünf Bezirksversammlungen je 40 Abgeordnete festgelegt, Wandsbek und Harburg erhielten 50. 1974 wurde die Anzahl einheitlich auf 40 Mitglieder begrenzt, 1993 erfolgte eine Erhöhung auf 41, um Patt-Situationen bei Abstimmungen zu vermeiden.
Bezirk 1949 1974 1993 2008 Hamburg-Mitte 40 40 41 51 Altona 40 40 41 51 Eimsbüttel 40 40 41 51 Hamburg-Nord 40 40 41 51 Wandsbek 50 40 41 57 Bergedorf 40 40 41 45 Harburg 50 40 41 51
Mit Wirkung der Wahlen vom 24. Februar 2008 wurde die Anzahl der Mandate nach der Einwohnerzahl der Bezirke gestaffelt: Seitdem werden in Bezirken mit bis zu 150.000 Einwohnern 45, in solchen mit bis zu 400.000 Einwohnern 51 und in Bezirken mit über 400.000 Einwohnern 57 Mitglieder gewählt.Pressemeldung vom 20. Dezember 2005 zum neuen Bezirksverwaltungsgesetz Das ergibt in fünf Bezirksversammlungen je 51, in Bergedorf 45 und in Wandsbek 57 Sitze.
Diese Mindestzahl der Mandate kann sich durch direkt gewählte Einzelbewerber, durch Erhöhungsmandate aufgrund der Mehrheitsklausel sowie im Falle von Überhangmandaten durch Ausgleichsmandate erhöhen.
Entschädigungsleistungen Die Mitglieder einer Bezirksversammlung erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von monatlich 1.054,31 Euro (Stand: 2025)https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VwEhrEntschGHAV2P1 nach dem Entschädigungsleistungsgesetz, wobei das vorsitzende Mitglied die drei- und seine Stellvertreter die zweifache Aufwandsentschädigungshöhe erhalten. Außerdem bekommen die Mitglieder und „kundigen Bürger“ für die Teilnahme an jeder Ausschusssitzung und den Fraktionssitzungen zusätzlich jeweils 40 Euro. (Stand: 2025)
Zahlungen können zudem für durch Sitzungen entstandenen Lohn- oder Gehaltsausfall beansprucht werden. Zusätzlich wird auf Antrag eine Pauschale für IT-Nutzung in Höhe von 1.200 Euro (Stand: 2025) ausgezahlt. Auf Antrag erhalten zubenannte und auch zugewählte Bürger eine Pauschale für IT-Nutzung in Höhe von 800 Euro. (Stand: 2025)
Es besteht außerdem Anspruch auf einen Fahrberechtigungsausweis, bei Verzicht werden pauschal 55,10 Euro/Monat (Stand: 2025) gezahlt. Dieser wird auf Antrag ebenfalls für zubenannte und auch zugewählte Bürger ausgezahlt. Auf Antrag erhalten die Mitglieder der Bezirksversammlung für in ihrem Haushalt lebende Kinder, die noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, eine Entschädigung für Kinderbetreuungsaufwand in Höhe von 35 Euro für das erste, 30 Euro für das zweite und 25 Euro (Stand: 2025) für das dritte Kind je Sitzung – gleiches gilt für zubenannte und zugewählte Bürger.
Sitzverteilung nach der Bezirksversammlungswahl 2024 Bezirk SPD Grüne CDU Linke AfD FDPVolt Sitze Hamburg-Mitte 14 11 8 8 5 23 51 Altona 11 14 9 7 3 43 51 Eimsbüttel 12 15 10 5 3 33 51 Hamburg-Nord 12 15 10 4 3 43 51 Wandsbek 16 11 16 4 6 4 — 57 Bergedorf 12 7 13 4 7 2 — 45 Harburg 15 8 12 4 7 23 51 Summe aller Bezirke 92 81 78 36 34 2115 357 (Stand: 10. Juni 2024)Ergebnisse auf der Seite des Statistikamtes Hamburg-Nord, abgerufen am 18. Juni 2024
Bezirksversammlung Altona Geschichte Der Bezirksausschuss des Bezirks Altona wurde 1949 erstmals gewählt. In ihm saßen 17 Mitglieder der SPD, 16 des Vaterstädtischen Bundes Hamburg (Zusammenschluss von CDU, FDP und DKP), 5 der Deutschen Partei und 2 der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Als kommissarischer Bezirksamtsleiter fungierte der gebürtige Ottensener und Altonaer Senator a. D. August Kirch (SPD).
1950 wurde Kirch mit 24 zu 17 Stimmen als Bezirksleiter gewählt und als sein Stellvertreter Carl Sieveking (VBH).Bezirksversammlung Altona (Hg.): Chronik der Bezirksversammlung Altona. Aus den Niederschriften 1949–2009. Selbstverlag, HH-Altona 2009, S. 8/9
Nach der Wahl 2004 bildete sich in der Altonaer Bezirksversammlung erstmals in Hamburg eine Koalition aus CDU und GAL. Auch die erste grün-rote Koalition in diesem Bundesland war in der BV Altona geschlossen worden; sie hielt von 1994 bis 1997. 2003 wählten CDU, Schill-Partei und FDP das FDP-Mitglied Hinnerk Fock, der zuvor Protokollchef im Hamburger Rathaus gewesen war, als Nachfolger von Uwe Hornauer (SPD) zum neuen Bezirksamtsleiter., Klönschnack, Heft 6/2004, abgerufen am 31. Dezember 2012. Nach der Neuwahl im Februar 2004, in deren Folge die Schill-Partei und FDP nicht mehr in der Bezirksversammlung vertreten waren, bildeten CDU und GAL die erste schwarz-grüne Koalition in Hamburg. Diese wählte am 28. Juni 2007 Fock als Bezirksamtsleiter ab und den früheren CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Jürgen Warmke-Rose, der 1993 die Partei verlassen hatte, zu dessen Nachfolger.„Altona: Warmke-Rose gewählt“, Hamburger Abendblatt vom 29. Juni 2007. Bei den Bezirksversammlungswahlen 2011 verlor die schwarz-grüne Koalition aufgrund der Stimmenverluste der CDU ihre Mehrheit; danach kam es erneut zu einer rot-grünen Koalition.
Sitzung der Bezirksversammlung Die 51 (vor 2008: 41) gewählten Mitglieder bilden die Bezirksversammlung Altona. Die Bezirksversammlung unterhält zehn Ausschüsse und einen Unterausschuss, die in der Regel öffentlich tagen. Die Plenarsitzungen werden mit einer „Öffentlichen Fragestunde“ begonnen, in der Bürger aus dem Bezirk Altona die Möglichkeit haben, für 30 Minuten Fragen zu Themen der Sitzung an die Fraktionen zu stellen. Seit der Änderung der Geschäftsordnung im Sommer 2011 müssen diese Fragen bis eine Stunde vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.
Aktuelle Wahlperiode Bei der Wahl am 26. Mai 2019 verlor die SPD knapp 10 % der Stimmen und musste mit 20,4 % der gültigen Bezirksstimmen bzw. 11 Mandaten den Status als stärkste Fraktion an die Grünen abtreten, die sich um 13 Prozentpunkte auf 35,1 % und 18 Sitze verbesserten. Die CDU erreichte 16,6 % der Stimmen (minus 6,7 Prozentpunkte) und neun Sitze (minus drei). Die Linke mit 14,8 % (plus 0,8 Prozentpunkte) und acht Sitzen (plus zwei) und die FDP mit 6,8 % (plus 2,4 Prozentpunkte) und drei Sitzen (plus einen) konnten hinzugewinnen. Die AfD konnte sich mit 4,4 % (plus 1,1 Prozentpunkte) und zwei Sitzen (unverändert) ebenfalls verbessern, ohne einen Fraktionsstatus erreichen zu können.
Bezirksversammlung Bergedorf Bei der Bezirksversammlungswahl am 26. Mai 2019 zogen bei einer Wahlbeteiligung von 53,6 % sechs Parteien in die Bezirksversammlung ein. Stärkste Partei wurde trotz Verlusten von knapp 13 Prozentpunkten mit 26,4 % der Bezirksstimmen und 12 Sitzen (minus sieben) erneut die SPD. Die CDU erreichte 24,3 % (minus 4,2 Prozentpunkte) und somit 11 Mandate (minus drei), die Grünen 21,9 % (plus 9,6 Prozentpunkte) und zehn Sitze (plus vier), die Linke 10,5 % (plus 1,3 Prozentpunkte) und fünf Mandate (plus eins) und die AfD mit 8,5 % (plus 4,0 Prozentpunkte) und vier Mandaten (plus zwei). Die FDP kehrte mit 5,5 % (plus 3,3) und drei Mandaten nach fünf Jahren in die Bezirksversammlung zurück und erreichte erstmals seit den Wahlen von 1991 wieder einen Fraktionsstatus. Die Freien Wähler verpassten mit 2,9 % der Stimmen knapp den Einzug in die Bezirksversammlung Bergedorf.
Bezirksversammlung Eimsbüttel In Eimsbüttel bestand mehrere Wahlperioden lang eine rot-grüne Koalition. Diese verpasste bei der Bezirksversammlungswahl 2008 zwar die Mehrheit, fasste aber als „Kernbündnis mit wechselnder Unterstützung“ weiter Beschlüsse. Ab 2011 stellte rot-grün wieder eine eigene Mehrheit. Am 15. Dezember 2016 wurde der vorherige Wirtschafts- und Baudezernent Kay Gätgens (SPD) durch diese Koalition zum Bezirksamtsleiter gewählt.