Die Eisenbahnsignale in der Schweiz sind die im nationalen Regelwerk Fahrdienstvorschriften festgelegten Eisenbahnsignale, die durch die Infrastrukturbetreiber zur Regelung des Zugsverkehrs zu verwenden sind. Es gibt zwei Arten von Signalen: zum einen solche, die Geschwindigkeiten bis 160 km/h erlauben; zum anderen jene, die Geschwindigkeiten von über 160 km/h erlauben. Letztere ist die Führerstandssignalisierung (CAB-Signaling).
Rechtliches und Regelungen Die Signalisierung wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) für alle Eisenbahnen in der Schweiz vorgeschrieben. Die Regeln für den Bahnbetrieb sind in den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV) festgelegt. Diese werden alle vier Jahre überarbeitet. Die aktuell gültige Version ist auf der Internetseite des BAV abrufbar. Seit 2010 werden alle «Fehlhandlungen gegen Signale im Bahnverkehr» vom Bund erfasst.
Mechanische Signale Wie in anderen Ländern auch wurde der Bahnverkehr in der Schweiz früher über mechanische Signale geregelt. Dabei standen verschiedene Bauarten im Einsatz.
Lichtsignale mini|Beispiel eines Lichtsignals vom Typ L Die Schweizer Signale werden gegenwärtig 2 Typen zugeteilt. Sie sind durch die unterschiedliche Form erkennbar: Typ L für Licht und Typ N für die digitale Anzeige (numérique). Signale des Typs L sind bereits seit den 1940er Jahren im Einsatz und lösten die Formsignale des Typs M ab. Der Typ N wurde 1986 eingeführt. mini| Anwendungsbeispiel einer durch ein Ausfahrsignal angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung mit Fahrbegriff 2. Der Zug muss die Weichen in ablenkender Stellung mit 40 km/h befahren und kann erst anschliessend auf die in der Streckentabelle angegebene Geschwindigkeit beschleunigen.
Bei beiden Signaltypen gibt es ein Vorsignal, das dem Lokführer die Stellung des folgenden Hauptsignals ankündigt und ihm erlaubt, auch bei schlechten Sichtverhältnissen den Zug bis zum Hauptsignal zum Stehen zu bringen. Die Signale werden durch Stellwerkanlagen gesteuert, die so aufgebaut oder programmiert sind, dass der Betrieb sicher abgewickelt werden kann. Insbesondere stehen die Signale in Abhängigkeit von der Stellung der Weichen und vom Streckenblock.
Vorsignalschirme (Typ L) sind immer quadratisch während die Hauptsignalschirme (Typ L) in der Regel hochrechteckig sind. In Fällen, in denen ein quadratischer Signalschirm sowohl Vorsignal- als auch Hauptsignalfunktion hat, wird dies durch eine aufgesetzte weisse Tafel mit schwarzem Punkt verdeutlicht. Beim Typ N erkennt man das Vorsignal am quadratischen weissen Rahmen, während das Hauptsignal einen weissen Ring aufweist.
Generell werden die Signale auf der linken Seite der Strecke in beiden Richtungen aufgestellt. Allerdings können die Signale bei Unübersichtlichkeit auf einer anderen Position aufgestellt werden.
Die Signale der Typen N und L gelten für Zugfahrten, nicht aber für Rangierfahrten. Für den Rangierverkehr gibt es spezielle Rangiersignale. Hinzu kommen noch die Zwergsignale, die sowohl für Rangierfahrten wie auch für Zugfahrten gelten.
Bei Stellwerkerneuerungen werden im Normalspurnetz oft Signale vom Typ N eingebaut, die solche des Typs L ersetzen, weil erstere mehr Funktionen zulassen und damit für eine Erhöhung der Kapazitäten sorgen können.
Ein Signal, das „Halt“ zeigt, darf auf keinen Fall passiert werden, wenn keine Erlaubnis (Befehl) vom Fahrdienstleiter vorliegt. Der entsprechende Befehl wird entweder schriftlich übermittelt (dem Lokführer an einem Bahnhof direkt in die Hand gegeben) – oder per Zugfunk und muss dann protokolliert werden. Beim Zugfunk muss der Führer den Befehl Wort für Wort wiederholen (quittieren) und in ein Formular eintragen oder wörtlich aufschreiben. Wenn der Befehl zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal vollständig übermittelt ist, darf der Zug mit maximal 40 km/h sowie Fahrt auf Sicht am entsprechenden Signal vorbeigefahren werden.
Der jeweils angezeigte Signalbegriff wird durch das Stellwerk festgelegt und überwacht und an die Zugsicherung übermittelt. In der Schweiz wird dabei auf Normalspur für neue Fahrzeuge ETCS Level 1 LS eingesetzt, bestehende Fahrzeuge verkehren mit den Zugsicherungen Integra-Signum und ZUB 121. Auf Schmalspurnetzen vermehrt ZSI-127 oder noch die älteren ZST-90, ZSI-90 oder ZSL-90. Bei ETCS Level 2 sind keine Aussensignale mehr erforderlich, da alle notwendigen Informationen dem Lokführer auf dem Führerstand angezeigt werden.
Signal Typ L
Die Signale vom Typ L sind immer noch häufiger anzutreffen als der Typ N. Der Typ L kann sechs verschiedene Signalbilder (so genannte Fahrbegriffe) zeigen, die entweder „Halt“, „Fahrt“ oder „Fahrt mit Einschränkungen“ bedeuten können.
Fahr-begriff Vorsignal Bedeutung Hauptsignal Bedeutung 1 Signal présentant deux feux vert en diagonale sur un carré noir Ankündigung Freie Fahrt.Ab dem nächsten Signal gilt Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit.(Das Vorsignal kann auch zwei grüne Lichter nebeneinander anzeigen) Signal présentant un feu vert sur un signal oblongue allongé Freie Fahrt.Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit. 2 Signal présentant un feux orange en haut à gauche et un feux vert au milieu à droite, le tout sur un carré noir Geschwindigkeitsankündigung 40 km/hAb dem nächsten Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 40 km/h. Niedrige Geschwindigkeiten sind in der Streckentabelle aufgeführt.Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. Signal présentant un feu vert en dessus d'un feu orange sur un signal oblongue noir allongé Geschwindigkeitsausführung 40 km/hAb diesem Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 40 km/h. Niedrigere Geschwindigkeiten sind in der Streckentabelle aufgeführt. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. 3 Signal présentant un feu orange en haut à gauche et deux feux verts en diagonale, le tout sur un carré noir Geschwindigkeitsankündigung 60 km/hAb dem nächsten Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 60 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind in der Streckentabelle aufgeführt.Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. Signal présentant deux feux verts verticaux sur une forme oblongue allongée noir Geschwindigkeitsausführung 60 km/hAb diesem Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 60 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind in der Streckentabelle aufgeführt.Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. 5 Signal présentant deux feux verts en diagonale et un autre feu orange en bas à droite, le tout sur un carré noir Geschwindigkeitsankündigung 90 km/h.Ab dem nächsten Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 90 km/h. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. Signal présentant trois feux verts verticaux sur une forme oblongue allongée noire Geschwindigkeitsausführung 90 km/hAb diesen Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 90 km/h. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. 6 Signal présentant un feux orange en haut à gauche et un feux vert au milieu à droite,le tout sur un carré noir Ankündigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung mit 40 km/h Signal présentant deux feux orange verticaux sur une forme oblongue allongée noir Kurze FahrtAb diesem Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 40 km/h. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. Das nächste Signal zeigt „Halt“. Dem Signal kann ein Sperrsignal oder ein Gleisabschluss mit rotem Licht folgen.Das nächste Signal steht in verkürztem Abstand. - Signal présentant un feux orange en haut à gauche et un feux vert au milieu à droite,le tout sur un carré noir Ankündigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung mit 40 km/h Signal présentant un feu vert en dessus d'un feu orange sur un signal oblongue noir allongé, en dessous un signal avancé est éteint puis, encore au dessous, se trouve une barre lumineuse horizontale alluméeBesetztsignalAuf dem folgenden Gleisabschnitt ist ein Hindernis (beispielsweise ein voraufgestellter Zug) zu erwarten.Ist das Signal beleuchtet, zeigt das Signal entweder „Geschwindigkeits-Ausführung 40 km/h“ oder „Kurze Fahrt“ an. Meistens wird bei den SBB aber mit dem Signalbegriff 6 – kurze Fahrt – gehandelt. Auch bei Signalbegriff 6 wird das Besetztsignal eingeschaltet, denn sonst würde der Lokführer ein freies Gleis erwarten. Es gilt Fahrt auf Sicht ab Bremswegentfernung. Bei einigen Bahnen kann ab der Einfahrweiche eine tiefere Geschwindigkeit gelten.Ein am selben Mast angebrachtes Vorsignal ist dunkel geschaltet. - Signal présentant deux feux orange en haut sur un carré noir WarnungDas nächste Hauptsignal zeigt Halt an. Die Geschwindigkeit ist zu vermindern. Signal présentant un feu rouge HaltVor dem Signal ist anzuhalten. Normalerweise geht dem Hauptsignal ein „Warnung“ zeigendes Signal voraus, ausser: Das vorausgehende Signal kann „Kurze Fahrt“ anzeigen. Eine Merktafel zur Ankündigung eines Einfahrsignals ohne Vorsignal ist aufgestellt. Bei kombinierten Signalen des Typs L wird der Fahrbegriff des Vorsignals „Fahrt erwarten“ nicht angezeigt, sondern durch den Fahrbegriff „Fahrt“ impliziert. Wenn zwei aufeinanderfolgende Signale eine Geschwindigkeitseinschränkung anzeigen, muss das erste Signal diese anzeigen. Das zweite Signal muss dies nicht explizit darstellen.L-System-Signal auf lokifahrer.ch
Die ursprüngliche Bedeutung einiger Fahrbegriffe war eine andere:
FB1-FB3: unverändert FB4: nicht mehr verwendet (früher: Fahrt in die weitere Ablenkung – normaler Radius – 40 km/h) (Signalbild: grün-grün-gelb) FB5: 90 km/h (früher: Fahrt in die weitere Ablenkung – großer Radius – 60 km/h)
Mit "Fahrt in die weitere Ablenkung" ist gemeint, dass die erste Weiche im Fahrweg in gerader Stellung liegt und die auf Abzweig stehende Weiche erst im weiteren Verlauf.Signale der Vergangenheit auf lokifahrer.ch
Signale Typ N
Die Signale vom Typ N ersetzen nach und nach diejenigen des Typs L auf dem Normalspurnetz, insbesondere auf den Infrastrukturen der SBB und der BLS Netz.
Das Signalsystem Typ N ist so aufgebaut, dass jedes Signal eine Vorsignalfunktion einnehmen kann. Es gibt nur noch ein Licht, das entweder rot, orange oder grün sein kann. Dabei bedeutet rot wie beim Typ L Halt. Orange steht für eine Ankündigung einer Geschwindigkeitsreduktion (Vorsignalfunktion), und Grün bedeutet, dass die angezeigte Geschwindigkeit ab dem Signal gilt (Hauptsignalfunktion). Die Geschwindigkeit wird dabei in 10-km/h-Schritten angezeigt, also 4 bedeutet 40 km/h. Wird keine Geschwindigkeit angezeigt, gilt die jeweilige Höchstgeschwindigkeit.
Ein oranges Licht zusammen mit der Ziffer 8 bedeutet, dass ab dem nächsten Signal die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt ist. Leuchtet die orange Lampe ohne Zusatz, bedeutet dies, dass das nächste Signal auf Halt steht.
Da es aber beim Typ N reine Vorsignale gibt, müssen Vorsignale und Hauptsignale auch hier unterscheidbar sein. Dazu werden unterschiedliche Umrahmungen verwendet. Reine Vorsignale haben eine rechteckige Umrahmung während Hauptsignale eine runde Umrahmung haben.N-System-Signale auf lokifahrer.ch Die Unterscheidung ist für den Lokführer wichtig, denn ein dunkles Hauptsignal bedeutet Halt, an einem dunklen Vorsignal darf hingegen wie an einem orange leuchtenden Signal vorbeigefahren werden.