Eine Kommunalanleihe () ist eine öffentliche Anleihe, die von einer Gebietskörperschaft unterhalb der Länderebene – in Deutschland von einer Stadt oder Gemeinde – emittiert (ausgegeben) wird.

Allgemeines Kommunalanleihen sind in Deutschland von den Kommunalobligationen zu unterscheiden. Bei Kommunalanleihen ist die Gemeinde der Schuldner, bei einer Kommunalobligation hingegen die ausgebende Pfandbriefbank. Für den Anleger ist bei Kommunalobligationen das Risiko durch Streuung (Risikodiversifizierung) in Kommunalkredite an eine Vielzahl von kommunalen Kreditnehmern besser verteilt (siehe Klumpenrisiko und Granularität), während er sich bei Kommunalanleihen nur einem Schuldner gegenübersieht.

Der Kommunalkreditmarkt hat sich seit 2010 zunehmend verengt; die Marktliquidität und Bereitschaft für die Kommunalkreditvergabe im Markt nimmt ab, denn Kreditinstitute mit Pfandbriefbanklizenz ziehen sich zurück oder bieten selektiver an. Hauptgrund ist, dass großvolumige Geschäfte mit geringem Kreditrisiko – wie Kommunalkredite – zu einer ungünstigeren ungewichteten Eigenmittelquote führen.Deutsche Bundesbank, Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, September 2011, S. 28. Seit Januar 2014 müssen Kommunalkredite in der ungewichteten Eigenmittelquote berücksichtigt werden, so dass erstmals eine mittelbare Eigenmittel­belastung eintritt. Außerdem sehen viele Kreditinstitute in der teilweise kritischen Bonitäts­lage vieler Kommunen ein erhöhtes Kreditrisiko. alternativtext=Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Ludwigshafen über 2.000 Mark Reichswährung als Anteil an der vierprozentigen Anleihe von 3.370.900 Mark, aufgenommen am 20. Juni 1906 für Straßenzwecke, zur Errichtung einer Schlachthofanlage, zur Durchführung von Schulhausbauten, zur Erweiterung der elektrischen Straßenbahn, des Krankenhauses und des Wasserwerkes, sowie zum Zwecke der Aufschließung von Industriegelände|mini|Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Ludwigshafen über 2.000 Mark Reichswährung als Anteil an der vierprozentigen Anleihe von 3.370.900 Mark, aufgenommen am 20. Juni 1906 für Straßenzwecke, zur Errichtung einer Schlachthofanlage, zur Durchführung von Schulhausbauten, zur Erweiterung der elektrischen Straßenbahn, des Krankenhauses und des Wasserwerkes, sowie zum Zwecke der Aufschließung von Industriegelände

Geschichte Kommunalanleihen waren in der Gründerzeit und der Weimarer Republik insbesondere in Form der Stadtanleihen üblich. Die Stadt Köln nahm ihre erste bekannte Anleihe 1321 beim Rheinbacher Joseph von Ahrweiler und Salomon von Basel (Salman Unkel) auf,Walter Stein: Akten zur Geschichte der Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert, Band 1, 1993, S. XI. denen dafür als Kreditsicherheit der Zoll am Bayenturm zugestanden wurde.Jan A. van Houtte (Hrsg.), Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte im Mittelalter, Band 2, 1980, S. 587. Als Pionier der modernen Stadtanleihen gilt Leipzig, das im August 1807Leipziger Zeitung Nr. 102 vom 1. Mai 1829, S. 1125 und im Januar 1831 Stadtanleihen auf den Markt brachte. Es folgten unter anderem Hamburg (1875 und 1876), Berlin (1882), Bingen (1889), Nürnberg (1896) und Köln (1900).

Die Stadtanleihen bedeuteten die konsequente Übertragung des Finanzinstruments der Landesanleihen und Bundesanleihen – bei denen die Länder oder der Bund als Schuldner fungieren – auf die kleinsten Gebietskörperschaften. Mit Verbreitung des von Kreditinstituten gewährten Kommunalkredits befanden sich Stadt- und sonstige Kommunalanleihen auf dem Rückzug, Länder- und Bundesanleihen hingegen nicht. Eine der ersten Stadtanleihen gab nach langer Zeit im Dezember 1994 die Stadt München heraus, es folgten Hannover (November 2009), Essen (Februar 2010), Nürnberg/Würzburg (Mai 2013) und Mainz (November 2013). Im Februar 2014 nahmen die Städte Essen (28 % Anleiheanteil), Dortmund und Wuppertal (je 20 %), Remscheid (18 %), Herne (8 %) und Solingen (6 %) eine gemeinsame „NRW-Städteanleihe 1“ in Höhe von 400 Millionen Euro auf, die bisher größte deutsche Kommunalanleihe aller Zeiten. Es folgten im Februar 2015 die „NRW-Städteanleihe 2“ über 500 Millionen Euro und im Juni 2015 die „NRW-Städteanleihe 3“ über 250 Millionen Euro. Diese Form bietet dem Anleger auf den ersten Blick zwar eine gewisse Streuung, doch besitzen die im Anleihekorb befindlichen Städte überwiegend eine unattraktive Bonität. Da hierbei Ratings von Ratingagenturen fehlen, bleibt es dem Anleihegläubiger überlassen, die Bonität und Ausfallwahrscheinlichkeit jeder einzelnen Stadt quotal zu bestimmen. Jede Stadt haftet – wie beim Länderjumbo – nur für ihren eigenen, festgelegten Anteil und haftet nicht für die anderen Städte mit.

Bankbetriebliche Aspekte Wie jeder andere Emittent müssten auch deutsche Gebietskörperschaften als Emittent von Kommunalanleihen mit einem Emittentenrating durch eine Ratingagentur ausgestattet sein. Das bankenaufsichts­rechtliche Risikogewicht von 0 % bei Eigenmitteln (Art. 114 Abs. 4 und Art. 115 Kapitaladäquanzverordnung) macht ein Rating keinesfalls entbehrlich, denn auch die einer Null-Anrechnung unterliegenden EU-Mitgliedstaaten werden bei ihren Staatsanleihen geratet. Da bisher nur wenige aktuelle Kommunalanleihen auf dem Markt sind, die zudem ausschließlich an institutionelle Anleger platziert wurden, gab es hierfür kein (externes) Kommunalrating.

Anleihen deutscher Kommunen werden regulatorisch als nationale Munizipalität () behandelt. Gemäß der European Banking Authority (EBA) werden Emissionen deutscher „domestic municipalities“ wie Bundeswertpapiere eingestuft. Daher erhalten sie innerhalb der Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie) ein Risikogewicht von 0 % und werden in der Liquiditätsdeckungsquote als Stufe 1-Assets bewertet. Der Stressfaktor für das Spreadrisiko und das Konzentrationsrisiko unter Solvency II ist ebenfalls 0 %.

Die Ratingagentur Fitch Ratings erwarb im Jahre 2008 vom Statistischen Bundesamt die Finanzdaten von 12.304 deutschen Kommunen (einschließlich Landkreise und Gemeinden) und hat für 11.426 Gemeinden ein aus sechs Ratingstufen bestehendes individuelles Rating erstellt.Fitch Ratings vom 19. Februar 2009, International Public Finance: Deutschland Special Report, Deutsche Kommunen - wichtige Rolle im Föderalen System Diese Ratings sollen den Kommunen den Weg eröffnen, selbst Anleihen auf den Markt zu bringen.Werner Rügemer: Rating-Agenturen: Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart, 2012, S. 84–85. Beim Kommunalrating durch Fitch fehlten allerdings wichtige Finanzkennzahlen wie Cross-Border-Leasing und Zinsderivate. Fitch hält diese Finanzinstrumente bei Kommunen für „unvorteilhaft“ und geht davon aus, dass sie „zu nicht unerheblichen Eventualverbindlichkeiten und einer zusätzlichen Belastung für die ohnehin desolaten Haushalte geführt“ hätten.Fitch Ratings vom 19. Februar 2009, International Public Finance: Deutschland Special Report, Deutsche Kommunen - wichtige Rolle im Föderalen System, S. 5. Zudem fehlten mit den Schattenhaushalten und der Schattenverschuldung wichtige Schuldenkennzahlen, denn die Kreditaufnahme durch kommunale Tochtergesellschaften wie Stadtwerke oder Abfallentsorgungs­unternehmen sei im Kernhaushalt nicht veranschlagt.

Risiken Bei Kommunalanleihen gibt es für den Anleger vier wesentliche Risiken, die auch kumulativ auftreten können: Kreditrisiko: Es tritt ein, wenn der Anleiheschuldner Zins­zahlung oder Tilgung ganz oder teilweise nicht erbringen kann. Dieses Gläubigerrisiko ist bei gedeckten Anleihen wie Pfandbriefen und Kommunalobligationen zwar niedriger, aber nicht vollständig eliminiert. Kommunalanleihen sind unbesicherte Anleihen. Zinsänderungsrisiko: Dieses Risiko tritt für den Anleger ein, wenn das aktuelle Zinsniveau die Rendite (näherungsweise auch: den Nominalzinssatz) während der Laufzeit der Anleihe übersteigt. Kursrisiko: Es entsteht für Anleger, aus deren Sicht die Anleihewährung (hier üblicherweise der Euro) eine Fremdwährung ist, wenn der Devisenkurs während der Laufzeit der Anleihe unter den ursprünglichen Anschaffungskurs fällt. Inflations­risiko: Dieses Risiko tritt ein, wenn die Inflation während der Laufzeit der Anleihe höher als erwartet ausfällt. Es ist die Unsicherheit über die reale Höhe der zukünftigen Auszahlungen. Es ist vom Zinsänderungsrisiko getrennt zu bewerten, weil der Fisher-Effekt nur langfristig empirisch nachweisbar ist. Bei inflationsindizierten Anleihen ist dieses Risiko ausgeschaltet. Diese Risiken führen zur Einordnung einer Anleihe in eine bestimmte Anlage- und Risikoklasse.

International Städteanleihen sind besonders in Skandinavien populär, so etwa in Kopenhagen, Oslo oder Stockholm. In der Schweiz emittieren Bern, Genf, La Chaux-de-Fonds oder Zürich solche Anleihen. Rom weist mit 45 Jahren eine der längsten Anleihelaufzeiten überhaupt auf. Außerhalb Europas gibt es Städteanleihen unter anderem in Buenos Aires oder Tokio; Rio de Janeiro gab im April 1912 eine Stadtanleihe als ewige Rente heraus.

In den USA heißen Kommunalanleihen (kurz „munis“).Ulrich Becker: Lexikon Terminhandel, 1994, S. 437. Größter qualitativer Unterschied zu den vergleichbaren deutschen Anleihen ist die Tatsache, dass Kommunen in den USA insolvenz­fähig sind und auch einige bereits nach Chapter 9 USCC (US-Insolvenzordnung; US bankruptcy code) Insolvenz angemeldet haben. Erste Kommunalanleihen gab bereits 1812 die Stadt New York City heraus.Thomas Wolf: Die Bewertung kommunaler Handlungsfähigkeit durch Ratingagenturen, 2006, S. 13. Typisch ist in den USA die Finanzierung nicht über Bankkredite, sondern über öffentliche „Municipal bonds“, die in verschiedenen Formen vorkommen. Die „general obligation bonds“ sind durch nicht zweckbestimmte () Steuereinnahmen gedeckt, so genannte „revenue bonds“ hingegen werden über bestimmte () Steuereinnahmen oder Mautgebühren getilgt. Je mehr Steuereinnahmen für den Schuldendienst der „revenue bonds“ verwendet werden, umso weniger stehen sie für „general obligations“ und umgekehrt zur Verfügung. Das Gläubigerrisiko kann darin bestehen, dass die Einnahmequellen für die „general obligation bonds“ zugunsten der „revenue bonds“ so stark ausgehöhlt werden, dass für die Rückzahlung der „general obligation bonds“ keine freien Steuereinnahmen zur Verfügung stehen und dann die „municipality“ (Gemeinde) Insolvenz anmelden könnte. Dies verwirklicht sich insbesondere im Rahmen einer Rezession, wenn allgemein die Steuereinnahmen sinken.