Verzicht steht für:

Abstinenz, die Enthaltung von gewissen Aktivitäten Verzicht, im deutschen Prozessrecht ein Rückzug der Klage durch den Kläger, siehe Verzichtsurteil Verzicht, im österreichischen Zivilrecht ein einseitiger Schulderlass durch den Gläubiger, siehe Erlass (Privatrecht)

Siehe auch:

Askese, Aszetik Bedürfnislosigkeit Karenz