Die Bezeichnung Volksinitiative ist die im deutschsprachigen Raum verbreitete allgemeine Bezeichnung für eine direktdemokratische Initiative aus der stimmberechtigten Bevölkerung.

Mit einer Volksinitiative kann in aller Regel die Behandlung eines Anliegens in der gewählten Vertretung einer gesetzgebenden Gebietskörperschaft (beispielsweise dem Parlament) erzwungen werden, wenn eine ausreichende Anzahl an Unterstützungsbekundungen, gegebenenfalls binnen einer festgelegten Frist, vorgelegt werden. Wenn das Anliegen dort nicht übernommen wird, führen Volksinitiativen oftmals zu einer direktdemokratischen Abstimmung (einem Plebiszit).

In Deutschland und Österreich, sind zudem Volksbegehren bekannt, die im demokratischen System eine vergleichbare politische Funktion einnehmen.

Entsprechungen in anderen Sprachengruppen Im romanischen Sprachraum wird praktisch übersetzungsgleich von einer (italienisch), einer (spanisch) oder einer (französisch) gesprochen.

Im Englischen ist der Gebrauch etwas weniger einheitlich, ganz allgemein wird von gesprochen. In den USA ist der Ausdruck gebräuchlich („Stimmzettel-Initiative“), aber auch die Bezeichnungen , oder werden im englischen Sprachraum genutzt.

In den slawischen Sprachen gibt es drei Varianten. So ist der Ausdruck Bürgerinitiative gebräuchlich, beispielsweise im Polnischen oder im Slowakischen. Dann gibt es ebenfalls den Ausdruck Volksinitiative, wobei Volk hier stärker in einem ethnischen Sinne gebraucht wird (beispielsweise im Ukrainischen: ), und zuletzt den Ausdruck der Staatsbürgerinitiative (Bulgarisch: ).

Ausgestaltung der Volksinitiative Das genaue Verfahren einer Volksinitiative ist in der jeweiligen Verfassung und weiteren Gesetzen und Ausführungsverordnungen eines Staates geregelt. Hier kommt es im Detail zu einer enorm großen Bandbreite von möglichen Regelungen, wobei jedoch folgende Eigenschaften einer Volksinitiative zumeist benannt werden: Zu welchen Fragestellungen/Themen ist eine Volksinitiative zulässig? Wie viele Unterstützungsbekundungen (Unterschriftenquorum) sind vorzulegen und in welcher Frist? Endet die Volksinitiative mit der Behandlung im Parlament oder schließt sich ein direktdemokratisches Folgeverfahren an?

Schweiz

In der Schweiz bildet die Volksinitative eines der zentralen Elemente der halbdirekten Demokratie.

Deutschland

In Deutschland gibt es Volksinitiativen ausschließlich auf der Ebene der Länder, wo sie in sehr unterschiedlicher Weise ausgestaltet sind. Teilweise werden sie durch Volksbegehren ersetzt oder stehen auch gesondert als eigene Verfahren neben diesen.

Liechtenstein In Liechtenstein ist die Volksinitiative, so wie in der Schweiz, der Kern der direktdemokratischen Elemente und in vergleichbarer Weise ausgestaltet.

Luxemburg In Luxemburg wurde erstmals mit der Verfassungsreform vom Juli 2023 das Recht auf eine Volksinitiative geschaffen. Auf französisch wird die Bezeichnung verwendet, auf deutsch ist vom Recht auf Gesetzesinitiative die Rede, auf letzebergisch vom .

Österreich Österreich kennt keine Volksinitiativen, verfügt jedoch mit dem Volksbegehren ein ähnliches politisches Instrument.

Siehe auch Direkte Demokratie Volksgesetzgebung

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