Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 2009 ist ein reines Änderungsgesetz, mit dem unter anderem das deutsche Aktienrecht an zwei EU-Richtlinien angepasst wird. Ziele des Gesetzes sind:
Bekämpfung missbräuchlicher Anfechtungsklagen Verbesserung der Präsenz in der Hauptversammlung und Stärkung der Aktionärsrechte (Deregulierung des Depotstimmrechts, Bevollmächtigung, Briefwahl, Online-Hauptversammlung, Online-Teilnahme an Hauptversammlung, Fristenberechnung, Zugänglichmachen der Tagesordnung und von Dokumenten) Deregulierung bei Sachgründungen, Erleichterungen bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen, verdeckte Sacheinlage
Mit dem ARUG werden umgesetzt:
die Richtlinie 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals (ABl. L 264 vom 25. September 2006, S. 32) Kapitalgesellschaftsrichtlinie und die Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl. L 184 vom 14. Juli 2007, S. 17) Aktionärsrechterichtlinie.
Literatur
Nachtrag zum ARUG in Gustavus, Handelsregister-Anmeldungen, ISBN 978-3-504-45517-0 Download Dr. Oliver Rothley: Wichtige Änderungen im Beschlussmängelrecht durch das ARUG Download
Weblinks
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