Foakes v Beer (1884) 9 App Cas 605 ist eine Entscheidung des House of Lords zum englischen Contract Law. Das House of Lords ging in der Entscheidung der Frage nach, ob das Versprechen eines Gläubigers, einen Restbetrag nicht geltend zu machen, wirksam ist oder ob es mangels consideration nichtig ist und der volle Betrag trotz des Versprechens verlangt werden kann. Das House of Lords entschied unter Bestätigung der Regel aus Pinnel’s Case, dass ein solches Versprechen unwirksam ist und der Restbetrag verlangt werden kann.

Sachverhalt und Vorinstanzen Sachverhalt Dr John Weston Foakes schuldete Julia Beer die Summe von £2.090 19s. Mrs Beer klagte die Summe vor der Exchequer Division ein und erhielt am 11. August 1875 ein Urteil auf Zahlung gegen Dr Foakes. 16 Monate später hatte Dr Foakes noch kaum gezahlt. Außergerichtlich unterzeichneten beide am 21. Dezember 1876 ein von Dr Foakes solicitor erstellte Vereinbarung, dass Mrs. Beer keine gerichtlichen Schritte mehr unternehme, wenn Dr Foakes ihr ab dem 21. Dezember 1876 nach einer Anzahlung in Höhe von £500 zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres £150 zahlen würde, bis die £2.090 19s abgezahlt wären:

Mrs Beer bedachte dabei nicht, dass ihr nach Art. 17 des Judgments Act 1838 auch 4 % Zinsen zustanden. 1882 verlangte Mrs Beer von Dr Foakes nach Abzahlung der Summe dennoch Zinsen in Höhe von £360.

Entscheidungen der Vorinstanzen Queen’s Bench Division: Watkin Williams J Am 1. Juni 1882 beantragte Mrs Beer nach Order 42, Rule 19 R.S.C. 1883R.W. Andrews, Arbuthnot B. Stoney: The Supreme Court of Judicature acts, and the Appellate jurisdiction act, 1876, with rules of court and forms issued in July, 1883, annotated so as to form a manual of practice, containing a comprehensive selection of cases from the modern reports, and all the most recent decisions, together with references to the earlier authorities where such seemed advisable. Reeves and Turner, London 1883 () aus dem Urteil vollstrecken zu dürfen. Der zuständige Master ordnete nach der Anhörung an, dass ein Richter darüber entscheiden solle, ob Dr Foakes Mrs Beer noch einen Restbetrag schuldete. Am 22. Februar 1883 kam es in Middlesex während der Hilary Sittings zur Verhandlung vor Cave J und einer common jury mit Dr Foakes als Kläger und Mrs Beer als Beklagter. In der Verhandlung wurde Mr. Mackreth, Mrs Beers solicitor, als Zeuge vernommen; als Beweise legte er eine beglaubigte Abschrift des Urteiles des Court of Exchequer vom 11. August 1875 sowie eine Rechnung vor, aus der sich der eingeklagte Restbetrag ergab. Ferner wurde die Vereinbarung vom 21. Dezember 1876 vorgelegt und Mrs Beer räumte ein, dass alle Teilzahlungen (bis auf die behaupteten Zinsen) beglichen wurden. Cave J unterrichtete die Jury, dass alle Teilzahlungen beglichen waren und die Vereinbarung, ungeachtet des Urteiles des Court of Exchequer, Mrs Beer daran hinderte, weitere Zahlungen zu verlangen. Das Verdikt der Jury fiel folglich zugunsten von Dr Foakes aus.

Am 2. März 1883 erlangte Mrs Beer durch ihren Anwalt eine rule nisi, so dass es zur Verhandlung vor der Queen’s Bench Division kam. Das Gericht erließ zunächst eine order to show cause an Dr Foakes, Stellung zu nehmen, warum keine Neuverhandlung wegen misdirection notwendig sei.

Dr Foakes nahm daraufhin durch seinen Barrister William Haworth Holl QC Stellung: Es liege kein Fall von misdirection durch Cave J vor. Ein Vertrag sei nach englischem Recht dann wirksam, wenn consideration vorliege. Durch zahlreiche Präzedenzfälle sei als Recht erkannt, dass consideration in jedem rechtlichen Vorteil oder der Möglichkeit eines rechtlichen Vorteiles bestehe. Die Vereinbarung nicht zu vollstrecken sei deshalb wirksam: Mrs Beers Versprechen, auf einen Teil der Summe (die Zinsen) zu verzichten, sei durch die Gegenleistung Dr Foakes’ überhaupt zu zahlen gedeckt. Die Anweisung der Jury durch Cave J sei deshalb richtig gewesen. A.B.P Gaskell, der als Barrister für Mrs Beer auftrat, hielt dem entgegen, dass das Gericht durch Cumber v Wane gebunden sei: Darin sei erkannt, dass ausnahmsweise dann keine consideration vorliege, wenn ein Teilbetrag zur Befriedigung der vollen Summe gezahlt werden solle:

Nach der Vereinbarung vom 21. Dezember 1876 solle Dr Foakes den Betrag ohne Zinsen zur Befriedigung der vollen Summe einschließlich Zinsen zahlen; mangels consideration sei diese Vereinbarung unwirksam.

Watkin Williams J, dessen Urteil sich Matthew J kurz anschloss, verweigerte Neuverhandlung wegen misdirection: Fehlende consideration sei im Verfahren vor Cave J nicht vorgebracht worden. Selbst wenn, dringe dieses Argument jedoch nicht durch, da Cumber v Wane zwar grundsätzlich bindend, im gegebenen Fall aber zu unterscheiden sei. Folglich sei die rule nisi aufzuheben (Beer v Foakes 11 Q.B.D. 221).

Court of Appeal: William Brett MR hochkant|mini|William Brett, 1. Viscount Esher Mrs Beer legte daraufhin appeal zum Court of Appeal ein, wo es am 23. Juni 1883 vor Sir Baliol Brett MR, Lindley und Fry LJJ zur Verhandlung kam. Mrs Beer wurde wieder von Barrister A.B.P. Gaskell vertreten, Dr Foakes von W.H. Holl QC und Winch. Beide stellten ihre Rechtsauffassung erneut dar.

Brett LJ gab dem appeal von Mrs Beer in einem knappen Urteil statt; Lindley und Fry LJJ schlossen sich ihm an. Durch das Urteil des Court of Exchequer sei Dr Foakes zur sofortigen Zahlung verpflichtet gewesen. Durch die Vereinbarung habe er sich Zeit für die Zahlung erbeten. Mrs Beer habe ihm diese gewährt, sei dazu jedoch nicht verpflichtet gewesen. Entgegen der Auffassung des High Court, sah er den Vertrag nicht durch consideration gedeckt: Dr Foakes habe sich nur zu etwas verpflichtet, wozu er ohnehin schon gesetzlich verpflichtet gewesen sei (Beer v Foakes 11 Q.B.D. 224).

Entscheidung des House of Lords Am 31. März und 1. April 1884 kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem House of Lords, nachdem Dr Foakes appeal gegen die Entscheidung des Court of Appeal eingelegt hatte. Dr Foakes wurde wieder von W.H. Holl QC vertreten, dem sich Winch anschloss. Holl unterstrich in seinem Vortrag erneut, dass der Vertrag über den Zahlungsaufschub wirksam sei. Consideration sei gegeben, da es für den Gläubiger oftmals ein großer Vorteil sei, eine Teilsumme sofort zu erhalten, statt sich auf den langwierigen Prozess der Zwangsvollstreckung einlassen zu müssen in der Gefahr den Schuldner in die Zahlungsunfähigkeit zu treiben. Gerade dieser Vorteil wegen würde der Gläubiger ja den Vertrag schließen. Anschließend ging er auf die Bindungswirkung von Cumber v Wane ein; das Gericht sei dadurch nicht gebunden, da seine ratio decidendi von den Gericht bereits durch zahlreiche Ausnahmen ausgehöhlt sei und – so unter Bezug auf John William Smiths The Law of Contract – in der Rechtslehre als verfehlt anerkannt. Führe man die Doktrin von Cumber v Wane zu ihrem Ende, führe dies dazu, dass Zahlung durch Scheck oder Wechsel wirksam sei, durch Bargeld jedoch nicht. Cumber v Wane widerspräche der allgemein anerkannten täglichen Praxis der Kaufleute, Teilbeträge als Tilgung der ganzen Schuld anzunehmen. So schloss er:

Henry Mason Bompas, Q.C., dem sich A.B.P Gaskell anschloss, führte den Prozess für Mrs Beer und erläuterte, dass in seiner Rechtsauffassung im Vertrag nie vom Erlass der Zinsen die Rede sei. Aber selbst wenn dem so wäre, sei der Vertrag mangels consideration unwirksam. Es sei langer Zeit im Recht von England anerkannt, dass keine consideration sein könne, was das Gesetz ohnehin als Pflicht auferlege (so etwa Stilk v Myrick). Die von Holl, Q.C. vorgebrachten vermeintlichen Aushöhlungen bestünden nicht: In den genannten Fällen sei die ratio von Cumber v Wane nicht in Frage gestellt, sondern die Fälle aufgrund ihrer Tatsachen unterschieden worden.

Das House of Lords erbat sich nach der Verhandlung Bedenkzeit. Am 16. Mai 1884 wies es den appeal von Dr Foakes zurück und bestätigte das Urteil des Court of Appeal. Lord Selborne begründete dies damit, dass das Gericht sich durch Pinnel's Case (1602) gebunden fühle.

Earl of Selborne LC mini|links|hochkant|Roundell Palmer, 1. Earl of Selborne LC Der Earl of Selborne, damaliger Lordkanzler, erörterte in seinem Urteil zunächst die Frage, ob die Vereinbarung Mrs Beer ein Recht auf Zahlung von Zinsen gab. Da jenes aber einen bestimmten Betrag, nämlich 2090£ 19s, nannte ohne auf Zinsen Bezug zu nehmen, müsse davon ausgegangen werden, dass nur der vereinbarte Betrag ohne Zinsen zu zahlen sei. Nach dem Recht von England könne ein Vertrag ohne consideration nur Wirkungen entfalten, wenn dieser entweder under seal als deed geschlossen werde oder durch vom Typ accord and satisfaction sei. Dies sei hier ausgeschlossen.

Consideration werde in der Vereinbarung von Mrs Beer gegeben, indem sie darauf verzichten gerichtliche Schritte zu unternehmen. Dr Foakes hingegen verpflichte sich zu nichts, wozu er nicht ohnehin verpflichtet wäre. Die Frage, die sich das House nunmehr zu stellen habe sei, ob in diesem Fall eine Ausnahme geschaffen werden solle, in Abkehr von der traditionellen Auffassung, wie das Recht von England sei:

Der Lordkanzler verweist in seinem Urteil jedoch auf ein obiter dictum Sir Edward Cokes in Pinnel’s Case aus dem Jahre 1602, in dem die klassische Doktrin erstmals überliefert sei:

Ungeachtet der vorhandenen Kritik an dieser Entscheidung, sei diese doch niemals von den Gerichten als bindender Präzedenzfall in Frage gestellt worden. Gleiches gelte für die Entscheidung in Cumber v Wane von 1718. Somit sei Dr Foakes zur Zahlung der Zinsen verpflichtet und das Urteil des Court of Appeal zu bestätigen.

Lord Blackburn mini|links|Colin Blackburn, Baron Blackburn Lord Blackburn wollte zunächst ein Sondervotum abgeben, schloss sich aber letztlich der Mehrheitsmeinung an. Dennoch ist sein Urteil von deutlicher und vielzitierter Kritik an der Entscheidung geprägt:

Rezeption Das Urteil gehört zu den umstrittensten des gesamten common law. Die ganz überwiegende Mehrheit lehnt seine ratio decidendi ab.

Pinnel’s Case als binding precedent? Ames hält seine absonderliche ratio letztlich für das Ergebnis des übergroßen Respekt vor der überragenden Autorität Lord Cokes, es sei – besonders bei Lord Blackburn – gegen die eigene Überzeugung gefällt worden. Besonders absurd mute überdies an, dass Ames’ Ansicht nach Lord Coke tatsächlich in Bagge v Slade, 3 Bulst. 162, die konträre Auffassung vertreten habe:

Demnach sei genau zu unterscheiden, ob die Teilzahlung consideration für die gesamte Verpflichtung sein solle oder für das Versprechen, den Rest nicht zu verlangen: Der Gläubiger könne somit zwar aus dem ursprünglichen Vertrag gegen den Schuldner vorgehen und volle Zahlung verlangen, allerdings erwerbe der Schuldner des ursprünglichen Vertrages im Gegenzug dadurch einen Anspruch wegen Bruch des Versprechens, was zur Abwicklung per cross action führe. In Foakes v Beer hätte das House somit, durch vermeintliches Festhalten am Dictum Lord Cokes, gerade zu dessen Ablösung geführt. Die Entscheidung sei letztlich dadurch verursacht, dass sich die Dr Foakes nicht auf Bagge v Slade berufen habe. Andere weise darauf hin, dass es sich in Pinnel’s case um eine action of debt gehandelt habe, für die consideration überhaupt keine Voraussetzung sei.Vgl.

Actus contrarius-Theorie Zur Rechtfertigung der Entscheidung wurde vorgetragen, dass sie die anerkannte actus contrarius-Theorie lediglich auf Fälle des Verzichts erstreckt habe. Nach dieser Theorie sind für die leistungserhöhende Änderung einer Verpflichtung die gleichen Voraussetzungen wie für ihre Begründung erforderlich. Grundlage hierfür bilde der römisch-rechtliche Satz: „eisdem modis dissolvitur obligatio, quae nascitur ex contractu vel quasi, quibus contrahitur.“ Diese eigentlich für Formerfordernisse gedachte Voraussetzung sei nur konsequenterweise auch auf das consideration-Erfordernis bei Verzicht erstreckt worden.Vgl.