Am 17. August 1935, kurz vor Erlass der Nürnberger Rassengesetze, forderte Reinhard Heydrich von den örtlichen Geheimen Staatspolizeistellen Material an für eine zentrale Judenkartei sowie für eine Bezirkskartei. Als Datenmaterial wurden Mitgliederlisten jüdischer Vereine und Kultusgemeinden ausgewertet. 1937 sollte diese unvollständige Kartei weiter ausgebaut werden und möglichst alle zum Christentum übergetretenen „Rassejuden“ wie auch „jüdische Mischlinge“ und „jüdisch versippte“ erfassen. Um Doppelarbeit zu vermeiden, entschied der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS im Einvernehmen mit dem Reichsministerium des Innern bei der für 1938 geplanten Volkszählung auf einer „Ergänzungskarte“ die Religionszugehörigkeit der Großeltern abzufragen. Diese Volkszählung wurde später auf den 17. Mai 1939 verschoben. Die Auswertung der erhobenen Daten für die Judenkartei zog sich bis zum März 1941 hin;Gudrun Exner, Peter Schimany: „Die Volkszählung in Österreich und die Erfassung der österreichischen Juden“, in: Rainer Mackensen (Hrsg.): Bevölkerungsforschung und Politik in Deutschland im 20. Jahrhundert. Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-15121-5, S. 138. die Ergänzungskarten wurden vermutlich Ende 1941 an das Reichssippenamt geliefert.Jutta Wietog: Volkszählungen unter dem Nationalsozialismus – eine Dokumentation zur Bevölkerungsstatistik im Dritten Reich. Berlin 2001, ISBN 3-428-10384-X, S. 276.
Die Judenkarteien der Bezirksstellen wurden im Herbst 1938 bei der so genannten Polenaktion sowie bei den Novemberpogromen und der anschließenden Verhaftungsaktion genutzt. In welchem Umfang die bei der Volkszählung 1939 erhobenen Daten für die Listen zur Deportation deutscher Juden herangezogen wurden, ist umstritten.Götz Aly, Karl Heinz Roth: Die restlose Erfassung. 2. Auflage. Frankfurt/M. 2005, ISBN 3-596-14767-0 versus Jutta Wietog: Volkszählungen... bes. S. 166–170.
Die Hauptkartei bei der Gestapo in Berlin wurde gegen Kriegsende vernichtet.Jutta Wietog: Volkszählungen..., S. 20. Die „Ergänzungskarten“ verblieben bis 1945 im Reichssippenamt, wurden an das Zentrale Staatsarchiv der DDR übergeben und liegen heute verfilmt im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde vor und als digitalisierte Datenbank auf der Webseite von Tracing the Past e. V.Siehe (zuletzt am 4. November 2014 abgerufen) die Webseite von
In den besetzten Ländern und bei den europäischen Verbündeten wurden ähnliche „Judenregister“ erwirkt.
Vorformen Schon vor der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ hatte Achim Gercke in privater Initiative eine Kartei angelegt, die unter anderem den „familienkundlichen Nachweis über die jüdischen und verjudeten Universitäts- und Hochschulprofessoren und Richter“ erbringen sollte. 1931 wurde Gerckes Kartei bei der „NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP“ zur Überprüfung der Abstammung von Parteianwärtern genutzt. 1932 waren in dieser Kartei bereits 400.000 genealogische Datensätze von Juden in Deutschland gesammelt. Die ständig erweiterte Kartei wurde 1933 von der Reichsstelle für Sippenforschung übernommen und ausgebaut.
Heinrich Himmler plante bereits 1928 als stellvertretender Reichspropagandaleiter, ein umfassendes parteiinternes Meldewesen einzurichten, durch das alle „Juden, soweit möglich auch getaufte Juden, unter genauer Angabe von Person, Alter, Beruf und Wohnung“ erfasst werden sollten, „um endlich eine zuverlässige Juden-Statistik im Rahmen der Gesamtbevölkerung“ aufstellen zu können. Peter Longerich: Heinrich Himmler: Biographie München 2008, ISBN 978-3-88680-859-5, S. 99. Im Mai 1935, zeitlich noch vor dem Erlass der Nürnberger Rassegesetze, versuchte das Bezirksamt in Frankenthal (Pfalz), die Juden deutscher und fremder Staatsangehörigkeit in Listen zu erfassen.Jutta Wietog: Volkszählungen... . S. 68. In Lübeck existierte frühzeitig eine Judenkartei im dortigen Einwohnermeldeamt.
Datenerhebung Eine seit 1929 geplante Volkszählung war aus finanziellen Gründen mehrfach verschoben worden und wurde erst am 16. Juni 1933 durchgeführt. Die Auswertung dauerte bis 1936; bei der Zählung wurden rund 505.000 „Glaubensjuden“ erfasst. Die Anzahl der in Deutschland lebenden Juden wurde von den Nationalsozialisten weit überschätzt. Reichsärzteführer Leonardo Conti sowie das Reichsinnenministerium gingen 1935 fälschlich davon aus, dass außer den Glaubensjuden in Deutschland noch 300.000 „Volljuden“ nicht jüdischen Glaubens sowie 750.000 „Mischlinge“ wohnten.Dokument VEJ 1/159: Das RMI informiert am 3. April 1935 über die geschätzte Zahl der Juden. In: Wolf Gruner (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung): Band 1: Deutsches Reich 1933–1937. München 2008, ISBN 978-3-486-58480-6, S. 424; Jutta Wietog: Volkszählungen... S. 79. Tatsächlich wurden bei der Volkszählung vom Mai 1939 nur rund 23.000 konfessionslose oder zum Christentum konvertierte „Volljuden“ sowie 110.000 „Mischlinge 1. und 2. Grades“ festgestellt.Beate Meyer: ‚Jüdische Mischlinge’ 2. Auflage. Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7; S. 465 und 162 / Zahlen für Deutschland in den Grenzen von 1937 – die Anzahl der Juden ohne Bindung an eine jüdische Kultusgemeinde wird für 1933 auf 180.000 geschätzt.
Durch Runderlass wies Reinhard Heydrich am 17. August 1935 alle Staatspolizeistellen an, sämtliche jüdische Organisationen und Vereine in ihrem Bereich aufzufordern, ihnen ihre Mitgliederlisten in dreifacher Ausfertigung auszuhändigen. Die Organisationen seien darauf hinzuweisen, dass sie bei falschen Angaben zur Strafe aufgelöst würden. Zwei Ausfertigungen seien bis zum 1. November 1935 an die Zentrale zu senden, die dritte Liste solle an der jeweiligen Dienststelle ausgewertet und zur Anlage einer Bezirkskartei benutzt werden. Veränderungen müssten jeweils zum Ersten des nächsten Quartals gemeldet werden.Dokument VEJ 1/188 in: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Band 1: 1933–1937, München 2008, ISBN 978-3-486-58480-6, S. 470. Man vermutete, dass man über die Mitgliederverzeichnisse der organisierten Juden mindestens 80 % der „Volljuden“ erfassen könnte.Jutta Wietog: Volkszählungen... . S. 71. Tatsächlich lag der Prozentsatz erheblich höher, weil man die Anzahl der christlich getauften Juden überschätzte. Seither verfügte der Sicherheitsdienst über eine recht umfassende Judenkartei. Die Verantwortlichen scheuten keine Mühe, die noch bestehenden und vermuteten Lücken zu schließen.
Weitere Erfassung Am 12. Oktober 1936 ersuchte Heinrich Müller den Chef der Ordnungspolizei in Berlin, die Anmeldepflichtigen zur leichteren „Überwachung des Judentums“ zu verpflichten, nicht nur ihre Religionszugehörigkeit anzugeben. Vielmehr müssten sie auch Angaben machen, ob sie Jude im Sinne der Nürnberger Gesetze seien. Angeblich sei nach der „Machtergreifung“ festgestellt worden, dass „ein großer Teil der in Deutschland lebenden Juden sich evangelisch oder katholisch habe taufen lassen“, um nach einem Wechsel des Wohnortes in den Melderegistern nicht mehr als Jude in Erscheinung zu treten.Dokument VEJ 1/252 in: Die Verfolgung und Ermordung... Bd. 1, S. 613. Tatsächlich war diese Vermutung unbegründet.
Am 28. Mai 1937 äußerte der Leiter des Judenreferats, Dieter Wisliceny, in einem internen Vermerk, die Juden Deutschlands würden im Kriegsfall zweifellos unter Ausnahmegesetz gestellt werden. Wisliceny schrieb weiter:
Am 12. Juli 1937 fand im Beisein Adolf Eichmanns eine Besprechung statt von „Sicherheitsdienst des Reichsführers SS“ und Geheimer Staatspolizei über die Zusammenarbeit von Dienststellen der Partei und des Staates bei der Aufstellung einer umfassenderen Judenkartei.Dokument VEJ 1/288 in: Die Verfolgung und Ermordung... Bd. 1, S. 680f. Bei der für 1938 geplanten Volkszählung sollte auf „Ergänzungskarten“ die Religionszugehörigkeit aller vier Großeltern abgegeben werden, wodurch die „Rassezugehörigkeit“ ermittelt würde. pdf Für falsche Angaben sollten Gefängnisstrafen angedroht werden. Nach Auswertung werde bei jeder Ortspolizeibehörde eine Kartei der Juden, „jüdischen Mischlinge“ und „jüdisch Versippten“ stehen. Um Doppelarbeit zu vermeiden, sei die Erarbeitung einer umfassenden Judenkartei bis zur Volkszählung zurückzustellen. Wegen der Annexion Österreichs wurde die Volkszählung auf 1939 verschoben. Die Auswertung der erhobenen Daten dauerte noch bis zum März 1941.
1938 wurden strafbewehrte Verordnungen zur Anmeldung des Vermögens von Juden, zum Kennkartenzwang und zur Namensänderung erlassen, die alle Juden nach Definition des Reichsbürgergesetzes betrafen. Eine Verordnung im Personenstandsgesetz vom 19. Mai 1938 (RGBl. I, S. 533) bestimmte, dass die frühere Zugehörigkeit zu einer jüdischen Religionsgemeinschaft vermerkt werden musste. Ergänzend zum Melderegister wurde im August 1939 damit begonnen, Angaben über Ausbildung, Sprachkenntnisse, Fahrerlaubnis usw. für eine „Volkskartei“ abzufragen. Hierbei sollten die Helfer „als Juden bekannte“ Personen auf der Karteikarte mit einem „J“ kennzeichnen.Jutta Wietog: Volkszählungen... . S. 160. Alle auf diese Weise erhobenen Daten konnten die Judenkartei ergänzen und zum Abgleich dienen.
In Wien führte die Israelitische Kultusgemeinde auf Veranlassung von Adolf Eichmann im September und Oktober 1939 eine Sonderzählung durch, die alle „Glaubensjuden“ und „nicht-mosaischen“ Wiener Juden erfassen sollte.Gudrun Exner, Peter Schimany: Die Volkszählung in Österreich... S. 146f. 1939 mussten fast alle Juden der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland als Pflichtmitglieder beitreten. Frühzeitig sicherte sich die Gestapo den Zugriff auf die Mitgliederkartei. Dabei erlangte sie auch Daten von „Nichtglaubensjuden“, die lange vorher aus einer jüdischen Gemeinde oder Religionsgemeinschaft ausgetreten waren.Jutta Wietog: Volkszählungen... S. 261. Die Reichsvereinigung wurde beauftragt, ihre Listen laufend zu ergänzen und durch Abgleich mit Wohnungsämtern und Ausgabestellen von Kennkarten und Lebensmittelkarten zu korrigieren.Jutta Wietog: Volkszählungen.... S. 249f. Vermutlich war diese Datensammlung bis 1941 umfassender als die immer noch im Aufbau befindliche zentrale Judenkartei. Spätestens im März 1941 – nach der Auswertung der Volkszählung – besaß der „Sicherheitsdienst des Reichsführers SS“ alle Daten für eine lückenlose Judenkartei, in der auch „jüdische Mischlinge“, Geltungsjuden und „jüdisch Versippten“ aus Mischehen erfasst waren.
Besetzte Länder Polen Wie aus einer Geheimen Reichssache hervorgeht, plante der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS bereits im Mai 1939 die „vollständige Erfassung des Judentums in Polen“. Hierzu wollte man sich der Hilfe des Deutschen Volksverbandes in Polen bedienen, der vom nachmaligen Łódźer Kreisleiter Ludwig Wolff geleitet wurde.Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. (Quellensammlung) Band 4: Polen – September 1939 – Juli 1941 (bearb. von Klaus-Peter Friedrich), München 2011, ISBN 978-3-486-58525-4, Dokument VEJ 4/2, S. 75f.
Im besetzten Polen mussten sich die Menschen bei den Landratsämtern zur Erfassung in Melderegistern zur Volkszählung eintragen. Wer nach einem Stichtag ohne Meldeschein angetroffen wurde, konnte sofort getötet werden.Ingo Haar: Historiker im Nationalsozialismus. Deutsche Geschichtswissenschaft und der ‚Volkstumskampf’ im Osten. Göttingen 2000, ISBN 3-525-35942-X. Durch Verordnung vom 23. November 1939 wurde Juden im gesamten Generalgouvernement das Tragen einer weißen Armbinde mit einem blauen Zionsstern als Kennzeichen vorgeschrieben.Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Band 4, München 2011, ISBN 978-3-486-58525-4, Dokument VEJ 4/130, S. 315 mit Anm. 9.