Liste der Mitglieder der 5. Wahlperiode des lippischen Landtages 1933, gewählt in der Landtagswahl in Lippe 1933.

Mitglieder Name Partei Listenplatz AnmerkungHeinrich Diestelmeier SPD5Heinrich Drake SPD1Emil Feldmann SPD6Heinrich Helms NSDAP2Ernst Walter Herrich NSDAP8Hermann Kesting DVP1Heinrich Klöpper NSDAP3Ernst Krappe NSDAP4Er wurde am 7. Februar 1933 Mitglied des Landespräsidiums. Nachrücker wurde Walter SteineckeErnst Kuhlemann SPD9Rückte am 21. April 1933 für Wilhelm Mellies nachAugust Linne SPD4Legte das Mandat am 18. Mai 1933 nieder. Nachrücker wurde Willy SchulteWilhelm Mellies SPD3Er legte das Mandat am 21. April 1933 nieder, nachdem die Nationalsozialisten ihm gedroht hatten, ihn aus dem Schuldienst zu entlassen, wenn er das Mandat wahrnähmeAugust Prüßner NSDAP9Heinrich Sauer junior NSDAP5Ernst Schlinkmeier DNVP1Adolf Scholz KPD1Wilhelm Schröder SPD7Wilhelm Schulte SPD10Rückte am 29. Mai 1933 für August Linne nachWilhelm Siegmund NSDAP6Fritz Spelge NSDAP10Rückte am 7. Februar 1933 für Krappe nachWalter Steinecke NSDAP11Rückte am 7. Februar 1933 für Adolf Wedderwille nachWilhelm Vehmeier KPD2Heinrich Waldvogt SPD8Er nahm nur an der ersten Landtagssitzung teil. Da Drake nicht erneut in das Landespräsidium gelangte, gab er das Mandat bereits in dieser Sitzung zurück und Drake übernahm das LandtagsmandatAdolf Wedderwille NSDAP1Wurde am 7. Februar 1933 Mitglied des Landespräsidiums. Nachrücker wurde Dr. Fritz SpelgeWilhelm Wedderwille NSDAP7Heinrich Willer EVD1Friedrich Winter SPD2

Gleichschaltung Im Zuge der Gleichschaltung der Länder mit dem Reich wurde der Landtag auf Basis der Ergebnisse der Reichstagswahl vom 5. März 1933 Anfang April 1933 neu gebildet. Rechtsgrundlage war das Gleichschaltungsgesetz in Verbindung mit dem lippischen Ausführungsgesetz hierzu vom 3. April 1933. Der Landtag wird durch dieses Gesetz auf 17 Mitglieder verkleinert. Hiervon entfallen 10 auf die NSDAP, 5 auf die SPD und je einer auf DNVP und KPD. Aufgrund des Verbotes der KPD entfiel dessen Sitz. An der konstituierenden Sitzung konnte zum letzten Mal ein Abgeordneter der SPD teilnehmen. Danach wurde den SPD-Abgeordneten der Zutritt zum Landtag verweigert, bis die SPD am 22. Juni 1933 im Reich und am 23. Juni 1933 in Lippe verboten wurde.

Literatur Hans Hüls: Wähler und Wahlverhalten im Land Lippe während der Weimarer Republik. (= Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe. 22). Detmold 1974, S. 98, 154–155.

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