Schadenbach ist ein Stadtteil von Homberg (Ohm) im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie Geographische Lage Das Dorf liegt am Rande des Vogelsbergs.

Nachbarorte

Ortsgeschichte Mittelalter Die schriftliche Überlieferung im Mittelalter ist dürftig. Die Dorfgründung wird im Zuge des hochmittelalterlichen Landausbaus im 11. oder 12. Jahrhundert erfolgt sein.Fritz Backhaus: Die Stadtteile der Stadt Homberg an der Ohm. In: Fred Schwind, Hrsg.: Homberg an der Ohm. Eine oberhessische Stadt von den Anfängen bis zur Gegenwart. Sigmaringen 1984, ISBN 3-7995-4073-3. S. 323–325, S. 324. Die Ersterwähnung als „Schadenbach“ erfolgte um das Jahr 1300. Sie stammt aus einem Kopiar, das zwischen 1400 und 1425 entstand.Stephan Alexander Würdtwein: Dioecesis Moguntia. Band III. Mannheim 1777. S. 284. Der Ortsname findet sich in einer Liste von Orten, welche zum Sendbezirk Ober-Ofleiden gehörten. 1369 wird „Hartmann von Schadenbach“ urkundlich genannt, der dem Dorfadel zugehörig war.Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band 3. Nr. 987, S. 658. Hartmann von Schadenbach gehörte zu den Landgerichtsschöffen des mittelalterlichen Landgerichts Homberg (Ohm).Fritz Backhaus: Stadtteile der Stadt Homberg an der Ohm. S. 324. 1466 wird Schadenbach in einer Liste des Amtes Homberg nicht mehr erwähnt. Es war wüst gefallen. 1517 heißt es: „gelegen zu schadenbach“.StAD, Urkunden Oberhessen, Schadenbach.

Der Ortsnamen wird abgeleitet von einem Bach, welcher der Siedlung, an der Bach lag, Schaden zufügte. Das ahd. Wort „scado“ und das mhd. „schade“ bedeuten „Schädigung, Verlust“.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 325.

Wie Dannenrod und Höingen wird Schadenbach, nachdem es im 15. Jahrhundert zur Wüstung wurde, im 16. Jahrhundert wieder aufgebaut.Fritz Backhaus: Die Wüstungen im Gebiet der Stadt Homberg an der Ohm. In: Fred Schwind: Hombwrg an der Ohm. Eine oberhessische Stadt von den Anfängen bis zur Gegenwart. Sigmaringen 1984. S. 339–348, S. 339.

Neuzeit Im Gegensatz zu anderen Wüstungen wurde Schadenbach aber zu Beginn des 16. Jahrhunderts wieder aufgebaut. Dabei handelte es sich um eine planmäßige Ansiedlung, die auf Befehl des einzigen Grundherren des Dorfes geschah. Das war der Landgraf von Hessen. Die meisten der neu angesiedelten Personen stammten aus dem landgräflichen Amt Blankenstein bei Gladenbach.Fritz Backhaus: Stadtteile der Stadt Homberg an der Ohm. S. 324.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Schadenbach:

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 1. Oktober 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Schadenbach im Zuge der Gebietsreform in Hessen zeitgleich mit zehn weiteren Gemeinden auf freiwilliger Basis als Stadtteil in die Stadt Homberg (Ohm) – damals noch mit dem Namen Homberg (Kreis Alsfeld) – eingegliedert. Für alle durch die Gebietsreform nach Homberg eingegliederten Gemeinden und die Kernstadt wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Schadenbach angehört(e):

vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Homberg an der Ohm ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Homberg an der OhmDie Zugehörigkeit des Amtes Homberg an der Ohm anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Homberg an der Ohm ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Amt Homberg an der Ohm ab 1815: Großherzogtum HessenDas Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als Vorläufer des Deutschen Reichs., Provinz Oberhessen, Amt Homberg an der Ohm ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk KirtorfTrennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1866: Norddeutscher BundDer Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied., Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis AlsfeldIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurden die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld, Stadt Homberg (Ohm)Am 1. Oktober 1971 als Ortsbezirk zur Stadt Homberg (Ohm). ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Homberg (Ohm) ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Homberg (Ohm)

Gerichtszugehörigkeit seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Schadenbach das „Amt Homberg an der Ohm“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Schadenbach zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes AlsfeldRundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation., aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandeltErlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (). Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Schadenbach wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt. 1973 wechselte die Stadt Homberg an der Ohm und mit ihr Schadenbach in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Alsfeld. In übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung • 1577: 30 Hausgesesse • 1791: 170 Einwohner • 1800: 165 Einwohner • 1806: 165 Einwohner, 30 Häuser • 1829: 195 Einwohner, 35 Häuser • 1867: 188 Einwohner, 36 bewohnte Gebäude • 1875: 175 Einwohner, 34 bewohnte Gebäude

Religionszugehörigkeit • 1829: 195 evangelische (= 100 %) Einwohner • 1961: 170 evangelische (= 87,18 %), 20 katholische (= 10,26 %) Einwohner

Vereine Das kulturelle Leben im Dorf prägen folgende Vereine: Freiwillige Feuerwehr Geflügelzuchtverein Landfrauenverein Schadenbacher Dorfjugend Tischtennisgemeinschaft VdK Büßfeld-Schadenbach

Verkehr Den öffentlichen Personennahverkehr stellt eine Buslinie der Verkehrsgesellschaft Oberhessen her.

Literatur

Weblinks Schadenbach. In: Webauftritt der Stadt Homberg (Ohm).

Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen

Einzelnachweise

Kategorie:Ort im Vogelsbergkreis Kategorie:Geographie (Homberg (Ohm)) Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Vogelsbergkreis) Kategorie:Ersterwähnung 1300 Kategorie:Gemeindeauflösung 1971