mini|St. Andreas in Leverkusen-Schlebusch mini|Innenraum
Die Kirche St. Andreas im Leverkusener Stadtteil Schlebusch ist die römisch-katholische Pfarrkirche von Schlebusch. Sie ist nach Vorbild der Pfarrkirche St. Stephanus in Hitdorf dreischiffig und neuromanisch und beherbergt die Reliquien des Heiligen Gezelinus von Schlebusch.
Die Pfarrkirche zu Schlebusch befand sich bis 1810 in Schlebuschrath und wurde dort 1135 erstmals urkundlich belegt. Nachdem jedoch der Schwerpunkt der Gemeinde sich in den Ortskern von Schlebusch verlagerte, wurde diese abgerissen und die Kapelle zu Schlebusch zur Pfarrkirche erhoben. Diese wurde bald zu klein, sodass im Jahre 1888 das heutige Gebäude errichtet wurde.
Die Pfarrgemeinde St. Andreas gehört heute zum Seelsorgebereich Leverkusen Südost des Erzbistums Köln. Geschichte
Vorgeschichte der Pfarrkirche zu Schlebuschrath Bis ins Jahr 1810 beherbergte nicht der heutige Stadtteil Schlebusch, sondern Schlebuschrath – damals noch bedeutender Rittersitz und später Sitz des Amtes Miselohe, heute ein kleiner Ortsteil von Alkenrath – die Pfarrkirche der beiden Ortschaften. In dieser Zeit fand sich in Schlebusch lediglich eine Kapelle.
Erstmals belegt ist diese Kirche zu Schlebuschrath (damals noch „(Schlebusch)rode“) nach Kaltenbach bereits im Jahre 1135 durch Gezelin, der „den Wunsch geäußert habe, unter der Dachtraufe an der Kirche zu Rode beerdigt zu werden“.Kaltenbach 1976, S. 3 Z. 24ff. Definitiv belegt ist sie als Tochterkirche zu Bürrig in einer der Geschichten des Dialogus miraculorum, die Caesarius von Heisterbach zwischen 1219 und 1223 verfasste. Darin schreibt er von einem Pfarrer Michael aus Bürrig, der Karfreitag in die Kirche zu Rode geritten sei, um dort die Messe zu lesen.Stadtarchiv (Hrsg.) 2005, S. 67.Kaltenbach 1976, S. 3, Z. 37. Im Liber valoris hingegen findet sich die Kirche noch nicht, erst in der Version von 1510 ist sie dort verzeichnet. Es gibt jedoch weitere Hinweise für die Existenz der Kirche: Am 16. Oktober 1237Vgl. Kaltenbach 1976, S. 3. Brendler gibt in seinem Aufsatz „Der Raum Leverkusen im Mittelalter“ in Stadtarchiv (Hrsg.) 2005, S. 67 das Jahr 1235 an und verweist auf die Auswertung der Besitzurkunden in Jürgen Simon: Monasterium S. Mariae in Greuerode. Das Stift (Solingen-)Gräfrath von der Gründung bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Respublica-Verlag Siegburg, 1990, S. 116. Weitere Quellen datieren 1236. bestätigt Papst Gregor IX. dem Augustinerinnenstift zu (Solingen-)Gräfrath diesem den Besitz. In einer Urkunde von 1369 wird die Kirche als „Parrochialis ecclesia“ (Pfarrkirche) bezeichnet, sodass sie zu diesem Zeitpunkt bereits eigenständige Pfarrkirche gewesen sein muss.
Baulich lässt sich diese Kirche in drei Perioden einteilen, die sich durch Lehrgrabungen auf Initiative des Küsters Wilhelm Kaltenbach unter Günther Binding und mit Unterstützung des Stadtarchivs Leverkusen ergeben haben, nachdem andere Quellen keinen genauen Aufschluss liefern konnten. Grundsätzlich ließ sich in dieser Grabung feststellen, dass sich das Grundstück 600 Meter nördlich des Schlosses Morsbroich befand und 38 Meter breit und 45 Meter lang war.Bericht über die Lehrgrabung: Brigitte Helmes: „Die ehemalige Pfarrkirche in Schlebuschrath, Stadt Leverkusen“ in: Das Rheinische Landesmuseum Bonn: „Ausgrabungen '75“, Sonderheft 1976 – Stadtarchiv Bonn, Signatur I k 878
In Periode I, die zeitlich ins 12. Jahrhundert einzuordnen ist, findet sich eine rechteckige, ottonische Saalkirche, die 9,90 Meter breit und 4,95 Meter lang war. Die Fundamentdicke betrug zu diesem Zeitpunkt 90 Zentimeter. In Bauperiode II, um 1230, wurde an die Ostseite der Kirche ein Querhaus mit nach Norden ausgerichtetem Annexraum, welcher 1,95 Meter in Nord-Süd-Richtung und rund 3,50 Meter in Ost-West-Richtung maß, angebaut. Darüber hinaus besaß die Kirche, wie in romanischer Bauweise üblich, eine runde Apsis. Die gesamten Anbauten dieser Bauperiode sind mit Grauwacke-Bruchstein durchgeführt worden, die Fundamentdicke betrug 60 bis 70 Zentimeter. In Bauperiode III schließlich brach man die Südmauer ab, wobei Kaltenbach Bauschäden durch ein Erdbeben im Jahre 1222 für ebenso möglich hält.Vgl. Kaltenbach 1976, S. 3, Abs. 2, Z. 39. Helmes hingegen führt als Grund eher die Erhebung zur Pfarrkirche an, weil ab 1230 eine solche definitiv existierte, wie durch Heisterbach belegt ist.Vgl. Helmes in Rheinisches Landesmuseum Bonn 1976, S. 80. Stattdessen wurde eine, zur Nordwand nicht parallele, neue Südmauer errichtet. Außerdem fügte man im Westen einen nahezu quadratischen Turm von Maßen 7,00 Metern Breite und 7,50 Metern Länge an. Die verwendeten Backsteine lassen darauf schließen, dass die Bauperiode III erst im 14. bzw. 15. Jahrhundert begonnen haben kann, weil diese vorher nicht vorkommen; die Glocken aus dem Jahre 1490/91 darauf, dass der Turm nicht wesentlich später errichtet worden ist. Im dazwischenliegenden Zeitraum müssen diese Erweiterungsarbeiten durchgeführt worden sein.Helmes in Rheinisches Landesmuseum Bonn 1976, S. 81 und vgl. auch Stadtarchiv (Hrsg.) 2005, S. 54. Bei den Ausgrabungen wurden darüber hinaus einige Personengräber gefunden, viele von ihnen von Mörtelstücken durchsetzt. In einer Gruft, die sich genau auf der Mittelachse des Kirchensaales befand, fand sich das Grab eines Deutschkomturs aus Schloss Morsbroich; aus einer Lehmschicht wurde ein Sarkophag aus rotem Sandstein geborgen und in die Pfarrkirche zu Alkenrath übertragen. Er ist mit einem tannenbaumähnlichen Muster verziert und besitzt Maße von 2,05 Metern in der Länge und rund 80 Zentimetern in der Breite. Helmes vermutet, er sei als Kultgrab des Gezelinus verwendet worden. Ab 16. Februar 1664 hatte die Kirche St. Andreas als Patron, Patrone der Seitenaltäre waren St. Johannes und die Jungfrau Maria.
Im Jahre 1755 wurden bei einer Visitation diese drei Altäre, wobei nun einer als dem heiligen Antonius geweiht bezeichnet wird, genannt. Der Zustand der Kirche wurde bei dieser Visitation als „exilis“ (ärmlich) aber „repata“ (in Ordnung) und „dealbata“ (geweißt) beschrieben.Erwähnung der Visitation und Übersetzungen vgl. Opladen 1952, S. 41. Bei dieser Visitation wurde ein Inventarium gefordert, das auf den 20. September 1768 datiert ist und in sechs Kategorien („Silberwerk“ „Zinnwerk“ „Kupferwerk“ „Leinen“ „Kaseln“ „Sonstiges“) 108 Gegenstände enthält. Unter Silberwerk sind beispielsweise ein silbervergoldetes Ostensorium mit Velum oder ein Kreuz für Krankengesuche gelistet, unter Zinnwerk unter anderem die Speisekelche, die Tischleuchter und Becher. Unter Kupferwerk findet sich neben weiteren Gegenständen ein vergoldetes Ostensorium, der Taufstein, zwei Tabernakelleuchter und ein Leuchter für Krankenbesuche, unter Leinen Tücher für Schulter, Kommunion und Altar. Unter Kaseln sind sieben verschiedenfarbige Kaseln genannt und als sonstige Gegenstände werden zum Beispiel Vorhänge und ein roter Talar gelistet.
Vorgeschichte der Schlebuscher Kapelle Die Schlebuscher Kapelle wird erstmals durch einen Pastor erwähnt: „die capel im dorf die Schlebuschcapell geheischen“ und weiter heißt es „die capell zu Schlebusch im dorf seie der kirchen Schlebuschrodth eincorporiert“.Kaltenbach 1976, S. 8. Diese Erwähnung ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Pfarrkirche der Gemeinde Schlebusch zu diesem Zeitpunkt in Schlebuschrath stand und die Kapelle zu Schlebuschrath gehörte.Vgl. Stefan Gorißen: „Der Raum Leverkusen 1648 bis 1815“ in Stadtarchiv (Hrsg.) 2005, S. 212. 1583 wurde sie vollständig niedergebrannt und nach einigen Grundstücksverkäufen „zur Erbauung einer neuen Kapelle, nach dem in den Casimerischen Pfalssgravischen raube und uberzuge die capell zu Schlebusch genzlich und das kirspel zum theil abgebrant“ im Jahre 1591 neu errichtet.
Die anschließenden Vorgänge um 1623 sind nicht zweifelsfrei zu klären. Vinzenz Jakob von Zuccalmaglio berichtet von einer protestantischen Kirche, die von den Spaniern kurz nach dem 7. Mai 1623, dem eigentlichen Angriffstag, bei einer Wiederkehr der Soldaten „der Erde gleich“ gemacht worden sei.Vgl. Vinzenz Jakob von Zuccalmaglio: Die Vorzeit der Länder Cleve, Mark, Jülich, Berg und Westphalen. Elberfeld 1870, Band I; hier zitiert nach Opladen 1952, S. 44. Emanuel van Meteren hingegen berichtet in seiner „Warhaftigen Beschreibung“ aus dem Jahre 1633 zwar, dass das Dorf Schlebusch von den Spaniern „gantz abgebrandt“ worden sei, „[so]daß nur ein Hauß […] stehen geblieben [ist]“ und datiert diesen Überfall ebenfalls auf den 7. Mai 1623, berichtet aber nicht von einer Wiederkehr wenige Tage danach und nichts von der Zerstörung einer Kirche, die jedoch in der vollständigen Niederbrennung des Dorfes impliziert sein könnte. Gorissen nennt weiterhin eine Niederbrennung der Kapelle mitsamt Dorf durch Soldaten im Jahre 1623 „zweifelhaft“, Opladen verweist auf Leonhard Korth, der Zuccalmaglio einen „phantasiereichen und legendenliebenden Heimatforscher“ nennt und beschreibt außerdem, dass es in Schlebusch die von Zuccalmaglio im selben Bericht erwähnten „Gelbgießereien und Gerbereien“ laut Quellenmaterial nicht gegeben habe.Vgl. Leonhard Korth: „Die Patrozinien der Kirchen und Kapellen im Erzbistum Köln“, Düsseldorf 1904; hier zitiert nach Opladen 1952, S. 46. Außerdem war Schlebusch in allen „herzoglichen Visitationen“ des Herzogtums Berg, so auch in den „kritischen Jahren“ 1609 und 1614, katholisch.Vgl. K. Schumacher: Die konfessionellen Verhältnisse des Herzogtums Berg vom Eindringen der Reformation bis zum Xantener Vertrag. Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 1911, S. 39 und 93; hier zitiert nach Opladen 1952, S. 20. Auch nach Unterlagen des jülisch-klevisch-bergischen Landes aus dem Jahre 1651 war Schlebuschrath im „Normaljahr“ „römisch Catholisch geweßen“ und habe keinen anderen exercitium religionis gehabt.Vgl. Opladen 1952, S. 20. Das widerlegt Zuccalmaglios Geschichtsschreibung zwar an zwei Stellen, nicht jedoch die Zerstörung der Kirche beziehungsweise Kapelle, die zwar an keiner weiteren Stelle der Literatur erwähnt, aber auch nicht explizit widerlegt wird.
Bereits 1664 wird die Kirche wieder durch einen Pastor erwähnt, definitiv bestanden haben muss sie im Jahre 1676, weil sie in einem Verzeichnis von Kirchen im Erzbistum erwähnt wird. Der Pastor der Pfarrkirche Schlebuschrath war ab 1748 angehalten, jeden dritten Sonntag im Monat in der Kapelle in Schlebusch das Hochamt zu halten: „nachdem er an zwei aufeinander folgenden Sonntagen in der Pfarrkirche zu Schlebuschrath Gottesdienst gehalten, am dritten Sonntag das Hochamt in der Kapelle zu Schlebusch zu feiern“.
Zwischen den Jahren 1802 und 1804 wurde die Kapelle als Kirche neu errichtet, wobei die Kosten von 2600 Reichstalern – mit größerer Verteilung auf der Gemeinde, die zu diesem Zweck Ländereien veräußerte – zwischen Höfen und Gemeinde aufgeteilt wurden. Die neue Kapelle war 67 Fuß lang, 41 breit und 22 hoch, zu der Kapelle gehörte eine Grundfläche von 448 Quadratmetern. Architektonisch auffällig war der „Stuhl für die übernommene Glocke“, der sich über der Galerie auf dem Schieferdach befand. 1805 wurde die Kapelle St. Johannes Baptist benediziert, in den folgenden Jahren 1809 und 1813 die Inneneinrichtung ausgebaut.
Verlegung der Pfarrkirche Ab dem vierten Adventssonntag, dem 23. Dezember, des Jahres 1810 fand der Pfarrgottesdienst nicht mehr in der Pfarrkirche zu Schlebuschrath statt. Stattdessen wurde die St.-Johannes-Kapelle in Schlebusch zur Pfarrkirche erhoben. Patron wurde St. Andreas. Die Einrichtung, die aus 23 Bänken, den Glocken von 1490 und 1491 bzw. einer weiteren von 1607 bestand, blieb zunächst erhalten; lediglich die Reliquien des Gezelinus wurden im Jahre 1814 in einer feierlichen Prozession in die Pfarrkirche zu Schlebusch übertragen. 1824 wurden jedoch auch die Glocken nach Schlebusch gebracht. Die gesamte restliche Einrichtung wurde bis 1828 überführt, anschließend wurde die Kirche verkauft, um dann abgebrochen zu werden.
Neubau