Mittershausen-Scheuerberg ist ein Stadtteil von Heppenheim (Bergstraße) im südhessischen Landkreis Bergstraße.
Geographische Lage Die beiden Dörfer Mittershausen und Scheuerberg liegen im Osten des Stadtgebietes von Heppenheim im Vorderen Odenwald am Oberlauf des Pfalzbachs, der auch als Lörzenbach bekannt ist, einem rechten westlichen Zufluss der Weschnitz. Der Ortsteil umfasst die aus 244 Hektar bestehende Gemarkung Mittershausen. Sie erreicht im Norden am bewaldeten Südwesthang eines der höchsten Berge im Odenwald, des Krehbergs (576 m), eine Höhe von etwa 460 Meter.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind Ober-Hambach im Nordwesten, Schannenbach im Norden, Seidenbach im Nordosten, Igelsbach im Südosten, Wald-Erlenbach im Süden und Kirschhausen im Südwesten.
Geschichte Geschichte Mittershausens Mitterhausen entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große den Ort Heppenheim der ausgedehnten Mark Heppenheim dem Reichskloster Lorsch.
Die früheste bekannte schriftliche Erwähnung von Mitterhausen findet sich in einer Urkunde von 1339, in der durch Rudolf II. von der Pfalz der Kunigunde von Brück ihre Morgengabe zugesichert wurde. Die Entstehung des Dorfes wird im 8. Jahrhundert vermutet, da andere Dörfer im Umkreis von Mittershausen in dieser Zeit entstanden und weil die Endung -hausen ebenfalls auf diese Entstehungszeit hinweist. Es kann aber auch sein, dass der Ort, vergleichbar mit Kirschhausen und Sonderbach, erst im Anschluss an die Verleihung des Forst- und Wildbanns an das Kloster Lorsch 1012 erfolgte.
Das Gebiet um Mittershausen wurde bereits ab ca. 1200 von den Schenken von Erbach als pfalzgräfliches Lehen gehalten, die es von Schloss Schönberg aus verwalteten. Mittershausen gehörte innerhalb des „Amtes Lindenfels“ zur „Neuen Zent“ und kam in einem Tauschvertrag zwischen den Erbacher Schenken Georg, Eberhard und Valentin und dem Kurfürsten Friedrich III. 1561 zur Kurpfalz.
Bis 1737 unterstand das „Amt Lindenfels“ dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein Oberamt. Mittershausen war innerhalb des „Amtes Lindenfels“ Teil der „Neuen Zent“, während das Oberamt zur „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777) gehörte.
Die Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine von 1786 berichtet über Mittershausen:
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil der Kurpfalz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene linksrheinische Gebiete, unter anderem rechts des Rheins gelegene Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Lindenfels und mit ihm Mittershausen kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde das Oberamt vorläufig als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihr verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, bei gleichzeitigem Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen deren Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. 1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und Mittershausen dem ehemals mainzischen „Amt Heppenheim“ zugewiesen. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Mittershausen zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Mittershausen außer für Mittershausen auch für Breitenwiesen, Igelsbach, Knoden, Mitlechtern, Schannenbach und Scheuerberg zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.
1829 berichtet die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen:
Am 16. März 1842 fiel der Beschluss für eine Trennung. Schannenbach mit Knoden und Breitenweisen bildete ab dem 22. Juli eine eigene Bürgermeisterei, Scheuerberg und die übrigen Gemeinden blieben bei Mittershausen. Am 1. Juli 1906 wurde auf Betreiben der Einwohner für Mitterhausen und Scheuerberg eine eigene Bürgermeisterei gebildet und Mitlechtern mit Igelsbach erhielten ihrerseits eine Bürgermeisterei. Diese Einteilung hatte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Bestand.
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845–48 finden sich folgender Eintrag:
Geschichte Scheuerbergs Das Dorf Scheuerberg gehört heute zum Ortsteil Mittershausen-Scheuerberg der Stadt Heppenheim. Wie Mittershausen entstand auch Scheuerberg im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim.
Die erste urkundliche Erwähnung als Scheuerberger/Scheurburg erfolgte 1371, als der Edelknecht Albrecht Starkerad von Breuberg alle seine Güter in Mittershausen und Scheuerberg an die Schenken Konrad VI. von Erbach-Reichenberg und Heinrich II. von Erbach-Michelstadt verkaufte.Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg, Nr. 262 Im Mittelalter gehörte der Ort dann den Schenken von Erbach, bis er 1561, wie auch Mittershausen, durch ein Tauschgeschäft zusammen mit der „Neuen Zent“ zum kurpfälzischen Oberamt Lindenfels kam. In der folgenden Zeit verlief die Geschichte Mittershausen innerhalb der „Neuen Zent“ parallel zu der von Mittershausen.
Die Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine von 1786 berichtet über Scheuerberg:
Wie Mittershausen kam Scheuerberg auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die dann 1806 zum Großherzogtum Hessen erhoben wurde.
1829 berichtete die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen:
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845–48 findet sich folgender Eintrag:
Gemeinsame Geschichte der Dörfer Nachdem beide Orte 1821 eine gemeinsame Bürgermeisterei im „Landratsbezirk Lindenfels“ bekamen, wechselten die übergeordneten Verwaltungseinheiten noch mehrfach infolge von Verwaltungsreformen. 1832 wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Lindenfels fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem nunmehr Mittershausen und Scheuerberg gehörte.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. In den Provinzen wurde die Kreise und die Landratsbezirke am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Mittershausen und Scheuerberg wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Mittershausen und Scheuerberg: Mittershausen 172 Einwohner, Scheuerberg 82 Einwohner. Die gemeinsame Gemarkung bestand aus 979 Morgen, davon 453 Morgen Ackerland, 249 Morgen Wiesen und 249 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden für das Filialdorf Scheuerberg, bezogen auf Dezember 1867, die Bürgermeisterei und Gemarkung Mittershausen, 11 Häuser, 90 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische reformierte Pfarrei Schlierbach bzw. die lutheranische Pfarrei Gronau des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim, angegeben.
Für Mittershausen wird dort angegeben: 23 Häuser, 155 Einwohner, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische reformierte Pfarrei Schlierbach bzw. die lutheranische Pfarrei Rimbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim. Die Bürgermeisterei in Mittershausen verwaltet außerdem die Filialdörfer Igelsbach (4 Häuser, 40 Einw.) und Mitlechtern (36 Häuser, 220 Einw.), jeweils mit eigener Gemarkung.
1870/71 nahm das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes am Deutsch-Französischen Krieg teil. Am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neue Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte.
Im Großherzogtum wurden 1874 eine Anzahl von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Eingliederung von Mittershausen mit Scheuerberg in den Kreis Heppenheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, Seite 23, ISBN 3-598-23252-7
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Fürth“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.
Am Ende des 19. Jahrhunderts kündigte sich für den Odenwald langsam das Industriezeitalter an. So leistete die ab 1839 erbaute Staatsstraße von Worms über Bensheim, durch das Lautertal nach Lindenfels und weiter bis Michelstadt, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes. Sie erhielt den auf die Nibelungensage hinweisenden Namen „Nibelungenstraße“.