Windhausen ist ein Ortsteil von Feldatal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Geographische Lage Windhausen liegt am Vogelsberg im Naturpark „Hoher Vogelsberg“, entlang der Rhein-Weser-Wasserscheide.Weyrauch u. a.: 1965, S. 72. Durch den Ort führt die Landesstraße 3070.
Geschichte Der archäologische Fund des Diadems von Windhausen lässt schon eine Besiedlung zur Bronzezeit vermuten. Die älteste schriftliche Erwähnung von Windhausen erfolgte im Jahr 1302, als der ortsansässige Niederadlige „Giso von Winthusen“ erwähnt wird.Eduard Erwin Becker: Riedeselsches Urkundenbuch. 1200–1500. Offenbach 1924. Nr. 39, S. 14. In einer Urkunde von 1325 werden die Zehntverhältnisse des Dorfes geregelt.StAD Urkunden Oberhessen. Windhausen.
Der Ortsname wird in der Namensforschung als „dem Wind ausgesetzte Siedlung“ erklärt.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 402 f. Er besitzt das gleiche Bestimmungswort wie der Hof Windhain.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Windhausen:
Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Stumpertenrod, Windhausen und Zeilbach zur neuen Großgemeinde Feldatal zusammengeschlossen.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Windhausen angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Amt Ulrichstein (Söhne der Margarethe von der Saale) ab 1570: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Ulrichstein, Gericht Felda 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda ab 1806: Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Amt (und Gericht ab 1803) Ulrichstein ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt und Gericht Ulrichstein ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk RomrodTrennung zwischen Justiz (Landgericht Alsfeld) und Verwaltung. ab 1829: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Alsfeld (Amtssitzverlegung) ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1838: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Schotten ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Schotten ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld< ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde FeldataAam 31. Dezember 1971 wurde Windhausen mit anderen Gemeinden der neu gebildeten Gemeinde Feldatal eingegliedert. ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Feldata
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Windhausen das Amt Ulrichstein zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Windhausen fiel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Alsfeld. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Windhausen an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.
Im Jahre 1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten, und Windhausen kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung • 1791: 385 Einwohner • 1800: 400 Einwohner • 1806: 425 Einwohner, 75 Häuser • 1829: 461 Einwohner, 83 Häuser • 1867: 365 Einwohner, 77 bewohnte Gebäude • 1875: 398 Einwohner, 78 bewohnte Gebäude
Religionszugehörigkeit • 1829: 461 evangelische (= 100 %) Einwohner • 1961: 325 evangelische (= 90,28 %) und 32 (= 8,89 %) katholische Einwohner
Kultur und Sehenswürdigkeiten miniatur|hochkant|Evangelische Kirche in Windhausen
Bauwerke evangelische Kirche, erbaut 1840–1842
Vereine Das kulturelle Dorfleben prägen folgende Vereine: Gesangverein 1877 e. V. Windhausen Jugendgruppe Windhausen Obst- und Gartenbauverein Windhausen Freiwillige Feuerwehr Windhausen
Infrastruktur Den öffentlichen Personennahverkehr stellt die Buslinie VB-77 der Verkehrsgesellschaft Oberhessen her.
Persönlichkeiten Ludwig Haberkorn (1810–1873), Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen und Oberförster in Windhausen Konrad Neeb (1851–1899), Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen Johannes Steuernagel (1805–1870), Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen
Literatur
Weblinks
Anmerkungen
Einzelnachweise Die Zugehörigkeit des Amtes Ulrichstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und
Kategorie:Ort im Vogelsbergkreis Kategorie:Geographie (Feldatal) Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Vogelsbergkreis) Kategorie:Ersterwähnung 1302 Kategorie:Gemeindeauflösung 1971