(lateinisch für „deutsche Sitte“/„deutsche Art“) ist in mittelalterlichen Dokumenten der Verweis auf ein Verfahren nach deutschem Recht bzw. deutscher Gewohnheit – speziell die getrennte Bestattung („auf deutsche Art“), das im Hochmittelalter zeitweise praktizierte Verfahren, Leichname durch Abkochen in Fleischteile und Knochen zu zerlegen.

Anwendung Das Verfahren des kam bei einigen hochgestellten Personen zur Anwendung, die fern von dem für ihre Grabstätte bestimmten Ort gestorben waren, und sollte es ermöglichen, die Gebeine an ihren Bestimmungsort zu überführen, ohne dass während der Reise noch Verwesung eintreten konnte.

Insbesondere während der Kreuzzüge versuchte man, die Leichname gefallener Ritter möglichst mit allen Ehren beizusetzen. Wenn die Kreuzfahrer in ihre Heimat zurückkehrten, wurden besonders hochgestellte Tote oft exhumiert, um ihre Überreste in die Heimat zurückzubringen. Bei Königsleichen wurde vor der Überführung ein Verfahren zur Haltbarmachung angewendet, das darin bestand, die Leiche „zu pökeln und fünf Stunden kräftig auszukochen, um das Fleisch von den Knochen zu trennen“.Johannes Laudage nach , P.M. Magazin (Zugriff am 4. November 2012). Danach wurden die Knochen unter Bewachung in die Heimat überführt und dort erneut mit Gebeten bestattet.

Diese Art der Bestattung wurde durch praktische Gründe erzwungen, da es oftmals unmöglich war, einen Leichnam intakt an einen weiter entfernten Bestattungsort zu überführen. Die inneren Organe wurden an besonderen Orten, zum Beispiel im Hof einer Kapelle, beerdigt. Der Aufbewahrung und Unversehrtheit der Knochen wurde bis ins Spätmittelalter große Bedeutung beigemessen, da nach christlichem Glauben zum Jüngsten Gericht die Gebeine der Verstorbenen mit auferstehen würden. Im Mittelalter war dazu die Vorstellung weit verbreitet, dass die Gebeine dazu vollständig erhalten sein müssten.

Nachweis in Quellen Eine kurze Beschreibung bietet Boncompagno da Signa († um 1240) in seinem Boncompagnus:

Ein früher, erst in jüngerer Zeit durch archäologische Forschung erschlossener Fall ist Kaiser Lothar III. Als dieser im Winter 1137 während seines Italienfeldzuges im Tiroler Breitenwang starb, wurde sein Leichnam – nach dem Befund einer 1989 veröffentlichten Aminosäurenanalyse – etwa sechs Stunden lang gekocht, um anschließend die Gebeine in das niedersächsische Königslutter zu überführen und sie unterwegs auch zum Zweck öffentlicher Huldigungen zur Schau stellen zu können.Jeff L. Bada, Bernd Herrmann, I. L. Payan, E. H. Man: Amino acid racemization in bone and the boiling of the German Emperor Lothar I, in: Applied Geochemistry 4 (1989), S. 325–327.

Die älteste quellenmäßige Erwähnung findet sich für das Jahr 1167.Reinhold Röhricht: Zur Geschichte des Begräbnisses more teutonico. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 24 (1892), S. 505. Nach der Eroberung Roms durch Friedrich I. kam es zu einer verheerenden Seuche, der ein großer Teil des Heeres und seiner Führung erlag. Die Historia Welforum Weingartensis nennt unter den Toten besonders den Erzbischof von Köln (Rainald von Dassel), die Bischöfe von Speyer (Gottfried II.), Regensburg (Eberhard der Schwabe), Prag (Daniel I.), Verden (Hermann von Verden) und Lüttich (Alexander II. von Orle), ferner die Fürsten Friedrich IV. von Schwaben, Welf VII., Berengar III. von Sulzbach sowie einen Heinrich von Tübingen, und fügt hinzu:

Beispiele Prominentestes Beispiel für die Anwendung des ist Friedrich I. selbst. Als dieser während des Dritten Kreuzzugs im Juni 1190 in Kilikien durch Ertrinken ums Leben kam, wurden sein Herz und seine Eingeweide in Tarsos beigesetzt, sein Fleisch Anfang Juli in der Peterskirche von Antiochia, während die Knochen von seinem Sohn Friedrich VI. von Schwaben mindestens bis Tyros mitgeführt wurden, wohl um sie in Jerusalem zu bestatten.Knut Görich, Die Staufer: Herrscher und Reich, 2. durchges. und aktual. Ausg., C.H.Beck, München 2006 (= C.-H.-Beck-Wissen, 2393; ISBN 3-406-53593-3), S. 67 Auch die Babenberger-Herzöge Friedrich I. (1198)stift-heiligenkreuz.org und Leopold VI. von Österreich (1230) sowie Kaiser Lothar III.Der gekochte Kaiser – was mit Lothars III. Leichnam geschah In: Watson (Nachrichtenportal) vom 28. August 2022 wurden auf diese Art bestattet.

Ende der Praxis miniatur|Bonifatius VIII. verbot den . Mit der zuerst am 27. September 1299 und erneut am 18. Februar 1300 veröffentlichten Bulle verfügte Papst Bonifatius VIII. ein kirchliches Verbot, Leichname für Zwecke der Bestattung zu zerteilen oder zu kochen, da er dies als „Missbrauch“ ansah. Das Verfahren blieb jedoch auch in der Folgezeit bei Feld- und Kriegszügen noch längere Zeit in Gebrauch,Elizabeth A. Brown, Death and the human body in the later Middle Ages: The legislation of Boniface VIII on the division of the corpse, in: Viator 12 (1981), S. 221–270, wieder in dies., The Monarchy of Capetian France and Royal Ceremonial, Variorum, Aldershot 1991 (= Collected studies series, 345; ISBN 0-86078-279-4), Kap. VI. da man Wert darauf legte, die sterblichen Überreste der Vornehmen dort zu haben, wo man sich angemessen darum kümmern konnte. Schließlich begünstigte das päpstliche Verbot des die Suche nach geeigneten Verfahren zur wenigstens übergangsweisen Konservierung von Leichen. Die getrennte Herzbestattung nahm dabei institutionelle Formen an, die besonders bei den katholischen Herrscherhäusern bis in die Neuzeit weiterlebte.

Trivia Einen späten Widerhall findet diese Sitte im Märchen der Brüder Grimm vom Bruder Lustig (KHM 81), wo der heilige Petrus eine Königstochter wiederauferstehen lässt:

Einzelnachweise

Kategorie:Bestattungsart Kategorie:Geschichte des Todes Kategorie:Kultur (Mittelalter)