Johannes Krohn (* 4. Juli 1884 in Stettin; † 11. Juli 1974 in Bad Neuenahr)Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 343 war ein deutscher Ministerialbeamter.
Leben Ausbildung Geboren als Sohn eines Rechnungsrates in Stettin, machte er sein Abitur in Magdeburg und studierte dann Rechtswissenschaften. Während seines Studiums wurde er 1903 Mitglied der Leipziger Burschenschaft Germania.Willy Nolte (Hrsg.): Burschenschafter-Stammrolle. Verzeichnis der Mitglieder der Deutschen Burschenschaft nach dem Stande vom Sommer-Semester 1934. Berlin 1934, S. 272. 1911 wurde er an der Universität Leipzig zum Dr. jur. promoviert.
Im Reichsdienst 1920–1945 Krohn trat 1920 als Ministerialbeamter in den Dienst des Reichsarbeitsministeriums. Im Juni 1927 war er als Ministerialrat Mitunterzeichner eines Übereinkommens mit Finnland über die Unfallversicherung.
Später wurde er als Nachfolger von Andreas Grieser am 15. Juni 1932 Leiter der Hauptabteilung II (Nationale und Internationale Sozialversicherung und Wohlfahrtspflege). In dieser Funktion war er maßgeblich am Zustandekommen des sogenannten „Sanierungsgesetzes“ vom 7. Dezember 1933 beteiligt. Dieses Gesetz war trotz gegenteiliger Beteuerungen keineswegs ausgewogen, sondern bevorzugte die Arbeitgeber zuungunsten der Arbeitnehmer und Rentner und die Präferenzen der Regierung traten klar zutage: „Die Belebung der Wirtschaft besaß absolute Priorität, für die auch die Sozialversicherung ihren Preis zu zahlen hatte“. Mit diesem Gesetz war auch zumindest ein Schritt in Richtung Rückkehr zu einem auf Kapitaldeckung fußenden Finanzierungsverfahren getan worden. Diese „Rückkehr“ war ein primäres Ziel der Bürokratie im Reichsarbeitsministerium unter der Federführung von Johannes Krohn.Alexander Brunner: (PDF) 2001, S. 15 f.
Krohn gehörte 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches RechtJahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1. Jahrgang 1933/34. Hrsg. von Hans Frank. (München, Berlin, Leipzig: Schweitzer Verlag), S. 255 Hans Franks.
Danach war er zwischen 1933 und 1938, wiederum als Nachfolger von Andreas Grieser, Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium. Krohn war als solcher Verfasser des Gesetzes über Treuhänder der Arbeit.Karsten Steiger: Kooperation, Konfrontation, Untergang: das Weimarer Tarif- und Schlichtungswesen während der Weltwirtschaftskrise und seine Vorbedingungen. 1998, ISBN 3-515-07397-3, S. 260 In dieser Funktion war er 1936 auch mit der Neuordnung des Siedlungswesens betraut.Ulrike Haerendel: Kommunale Wohnungspolitik im Dritten Reich. 1999, ISBN 3-486-56389-0, S. 124, 233 Zum 30. Januar 1938 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 5.501.054).Bundesarchiv R 9361-II/28311277
Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Krohn gemeinsam mit Max Frauendorfer in das „Generalgouvernement“ versetzt. Dort sollten Krohn und Frauendorfer die Sozialverwaltung aufbauen. Mitte November 1939 folgte Frauendorfer Krohn als Leiter des Hauptamtes Arbeit im „Generalgouvernement“ nach.Werner Präg, Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945. Stuttgart 1975, S. 948 Nach seinem Ausscheiden aus dem Reichsarbeitsministerium wurde er später am 31. Oktober 1941 als Nachfolger von Friedrich Ernst im Range eines Staatssekretärs Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens.Markus Gloe: Planung für die deutsche Einheit: der Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands 1952 bis 1975. 2005, ISBN 3-531-14435-9, S. 73Paul Erker, Toni Pierenkemper: Deutsche Unternehmer zwischen Kriegswirtschaft und Wiederaufbau. 1999, ISBN 3-486-56363-7, S. 26, 30
Nach Kriegsende Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte er neben Andreas Grieser wiederum Einfluss auf die Gestaltung von Sozialversicherungsgesetzen.Hans Günter Hockerts: Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit. 1998, ISBN 3-486-64576-5, S. 251 Von 1953 bis 1959 war er Vorsitzender der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung in Köln. Von 1955 bis 1968 war er Vorsitzender des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen, ferner stellvertretender Vorsitzender des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.
Zu seinem 70. Geburtstag wurde 1954 eine Festschrift mit Beiträgen von Walter Bogs, Fritz Heinze, Walter Rohrbeck, Maximilian Sauerborn und anderen Hochschullehrern herausgegeben.Walter Rohrbeck (Hrsg.): Beiträge zur Sozialversicherung. Festgabe für Johannes Krohn zum 70. Geburtstag. Mit einem Vorwort von Maximilian Sauerborn. 1954Hermann Butzer: Fremdlasten in der Sozialversicherung. 2001, ISBN 3-16-147495-3, S. 114, 637 Ebenfalls 1954 wurde er mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 1959 verlieh ihm die Universität Köln die Ehrendoktorwürde.
Veröffentlichungen Die Reichsversicherungsordnung. Nebst ergänzenden Gesetzen und Verordnungen
Literatur Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 3: I–L. Winter, Heidelberg 1999, ISBN 3-8253-0865-0, S. 182–183. Eckhard Hansen, Florian Tennstedt (Hrsg.) u. a.: Biographisches Lexikon zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1871 bis 1945. Band 2: Sozialpolitiker in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus 1919 bis 1945. Kassel University Press, Kassel 2018, ISBN 978-3-7376-0474-1, S. 105 f. (Online, PDF; 3,9 MB). Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage). Darren M. O’Byrne: Johannes Krohn and the German Social Insurance System under Democracy and Dictatorship. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Bd. 110 (2023), Heft 4, S. 471–493.
Eckhard Wendt: Stettiner Lebensbilder (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern. Reihe V, Band 40). Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2004, ISBN 3-412-09404-8, S. 289–290.
Weblinks
Lebenslauf von Johannes Krohn auf den Seiten der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums 1933–1945 Nachlass Bundesarchiv N 1430
Einzelnachweise
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