mini|Bernhard Sterz (2024) Bernhard Sterz (* 26. September 1962 in Münster) ist ein deutscher Verwaltungsjurist. Zuletzt war er von 2025 bis 2026 im Landtag von Sachsen-Anhalt beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt als Berater der SPD-Fraktion tätig. Sterz war von 1998 bis 2009 Oberbürgermeister der Stadt Burg (bei Magdeburg) und danach von 2009 bis 2011 Staatssekretär im Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Von 2012 bis 2021 war er bei den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) als Kommunalabteilungsleiter tätig.
Leben und Beruf Ausbildung Nach seinem Abitur im Jahr 1982 am Städtischen Gymnasium Gerresheim (Düsseldorf) und dem anschließend folgenden Grundwehrdienst studierte Sterz von 1983 bis 1988 Rechtswissenschaft an den Universitäten von Saarbrücken und Köln.
Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahr 1988 arbeitete er bis Ende 1990 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte (Prof. Jörg-Detlef Kühne) an der Universität Hannover.
Ab 1991 war Sterz Rechtsreferendar im Juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen und legte dort Ende 1993 sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab.Lebens- und Berufsdaten in der Pressemitteilung Nr. 555/09 der Staatskanzlei vom 21. Oktober 2009 und im Online-Artikel Unser Arbeitnehmervertreter für Magdeburg – Bernhard Sterz auf der Homepage der AfA Magdeburg vom 18. April 2024; zuletzt abgerufen am 6. Juli 2024.
Landesverwaltung Berufstätig war er zunächst von 1994 bis 1996 als Beamter in der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen. Er arbeitete dort als Referent für Polizeirecht im Innenministerium, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und in der Bezirksregierung Düsseldorf (u. a. als Dezernent für Kommunalaufsicht und zuletzt als Persönlicher Referent des Regierungspräsidenten Jürgen Büssow).
Von 1996 bis 1998 war er in Sachsen-Anhalt im Ministerium des Innern beschäftigt; zuerst als Referent für Polizei- und Datenschutzrecht und abschließend im Ministerbüro von Manfred Püchel als Referent für Kabinetts-, Bundesrats- und Landtagsangelegenheiten.
Als sogenannter „Beauftragter der Kommunalaufsicht des Landkreises Jerichower Land in der Funktion des Oberbürgermeisters“ war Sterz vom 22. Juni bis 21. Oktober 1998 abgeordnet auf der verwaisten Stelle des Oberbürgermeisters der Stadt Burg tätig; umgangssprachlich auch Zwangsverwalter oder Staatskommissar genannt.Zeitungsartikel „Die Stadt Burg regiert ein Zwangsverwalter“ in Der Tagesspiegel vom 29. Juni 1998 auf der Homepage tagesspiegel.de; zuletzt abgerufen am 21. November 2021.
Oberbürgermeister Sein Amt als Oberbürgermeister der Stadt Burg trat er am 22. Oktober 1998 an.Axel Thiem: Chronik der Stadt Burg. Fakten, Zahlen, Geschichten. Pätzold & Völker, Leipzig 2000, (Veröffentlichungen zur Burger Geschichte. Band 38), ISBN 3-934968-01-5, S. 104. Sterz war am 27. September 1998 im ersten Wahlgang mit 61,34 % der Stimmen direkt gewählt worden.Axel Thiem: Chronik der Stadt Burg. Fakten, Zahlen, Geschichten. Pätzold & Völker, Leipzig 2000, (Veröffentlichungen zur Burger Geschichte. Band 38), ISBN 3-934968-01-5, S. 102. Wiedergewählt wurde er am 18. September 2005 mit 60,35 % der Stimmen im ersten Wahlgang.Wahl zum/zur Oberbürgermeister/in – Bekanntgabe des Wahlergebnisses. In: Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 37 vom 21. September 2005, S. 1. (PDF; 58 kB). Mitglied im Kreistag des Landkreises Jerichower Land war Sterz von 2004 bis 2009.Wahlbekanntmachung – Wahlergebnis der Wahlen am 13. Juni 2004 für den Kreistag des Landkreises Jerichower Land. In: Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 15 vom 1. Juli 2004, S. 223. (PDF; 210 kB; als Momento auf web.archive.org).Wahlbekanntmachung – Kreistagswahl [Landkreis Jerichower Land 2007]. In: Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 8 vom 26. April 2007, S. 180 (181). (PDF; 236 kB; als Momento auf web.archive.org).Amtliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Mandatsveränderung im Kreistag Jerichower Land. In: Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 2 vom 29. Januar 2010, S. 37. (PDF; 200 kB; als Momento auf web.archive.org). Durch die Ernennung zum Staatssekretär schied Sterz automatisch mit Ablauf des 20. Oktober 2009 aus dem Amt des Oberbürgermeisters aus.
In seine Amtszeit fiel die Bewältigung des Jahrhunderthochwassers 2002 in der Stadt Burg mit der Elbe. Im gleichen Jahr erfolgte die Bildung der Einheitsgemeinde aus der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft Burg durch freiwillige Eingemeindung der kleineren Mitgliedsgemeinden Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau in die Stadt Burg im Rahmen einer Kommunalreform in Sachsen-Anhalt; im Jahr 2009 folgte die freiwillige Eingemeindung der Gemeinde Reesen im Rahmen einer weiteren Kommunalreform.
Im Jahr 2003 gelang die erfolgreiche Ausrichtung des 7. Sachsen-Anhalt-Tages mit 300.000 Besuchern, nachdem dieses Landesfest in Burg im Vorjahr wegen des Elbehochwassers kurzfristig abgesagt werden musste.Zeitungsartikel „Jahrhundert-Hochwasser spült das Landesfest weg, das 2002 in der Ihlestadt stattfinden sollte - Am Donnerstag um 13.06 Uhr steht fest: 7. Sachsen-Anhalt-Tag in Burg fällt aus“ in der Burger Volksstimme vom 16. August 2012; zuletzt abgerufen am 3. Juli 2024. Am Ende des Jahres 2003 beteiligte sich die Stadt Burg an den deutschlandweiten Protesten der Kommunen zur Verbesserung der Finanzausstattung im Rahmen der Aktionswoche „Reformen statt Kahlschlag – Rettet die Kommunen“ der Kommunalen Spitzenverbände, wobei die Bürgermeister des Landkreises Jerichower Land in der Schwimmhalle der Kreisstadt Burg mit Ortsschildern ins Wasser gingen und symbolisch ausdrückten: „Das Wasser steht uns bis zum Hals.“Bericht in der Tagesschau am 3. November 2003 (ab Sendeminute 5:25); zuletzt abgerufen am 3. Juli 2024.
Im Jahr 2007 weigerte sich Sterz der Partei NPD die Stadthalle für eine Veranstaltung zu vermieten. Allerdings wurde die Stadt durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt auf Grund des Parteiengesetzes in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zur Überlassung an die NPD verpflichtet, weil die Stadt die Stadthalle als öffentliche Einrichtung auch anderen Parteien zur Verfügung stellte.Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt "Beschwerde der Stadt Burg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg erfolglos" vom 5. April 2007; zuletzt abgerufen am 6. Juli 2024. Die Zivilgesellschaft protestierte parallel zur NPD-Veranstaltung mit einem „Aktionstag für Demokratie und Menschlichkeit“, der rund 400 Teilnehmer (darunter auch Landtagspräsident Dieter Steinecke) bei zahlreichen Gegenaktionen hatte.Zeitungsartikel "Extremismus: Stadt Burg mit Tag gegen Rechts zufrieden" in Mitteldeutsche Zeitung vom 9. April 2007; Online-Artikel Gericht genehmigt NPD-Kundgebung – „Anspruch auf Gleichbehandlung“ in NGO Die Internet-Zeitung vom 5. April 2007; Zeitungsartikel "Sachsen-Anhalt/NPD – Protest in Burg" in der taz vom 10. April 2007; zuletzt abgerufen am 6. Juli 2024.
Im Jahr 2008 wurde eine städtische Feuerwehrrente für die Freiwillige Feuerwehr als finanzielle Anerkennung der persönlichen Leistungen im Ehrenamt eingeführt, womit die Stadt Burg die erste Kommune in Sachsen-Anhalt und die dritte in Deutschland war, um die Bindung der Einsatzkräfte an die Feuerwehr zu festigen und damit den Rückgang der Einsatzbereitschaft aufzuhalten.Zeitungsartikel „Feuerwehren: Einsatz mit Rentenvertrag“ in der Mitteldeutschen Zeitung vom 16. Februar 2009; zuletzt abgerufen am 3. Juli 2024.Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Bahlmann (DIE LINKE) zur schriftlichen Beantwortung – Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr – Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4048 (S. 5) sowie die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Situation der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt – Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3111 (S. 11).Altersgeld für Feuerwehr: Vorreiter in Sachsen-Anhalt – Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 6. Februar 2009, abgerufen am 28. Juli 2026. Den städtischen Schuldenstand senkte Sterz in seiner Amtszeit von 23,6 Mio. Euro (1998) auf 15,7 Mio. Euro (2009).Zeitungsartikel Oberbürgermeister Bernhard Sterz verlässt Burg nach elfjähriger Amtszeit – „Ich blicke voller Dankbarkeit zurück“ in Burger Volksstimme vom 21. Oktober 2009; zuletzt abgerufen am 6. Juli 2024.
Staatssekretär Am 21. Oktober 2009 wurde Sterz von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer zum Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ernannt., Pressemitteilung Nr. 555/09 der Staatskanzlei vom 21. Oktober 2009. Er trat die Nachfolge von Burkhard Lischka an, der als Abgeordneter in den 17. Deutschen Bundestag wechselte.
In die Amtszeit von Sterz fiel Anfang 2010 die Schaffung eines „Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt“, mit dem eine Neuordnung der kleinteiligen und personalintensiven Vollzugsstrukturen auf die Standorte Burg, Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Raßnitz und Volkstedt sowie die nachfolgenden Schließungen der Standorte Halberstadt, Magdeburg, Naumburg und Stendal festgelegt wurden.Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Justizvollzugsstrukturen in Sachsen-Anhalt (Justizvollzugsstrukturneugliederungsgesetz – JVollzStrNeulG) – Landtag von Sachsen-Anhalt – Drucksache 5/2304 vom 1. Dezember 2009; Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zum Gesetzentwurf – Landtag von Sachsen-Anhalt – Drucksache 5/2419 vom 9. Februar 2010 mit Änderung des ursprünglich angedachten Gesetzestitels; Gesetz über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt (JVAG LSA) vom 19. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 71).
Ebenfalls im Jahr 2010 wurde ein „Untersuchungshaftvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt“ verabschiedet, das die Ausgestaltung der Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung erstmals von einer bisher bloßen Verwaltungsvorschrift auf eine verfassungsrechtlich einwandfreie Rechtsgrundlage stellte und die Grundzüge des Vollzugsablaufs für Untersuchungshaftgefangene festschrieb.Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt (Untersuchungshaftvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt – UVollzG LSA) vom 10. Juni 2009 – Landtag von Sachsen-Anhalt – Drucksache 5/2019; Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zum Gesetzentwurf – Landtag von Sachsen-Anhalt – Drucksache 5/2390 vom 26. Januar 2010; Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt (Untersuchungshaftvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt – UVollzG LSA) vom 22. März 2010 (GVBl. LSA S. 157).
Ende 2010 veröffentlichte das Ministerium erstmals einen Opferschutzbericht für das Land Sachsen-Anhalt als Bestandsaufnahme der bisherigen Aktivitäten für die Opfer von Straftaten im landesweiten Netzwerk (z. B. Sozialer Dienst der Justiz, Opferorganisationen, Polizei, Staatsanwaltschaft) sowie mit Ausführungen zu aktuellen Vorhaben und Perspektiven, damit der oft nur täterbezogene Blick im Strafrecht nicht die Opfer vergisst.Opferschutzbericht des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Oktober 2010 – Landtag von Sachsen-Anhalt – Drucksache 5/2945 (Unterrichtung durch Chef der Staatskanzlei) und zweite Fundstelle auf der Ministeriumshomepage.