Hungen ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen. Aufgrund des alle zwei Jahre stattfindenden Schäferfests trägt Hungen auch den Namen „Die Schäferstadt“.

Geografie Die Stadt Hungen liegt im südöstlichen Teil des Landkreises Gießen in der Mitte Hessens, an der Grenze zwischen Wetterau und Vogelsberg.

Hungen grenzt im Norden an die Stadt Laubach, im Osten an die Stadt Nidda (Wetteraukreis), im Süden an die Gemeinden Wölfersheim (Wetteraukreis) und Echzell und im Westen an die Städte Münzenberg (Wetteraukreis) und Lich.

Durch die Eingliederung der Gemeinden Bellersheim, Inheiden, Rodheim, Rabertshausen, Nonnenroth, Langd, Obbornhofen, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, und Villingen in den 1970er Jahren zählt die Stadt Hungen heute rund 13.000 Einwohner.

Ortsgeschichte mini|Otto Graf zu Solms bestätigt der Stadt ihre Freiheiten (Pergament, Siegel) am 4. Oktober 1459

Mittelalter Urkundlich wurde die Hungen erstmals am 28. Juli 782 als Schenkung des Königs Karls des Großen an die Abtei Hersfeld erwähnt.Hans Weirich: Urkundenbuch des Reichskloster Hersfeld. Band 1,1. Marburg 1936. Nr. 17, S. 30. Diese Schenkung stammte aus einem königlichen Lehen an einen Grafen Heimerich. Sie umfasste 40 Hufen und 28 Mansen in der Villikation Hungen. Aufgezeichnet ist dies in dem Breviarium sancti Lulli. Die Ersterwähnung ist in zwei Quellen überliefert. Die erste Quelle ist die genannte Königsurkunde: „... in pago Uudrebense in loco qui dicitur Hoinge ...“ (im Gau Wetterau, im Ort, der Hungen genannt wird). In der 2. Quelle, die in einem Kopiar aus der Zeit um 1150 tradiert wurde, lautet der Ortsname „Houngun“.Hans Weirich: Urkundenbuch des Reichskloster Hersfeld. Band 1,1. Nr. 17, Anmerkung t, S. 30. Im gleichen Kopiar findet sich eine Erwähnung aus der Zeit zwischen 802 und 825: „In pago Wetreibun: in villa que dicitur Houngun ...“Hans Weirich: Urkundenbuch des Reichskloster Hersfeld. Band 1,1. Nr. 38, S. 37. Hier wird erstmals die Siedlungsform villa für Hungen angegeben. Eine Kirche findet 1268 Erwähnung: „ecclesiam de hohunogen.“StAM, Urkunden Kloster Hersfeld, M I, Houngen. Vor 1308 erscheint mit dem Armiger „Wigandus de Hohingen“ ein Mitglied des Ortsadels in einem Kopiar aus der Zeit zwischen 1320 und 1341.Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band 3. Nr. 192. S. 247. Der Personennamen Hungen begegnet uns 1470 mit „frater Wilhelmus Hungen.“ (Bruder Wilhelm Hungen).Arthur Wyss: Urkundenbuch Deutschordens-Ballei Hessen. Band 3. Nr. 1292, S. 245.

Der Ortsname von Hungen erklärt sich wie der Ortsname von Höingen bei Homberg (Ohm). Beide Suffixe variieren zwischen „-inga“ und „-unga.“ Die Namensforschung deutet die Ortsnamen als „Siedlung der Leute auf der Höhe.“ Im Fall von Hungen ist es die Siedlung über der Horloff.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 184, S. 195.

Um diese Siedlung „Hoinge“ bzw. „Houngun“ bildete sich zusammen mit umliegenden Ortschaften und Rodungen zur so genannten „Hersfeldischen Mark“ aus. Die Klostervogtei gelangte unter die Herrschaft der Münzenberger und fiel später an die Falkensteiner.

Im Mittelalter lag die Stadt an der Handelsstraße „durch die kurzen Hessen“.

Für das Jahr 1320 ist die Pfarrkirche in einem Lehensbrief bezeugt. Kaiser Karl IV. verlieh am 20. April 1361 die Stadtrechte. Durch eine Erbschaft kam Hungen am 24. Mai 1419 an die Grafen zu Solms, denen am 24. Mai 1469 durch Kaiser Friedrich III. ein Marktrecht für die Zeit vom 28. Oktober bis zum 11. November verliehen wurde. Hieraus entwickelte sich der traditionelle Allerheiligenmarkt.

Neuzeit Von 1602 bis 1678 war Hungen selbstständige Grafschaft. Nach dem Aussterben der Solms-Hungener Linie 1678 kam die Hälfte des Amts an die Linie Solms-Braunfels, nach deren Aussterben an Graf Wilhelm Moritz von Greifenstein, der sich später wieder nach der Braunfelser Linie benannte. 1693 fiel das ganze Amt Hungen an ihn.

Um 1700 umfasste das Amt Hungen die Dörfer Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Muschenheim, Nonnenroth, Röthges und Villingen, welche alle dienstpflichtig waren. Dazu kam noch der Ort Langsdorf, der seine Dienstpflichten gegenüber dem Landesherren im 16. Jahrhundert abgelöst hatte.

Zwischen 1705 und 1719 kam es zu Auseinandersetzungen und Prozessen zwischen den Bauern des Amtes Hungen und der Herrschaft Solms-Braunfels.Werner Troßbach: Bauernbewegungen im Wetterau-Vogelsberg-Gebiet 1648-1806. Fallstudien zum bäuerlichen Widerstand im Alten Reich. In: Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Bd. 52, Darmstadt und Marburg 1985, S. 48–104.

Hungen gelangte 1803 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 von Napoleon zum Großherzogtum Hessen erhoben wurde. Bis 1841 Landratsbezirk und Sitz eines Landgerichts, wurde die Stadt von 1841 bis 1848 Verwaltungssitz des Kreises Hungen im Regierungsbezirk Friedberg.

1877 fiel in einem Waldgebiet bei Hungen ein Steinmeteorit vom Typ H6. Der Meteorit bestand aus zwei Fragmenten, die insgesamt 112 Gramm wogen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977) Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurden auf freiwilliger Basis am 31. Dezember 1970 die Gemeinden Langd, Rabertshausen, Steinheim, Trais-Horloff und Utphe sowie am 31. Dezember 1971 die Gemeinden Nonnenroth und Rodheim eingegliedert. Am 1. Januar 1977 wurden durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen die Gemeinden Bellersheim, Inheiden, Obbornhofen und Villingen nach Hungen eingegliedert. Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden wurden Ortsbezirke eingerichtet.

Am 1. August 1972 wurde ein Gebiet mit damals etwa fünfzig Einwohnern an die Nachbarstadt Nidda abgetreten.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Hungen angehört(e):

vor 1742: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Braunfels (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Hungen ab 1742: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Solms-Braunfels (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Hungen ab 1806: Großherzogtum Hessen,Mediatisierung infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Ober-Hessen, , Amt Hungen (des Fürsten Solms-Braunfels) ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Hungen (des Fürsten Solms-Braunfels) ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt HungenPatrimonialgericht: Standesherrliches Amt Hungen des Fürsten Solms-Braunfels. ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HungenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Hungen“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung. ab 1841: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen

Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Hungen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Hungen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt) 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Hungen zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nunmehr als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.

Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Hungen dem Bezirk des Amtsgerichts Nidda zugeteilt. Zum 1. Januar 2012 wurde auch das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des Hessischen Landtags aufgelöst und Hungen ging an das Amtsgericht Gießen. Bezieht sich auf das

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Hungen 12.500 Einwohner. Nach dem Lebensalter waren 1.995 Einwohner unter 18 Jahren, 5.062 zwischen 18 und 49, 2.804 zwischen 50 und 64 und 2.610 Einwohner waren älter. Unter den Einwohnern waren 517 (4,1 %) Ausländer, von denen 162 aus dem EU-Ausland, 290 aus anderen europäischen Ländern und 65 aus anderen Staaten kamen. Von den deutschen Einwohnern hatten 15,7 % einen Migrationshintergrund. (Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Ausländerquote auf 6,8 %.) Die Einwohner lebten in 5.390 Haushalten. Davon waren 1.570 Singlehaushalte, 1.605 Paare ohne Kinder und 1.627 Paare mit Kindern, sowie 477 Alleinerziehende und 114 Wohngemeinschaften. In 1.175 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 3.527 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung

Historische Religionszugehörigkeit • 1830: 969 evangelische, 5 katholische, 53 jüdische Einwohner • 1961: 2150 evangelische, 1098 katholische Einwohner • 1987: 8629 evangelische (= 73,5 %), 2184 katholische (= 18,6 %), 932 sonstige (= 7,9 %) Einwohner • 2011: 8500 evangelische (= 68,0 %), 1840 katholische (= 14,7 %), 2160 sonstige (= 17,3 %) Einwohner

Historische Erwerbstätigkeit 1961: Erwerbspersonen: 143 Land- und Forstwirtschaft, 762 Produzierendes Gewerbe, 292 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 301 Dienstleistungen und Sonstige

Politik Stadtverordnetenversammlung Für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen erbrachte die Kommunalwahl am 15. März 2026 folgendes amtliche Endergebnis,Votemanager: Amtliches Endergebnis der Gemeindewahl am 15. März 2026 in Vergleich gesetzt zu früheren Kommunalwahlen: