mini|hochkant|Schweizer Pass (Pass 06)
Der Schweizer Pass oder Schweizerpass (, , ) ist der Reisepass der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Schweizerische Identitätsausweise wie Pass und Identitätskarte fallen in der Schweiz in die Zuständigkeit des Bundesamts für Polizei fedpol. Der Bürgerrechtsnachweis wird dagegen beim Zivilstandsamt des Bürgerortes ausgestellt.
Per 31. Oktober 2022 wurde die neue Schweizer Passfamilie eingeführt.
Geschichte Die ersten Schweizer Pässe wurden 1915 ausgegeben, sie waren noch nicht im bekannten Rot gehalten, sondern von einer grau-grünen unbedruckten Hülle umgeben. 1932 wurde die zweite Serie erstellt, diese Pässe waren damals braun, besassen aber erstmals einen Aussenaufdruck, dessen Mitte der Schweizerschild zierte und seit 1959 tragen sie – bis heute – ihr charakteristisches Rot. Bis 1985 wurde der Pass in Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch (in dieser Reihenfolge) gedruckt; in der Serie des Passes 85 wurde die vierte, zuvor neu hinzugekommene, offizielle Landessprache (Rätoromanisch) in den Pass aufgenommen und die Reihenfolge in Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch abgeändert.
Pass 22 (aktuelles Design) mini|Aktueller Schweizer Reisepass (Pass 22)
Der Pass 22 ist Nachfolger des Pass 10 und wurde am 31. Oktober 2022 neu eingeführt. Bisherige Schweizer Pässe bleiben weiterhin gültig bis zum eingetragenen Ablaufdatum. Die Gebühren und die Portokosten für den neuen Pass 22 bleiben gleich.
Technische Spezifikationen Wie bisher ist auch der Pass 22 mit einem RFID-Chip ausgerüstet, der sich im Einband des Reisepasses befindet.
Auf den RFID-Chip sind sowohl ein digitales Foto des Passinhabers als auch die Zeigefingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Die Fingerabdrücke können nur durch Länder mit einem Lesegerät ausgelesen werden, welche die Daten verschlüsselt übertragen, die dieselben Datenschutzanforderungen haben wie die Schweiz.
Design Der Pass 22 veranschaulicht das Wasser als wiederkehrendes Element, das sich durch alle 26 schweizerischen Kantone zieht, sowohl von den Alpengipfeln bis zu den Tälern. Darüber hinaus bildet das Gotthardmassiv mit dem Pizzo Rotondo das Zentrum und rundet die Hauptthemen des Designs Berge und Wasser ab.
Datenseite Die Datenseite besteht wie bisher aus Polycarbonat und enthält folgende Informationen:
(links) biometrisches Foto des Passinhabers Passtyp (beim normalen Pass: PM, beim Dienstpass: PO, beim Diplomatenpass: PN, bei Pässen für ausländische Staatsangehörige: PS) Passcode CHE Passnummer Name Vorname(n) Nationalität (in der Regel: Schweiz, bei Pässen für ausländische Staatsangehörige: die jeweilige Staatsangehörigkeit) Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) Geschlecht (männlich: M, weiblich: F) Grösse (in cm) Heimatort (unterscheidet sich meist vom Geburtsort) Ausstellungsdatum (im Pass: Ausgestellt am, im Format TT.MM.JJJJ) Ausstellende Behörde (im Pass: Behörde) Gültigkeitsdauer (im Pass: Gültig bis, im Format TT.MM.JJJJ) Maschinenlesbare Zone
Pass 10 mini|hochkant|Schweizer Pass 10
Aufbau Wie der Pass 06 ist der E-Pass 10 mit einem RFID-Chip (Transponder) ausgerüstet. Der Pass 10 enthält 40 nummerierte Seiten und eine Informationskarte. Für Visa und Stempel stehen 36 Seiten zur Verfügung. Die erste nummerierte Seite dient der Unterschrift des Passinhabers und amtlichen Ergänzungen, die zweite und dritte nummerierte Seite listet die auf der Infokarte ersichtlichen Informationen in 26 verschiedene Sprachen übersetzt auf. Die letzte nummerierte Seite 40 erklärt die Handhabung des Passes und enthält die Informationen des Herausgebers in den vier Amtssprachen der Schweiz: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Jede Seite ist anders gestaltet: Kantonswappen plus ein architektonisches Element auf den Seiten 8–33, Farben des Hintergrundmotivs und Durchsichtregister.
Infokarte Die aus Plastik bestehende Infokarte des Passes enthält folgende Informationen: (links) Foto des Passinhabers Passtyp (PA – ohne biometrische Daten, PM – mit biometrischen Daten, PD - «Not-Pass»/temporär, PB – Diplomatischer Pass) Passcode (CHE = Confederatio Helvetica) Passnummer (im Pass: Pass Nr.) 1 Name 2 Vorname(n) 3 Nationalität (Schweiz) 4 Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) 5 Geschlecht (M/F) 6 Grösse (cm) 7 Heimatort (unterscheidet sich in der Regel vom Geburtsort. Letzterer steht nicht im Pass) 8 Ausstellungsdatum (im Pass: Ausgestellt am) 9 Ausstellende Behörde (im Pass: Behörde) 10 Gültigkeitsdauer (im Pass: Gültig bis)
Die Infokarte endet mit der maschinenlesbaren Zone (MRZ). Die Umlaute (ä, ü, ö) werden ausgeschrieben (ae, ue, oe). Weitere Sonderzeichen werden nach den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) umgesetzt.
Namen mit Sonderzeichen In der maschinenlesbaren Zone des Passes können keine Sonderzeichen verwendet werden. Diese werden entweder umschrieben (z. B. Müller → M U E L L E R) oder durch einfache Buchstaben ersetzt (z. B. Désirée → D E S I R E E). Das bedeutet, dass der Name im Dokument auf zweierlei Arten geschrieben ist, was – besonders im Ausland – für Verwirrung sorgen kann.
Amtliche Bemerkungen Auf der ersten Seite des Schweizer Passes steht eine elfte Information:
11 Amtliche Ergänzungen (wird nur auf Wunsch der antragstellenden Person eingetragen)
Beispielsweise wird bei gekürzten Namen (aufgrund der verfügbaren Zeilenlänge) der Name vollständig und in der korrekten Reihenfolge in den Amtlichen Ergänzungen aufgeführt.
Der Rufname kann in den Amtlichen Ergänzungen eingetragen werden.
Ebenfalls können Bemerkungen über Implantate und Behinderungen eingetragen werden.
Sprache Der Pass ist vollständig in den vier Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch) sowie in Englisch (ausgenommen die letzte Seite, die die Handhabung des Passes beschreibt) verfasst. Auf der Innenseite des hinteren Umschlags wird in 13 Sprachen, darunter 12 der in der Europäischen Union gesprochenen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch, Englisch, Dänisch, Finnisch, Griechisch, Irisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch), erläutert, dass der Pass 40 nummerierte Seiten enthält.
Beim Pass 10, der seit dem Jahr 2010 ausgestellt wird, sind auf der Seite drei 13 weitere Sprachen hinzugefügt worden, um den ausländischen Behörden der im Jahr 2004 um 10 Länder erweiterten Europäischen Union mit der Übersetzung der Infokarte und den amtlichen Bemerkungen auf Seite eins entgegenzukommen und um mit Norwegisch und Isländisch die Sprachen der EFTA-Staaten zu berücksichtigen. Somit hat der Schweizer Pass nun insgesamt 26 Sprachen und übertrifft damit die Pässe in der Europäischen Union um drei Sprachen (Rätoromanisch, Isländisch und Norwegisch).
Kosten und Gebühren Nach der Ausweisverordnung ergeben sich aktuell folgende Gebühren:
Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres Identitätskarte (IDK) – 30 Schweizer Franken Pass 10 – 60 Schweizer Franken Kombi (IDK und Pass 10) – 68 Schweizer Franken Provisorischer Pass – 100 Schweizer Franken (Gültigkeit: Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal zwölf Monate)
Antragstellung nach Vollendung des 18. Lebensjahres Identitätskarte (IDK) – 65 Schweizer Franken Pass 10 – 140 Schweizer Franken Kombi (IDK und Pass 10) – 148 Schweizer Franken Provisorischer Pass – 100 Schweizer Franken (Gültigkeit: Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate)
Pro Ausweis fallen fünf Schweizer Franken als Portokosten an. Der Reisepass und die Identitätskarte werden separat versandt, da sie verschiedene Produktionsstätten haben. Im Ausland berechnen sich die Ausweisgebühren nach dem Gegenwert in der entsprechenden Landeswährung und sind in dieser zu bezahlen, zuzüglich der für das betreffende Land anfallenden Versandspesen.
Provisorischer Pass Der provisorische Pass wird oft auch als ‚Notpass‘ bezeichnet. Er kann gemäss Ausweisverordnung in dringenden Fällen ausgestellt werden, wenn die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht, ein gültiger Ausweis nicht behändigt und vorgelegt werden kann oder ein gültiger Ausweis den Anforderungen eines Ziellandes nicht genügt. Zudem kann ein provisorischer Pass auch ausgestellt werden, wenn ohne einen solchen Pass die Rückreise in die Schweiz nicht möglich ist.
Der provisorische Pass ist technisch gesehen dasselbe wie der Pass 03. Auch nach dem 1. März 2010 beinhaltet der provisorische Pass keine biometrischen Daten.
Auf dem Umschlag wird der provisorische Pass klar als solcher bezeichnet und am unteren Rand ist er zusätzlich mit einem weissen Band markiert. Im Unterschied zum Pass 03 umfasst der provisorische Pass nur 16 Seiten. Er enthält statt einer Polykarbonatkarte eine laminierte Sicherheitspapierseite mit den Personalien. Der provisorische Pass entspricht den internationalen Sicherheitsanforderungen für solche Dokumente und ist maschinenlesbar.
Der provisorische Pass ist im Ausland via Botschaft oder Konsulat zu beantragen.
In der Schweiz kann der provisorische Pass zum Beispiel von der Gemeinde oder dem Kanton beantragt bzw. ausgestellt werden, insbesondere auch am Flughafen Zürich von der Flughafenpolizei.
Der Pass ist nur für eine Reise gültig, bei der Einreise wird er vom Schweizer Zoll eingezogen.
Austauschpass Mit schriftlicher Begründung kann zu einem bestehenden Pass ein Austauschpass ausgestellt werden, wenn andernfalls eine Reise erschwert oder verunmöglicht würde. Einer der beiden Pässe muss jedoch gewöhnlicherweise bei der Ausstellenden Behörde hinterlegt bleiben.Basel Landschaft: Gesuch um Ausstellung eines Austauschpasses (Doppelpasses)
Die Pässe im Laufe der Zeit
Aktueller Pass 22 mini|hochkant|Schweizer Pass 22
Seit dem 31. Oktober 2022 wird die derzeit aktuelle Version des Schweizer Passes ausgegeben. Neu ist auch die «fünfte Schweiz» (Auslandschweizer) auf einer der Visaseiten vertreten.Einführung der neuen Schweizer Passfamilie auf admin.ch, Medienmitteilung vom 22. August 2022 Die anderen Visaseiten zeigen die 26 Kantone.
Das Passdesign (u. a. die Personalienkarte) wurde komplett überarbeitet, das Antragsverfahren und die Funktionalitäten blieben unverändert.
Pass 10 Die technischen Standards für elektronisch lesbare Pässe (auch E-Pass oder biometrischer Pass) wurden von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt, der auch die Schweiz angehört. Die USA hatten die Arbeiten der ICAO beschleunigt: Sie forderten, dass nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellte Pässe, für eine visumsfreie Reise in und durch die Vereinigten Staaten, elektronisch lesbare Daten enthalten müssen.
Richtlinien für elektronische Pässe hat auch die Europäische Union erlassen. So sind die Schengen-Staaten seit 2006 verpflichtet, ausschliesslich E-Pässe auszustellen (ausgenommen Notpässe bzw. vorläufige Reisepässe). Die sogenannte EG-Ausweisverordnung ist für die Schweiz als assoziiertes Mitglied des Schengener Abkommens massgebend.
Seit dem 1. März 2010 wird der Pass 10 ausgegeben, der nur noch mit biometrischen Daten – Foto und Fingerabdrücke – erhältlich ist. Die Schweiz muss den Pass 10 ausstellen, um weiterhin dem Schengen-Raum anzugehören. Der Pass 10 ist ausser dem Datenchip praktisch identisch mit dem Pass 03/06. Die rechtlichen Grundlagen für den Pass 10 wurden nach einem fakultativen Referendum durch die Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit 50,1 % der Stimmen angenommen.
Pass 06 mini|hochkant|Schweizer Pass 06 mit Biometrie-Chip