Elpenrod ist ein Ortsteil der Gemeinde Gemünden (Felda) im mittelhessischen Vogelsbergkreis. Das Dorf liegt in Oberhessen im Mündungsbereich zweier Bäche, dem Eisenbach und dem Elpbach. Durch Elpenrod verläuft die Landesstraße 3073.
Ortsgeschichte Mittelalter Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Ort in einem Kopiar um das Jahr 1300 als „Elpenrade“.Stephan Alexander Würdtwein: Dioecesis Moguntia. Band III. Mannheim 1777. Band 3. S. 285. Das Kopiar wurde zwischen 1400 und 1425 erstellt. 1350 heißt es in einer Urkunde des Klosters Arnsburg in der Wetterau „bi Elperodde“.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 767, S. 477. Bereits im Mittelalter wurden große Waldflächen gerodet, worauf die Ortsnamenendung -rod hinweist. Das Bestimmungswort im Ortsnamen ist der Rufname Albin, ebenso wie im Ortsnamen von Alsfeld-Elbenrod.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 104, 106 f.
Im Mittelalter gehörte der Ort zu Grafschaft Ziegenhain. 1450 starb der letzte Graf von Ziegenhain und Nidda kinderlos. Nach einer Vereinbarung mit den Landgrafen von Hessen fiel das Erbe an die Landgrafschaft Hessen, aber erst 1495 konnte ein Erbstreit mit den Grafen von Hohenlohe beigelegt werden, indem die hessischen Landgrafen die Hohenloher mit 9000 Gulden für die beiden Grafschaften abfanden.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Elpenrod:
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Zum 31. Dezember 1971 fusionierten im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbständigen Gemeinden Burg-Gemünden, Ehringshausen, Elpenrod, Hainbach, Nieder-Gemünden, Otterbach und Rülfenrod freiwillig zur neuen Gemeinde Gemünden. Für alle eingegliederten ehemaligen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Elpenrod angehört(e):
vor 1450: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Ziegenhain 1450–1495: Erbstreit zwischen der Landgrafschaft Hessen und den Grafen von Hohenlohe ab 1450: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Burggemünden ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt BurggemündenDie Zugehörigkeit des Amtes Burggemünden anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Burggemünden ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Amt Burggemünden ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Homberg an der Ohm ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk KirtorfTrennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis AlsfeldIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde GemündenAm 31. Dezember 1971 als Ortsbezirk zur Gemeinde Gemünden. ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Gemünden (Felda)
Gerichtszugehörigkeit seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Elpenrod das „Amt Homberg an der Ohm“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Elpenrod zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes AlsfeldRundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation., aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandeltErlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (). Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Elpenrod wurde dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeteilt.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Elpenrod 270 Einwohner. Darunter waren 6 (2,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 42 Einwohner unter 18 Jahren, 93 zwischen 18 und 49, 81 zwischen 50 und 64 und 51 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 120 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 42 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern, sowie 12 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 24 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 81 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung • 1806: 389 Einwohner, 74 Häuser • 1829: 484 Einwohner, 82 Häuser • 1867: 458 Einwohner, 82 bewohnte Gebäude • 1875: 454 Einwohner, 82 bewohnte Gebäude
Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 483 evangelische, ein katholischer Einwohner • 1961: 391 evangelische (= 92,00 %), 30 römisch-katholische (= 7,06 %) Einwohner
Politik Für Elpenrod besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Elpenrod) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 57,66 %. Alle Mitglieder gehören der „Dorfgemeinschaft Elpenrod“ an. Der Ortsbeirat wählte Petra Henkel zur Ortsvorsteherin.
Persönlichkeiten Eduard Lutz (1856–1915), hessischer Gutsbesitzer und Landtagsabgeordneter
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise
Weblinks Ortsteil Elpenrod. In: Webauftritt der Gemeinde Gemünden (Felda).
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