Burg-Gemünden, das historische „Gemünden an der Straße“, ist der nach Einwohnerzahl größte Ortsteil von Gemünden (Felda) im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie Der Ort liegt in Oberhessen im Tal der Ohm zu beiden Seiten des Flusses, der hier nach Norden fließt. Am westlichen Ortsrand verläuft die Bundesautobahn 5, durch das Dorf führt die Landesstraße 3146. Der Ort hat einen gemeinsamen Bahnhof mit Nieder-Gemünden an der Bahnstrecke Gießen–Fulda. Die Gemarkungsfläche beträgt 793 Hektar, davon 150 Hektar Wald, vornehmlich im Südosten mit dem 335 Meter hohen Alten Rod als höchster Erhebung in der Gemarkung.

Ortsgeschichte Mittelalter Zuerst wird der Name „Zegemünden“ in der Zeit zwischen 750 und 779 in dem Kopiar Codex Eberhardi erwähnt.Edmund Ernst Stengel: Fuldisches Urkundenbuch. Nr. 116, S. 184. Die Lage des Ortes, genauer gesagt, der Burg, wird in einer Urkunde vom 7. November gemunden super stratam (Gemünden über der Straße genannt). Die Urkunde spricht von „castrorum ... stoifenberg et gemunden ...“, der Burgen Staufenberg und Gemünden, welche zerstört waren und nun wieder aufgebaut werden sollten.StAM, landgräfliche Ehesachen, Urk. 3, Nr. 5. „Die Grafen von Ziegenhain erbauten im Bereich des Gerichts Nieder-Gemünden, das sie von Fulda zu Lehen trugen, auf einem steilen Felsen über der Ohm eine Burg.“Handbuch der historischen Stätten, Hessen, S. 69. Landgraf Heinrich I. von Hessen bestätigte in der Urkunde von 1274 die Verlobung seiner Tochter Mechthild mit dem Grafen Gottfried VI. von Ziegenhain, dessen Vater Gottfried V. von Ziegenhain bereits 1272 verstorben war.

In einem Kopiar, das zwischen 1400 und 1425 entstand, findet sich erstmals eine Unterscheidung zwischen Ober- und Nieder-Gemünden. Diese Urkunde datiert aus der Zeit um 1300. Darin heißt es: „... Sedes in Ufleyden: ... It. Gemünden superius ... item Gemünden inferius ...“ (Außerdem im oberen Gemünden ... außerdem im niederen Gemünden).Stephan Alexander Würdtwein: Dioecesis Moguntia. Band III. Mannheim 1777. S. 284. Der Name Burg-Gemünden erscheint urkundlich 1301: „... in Heymbach apud Burggemunden“ (in Hainbach bei Burg-Gemünden).Heinrich Reimer: Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau. Band 1 – 4. Leipzig 1891 – 1897. Band 2. Nr. 10, S. 8. Als weitere Form von Niedergemünden erscheint 1326 Dorfgemünden: „bona ... sita in Dorfgemuonden ...“Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band 2. Nr. 490, S. 370. Nieder-Gemünden ist in der Forschung als der ältere Ort erkannt worden.Edmund Ernst Stengel: Fuldisches Urkundenbuch. Nr. 116, S. 184. So entwickelte sich der Ortsname von Gemünden inferius zu Dorfgemuonden bis zu dem Eintrag in ein Salbuch 1587 als Nidderngemünden.Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 203. Der Name Burg-Gemünden änderte sich von Gemünden superius zu Abirngemundin im Jahre 1343StAD, Urkunden Oberhessen. Dirsrode. und 1582 in einem Salbuch wieder zu Burggkemunden.Eduard Edwin Becker: Salbücher des Kreises Alsfeld. S. 264.

In der Ortsnamensforschung wird Gemünden als „Siedlung an der Stelle, wo die Felda und die Ohm (oder der Eisenbach und die Felda zusammenfließen)“ gedeutet.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 129 ff, S. 130. Gemünden leitet sich vom ahd. Wort „gimundi“ (Mündung) ab.Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage Berlin 1967. bearbeitet von Walther Mitzka S. 495. Den Ortsnamen mit seiner Lage zu erweiteren: „super stratam“ (über der Straße) ist zwar öftes üblich, doch liegen beide Gemünden an der Straße durch die lange Hessen, sodass keine eindeutige Zuweisung möglich ist.Lutz Reichardt: Siedlungsnamen, S. 131.

Im Jahr 1372 gewährte Kaiser Karl IV. dem Dorf Gemünden das Privileg, einen Wochenmarkt abzuhalten. Graf Gottfried VII. von Ziegenhain sollte den Ort mit Mauern und Toren befestigen und ein Strafgericht sowie Stock und Galgen nach Gewohnheit des Reichs einrichten.

1450 starb Johann II., der letzte Graf von Ziegenhain und Nidda, kinderlos. Nach einer Vereinbarung mit den Landgrafen von Hessen fiel in diesem Fall das Erbe an die Landgrafschaft Hessen. Aber erst 1495 konnte ein Erbstreit mit den Grafen von Hohenlohe beigelegt werden, indem die hessischen Landgrafen die Hohenloher mit 9000 Gulden abfanden.

Neuzeit Die Kirche, sie steht unter Denkmalschutz, wurde 1751 gebaut.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Burg-Gemünden:

In dem Justizamt fand die Verhaftung mehrerer Verbrecher der Wetterauer und Vogelsberger Bande und die Untersuchung ihrer Taten statt. Darunter war Johann Henrich Deutscher, vulgo „Hessenländer-Heinrich“, der dort neun Verbrechen gestand, aber 1811 widerrief.Heidelberger Jahrbücher, S. 727. Ein Jahr später wurde Johann Georg Gottschalk in Burg-Gemünden gefasst und nach Gießen zur Hinrichtung ausgeliefert.Pfister, Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwalde. Heidelberg 1812, S. 556.

Hessische Gebietsreform (1970–1977) Zum 31. Dezember 1971 fusionierten im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbständigen Gemeinden Burg-Gemünden, Ehringshausen, Elpenrod, Hainbach, Nieder-Gemünden, Otterbach und Rülfenrod freiwillig zur neuen Gemeinde Gemünden. Für alle eingegliederten ehemaligen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk gebildet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Burg-Gemünden angehört(e):

vor 1450: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Ziegenhain 1450–1495: Erbstreit zwischen der Landgrafschaft Hessen und den Grafen von Hohenlohe ab 1450: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Burggemünden ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt BurggemündenDie Zugehörigkeit des Amtes Burggemünden anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Burggemünden ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Amt Burggemünden ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Homberg an der Ohm ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk KirtorfTrennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Alsfeld ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde Gemünden ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Gemünden (Felda)

Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Burg-Gemünden das „Amt Homberg an der Ohm“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Burg-Gemünden zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes AlsfeldRundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation., aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandeltErlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (). Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Burg-Gemünden wurde dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeteilt.

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Burg-Gemünden 870 Einwohner. Darunter waren 21 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 159 Einwohner unter 18 Jahren, 354 zwischen 18 und 49, 195 zwischen 50 und 64 und 162 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 348 Haushalten. Davon waren 87 Singlehaushalte, 111 Paare ohne Kinder und 126 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 75 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 237 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung • 1806: 398 Einwohner, 72 Häuser • 1829: 511 Einwohner, 81 Häuser • 1867: 522 Einwohner, 91 bewohnte Gebäude • 1875: 542 Einwohner, 101 bewohnte Gebäude

Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 494 evangelische (= 96,67 %), 17 mennonitische(= 3,33 %) Einwohner • 1961: 738 evangelische (= 85,81 %), 109 katholische (= 12,67 %) Einwohner

Politik Ortsbeirat Für Burg-Gemünden besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Burg-Gemünden) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 46,86 %. Alle Mitglieder gehören der „Dorfgemeinschaft Burg-Gemünden“ an. Der Ortsbeirat wählte Christian Wagner zum Ortsvorsteher.

Wappen links|100px

Blasonierung

Das Wappen mit dem hessischen Löwen wurde der Gemeinde Burg-Gemünden im damaligen Landkreis Alsfeld am 27. Juni 1966 durch den Hessischen Innenminister genehmigt. Gestaltet wurde es durch den Bad Nauheimer Heraldiker Heinz Ritt.

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