Aufsichtsbeschwerde bezeichnet:

im deutschen Recht: Fachaufsichtsbeschwerde an den Fachaufsichtsberechtigten betreffend die Recht- und Zweckmäßigkeit einer Maßnahme Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzten betreffend das persönliche Verhalten eines Amtswalters im Schweizer Recht: ein Rechtsbehelf, wenn keine Verfügung erlassen wurde und deshalb das Rechtsmittel der Beschwerde nicht erhoben werden kann.