Ober-Gleen ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Geographie Ober-Gleen liegt an der Klein südöstlich von Kirtorf. Im Ort treffen sich die Bundesstraße 62 und die Landesstraße 3151.
Ortsgeschichte Mittelalter Erstmals wird in der Zeit des Abtes Baugulf von Fulda zwischen 779 und 802 im Codex Eberhardi „in villa Glene“ genannt.Der Codex Eberhardi des Klosters Fulda. Hrsg. von Heinrich Meyer zu Ermgassen. = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Blatt 155 ra, S. 268; Blatt 155 rb, S. 269. Nach der gleichen Quelle tauscht der Abt Haicho vom Fulda 917/918 mit einem Gramann seine Grundstücke, darunter alle Grundstücke zu „Glene, ubi ecclesia aedificata est“, also: im Ort Glene, wo eine Kirche gebaut ist.Der Codex Eberhardi des Klosters Fulda. Hrsg. von Heinrich Meyer zu Ermgassen. Band 1. Marburg 1995. = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Band 2, Blatt 124 r, S. 237. Die Ortsangabe „Glene“ erlaubt keine eindeutige Festlegung eines Ortes. Dies wird auch in der Edition des Codex Eberhardi, einem Kopiar aus der Zeit um 1160, so festgelegt.Codex Eberhardi. Band 3, S. 153 Index. Mögliche Zuweisungen sind Ober-Gleen, Niederklein und Kirtorf. Die Namensforschung geht aus von dem Gewässernamen „Gleen“, an dessen Verlauf die Orte Ober-Gleen und Niederklein liegen und dazwischen Kirtorf.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 136 f. Erstmals schriftlich erwähnt wird das Dorf im Jahre 1275Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1 - 3. Leipzig 1879 - 1899. Band 1, Nr. 314, S. 236. „in superiori Gleinen“ (im oberen Gleinen). 1401 heißt es „zuo Obirn Glene“.UB Gießen, Handschrift N.F. 201, S. 21. In einem Salbuch findet sich 1582 „Obernglena“.Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 127. In der Namensforschung wird der Ortsname auf einen keltischen Ursprung bezogen. Das zugrundeliegende Wort „glan“ bedeutet „klar“, bezeichnet als Gewässername also klares, reines Wasser.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. S. 136 f.
Vom 13. bis zum 15. Jahrhundert hatte der Deutsche Orden Ländereien in Ober-Gleen. Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts gehörte Ober-Gleen zum Eußergericht und war ein Kondominium der Landgrafschaft Hessen und der Schenck zu Schweinsberg:
Neuzeit Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Ober-Gleen:
Der evangelische Theologe, Pädagoge, Publizist und Turnpionier Friedrich Ludwig Weidig war 1834 Pfarrer von Ober-Gleen, bis zu seiner Verhaftung im Jahre 1835 im Zusammenhang mit der von ihm in Umlauf gebrachten Flugschrift Der Hessische Landbote. Aufsehen erregte seine Predigt in Ober-Gleen am 7. September 1834, in der er den Christus der Armen verkündete, „der da Unrecht und Heuchelei der Mächtigen seiner Zeit bekämpfte“Frederik Hetmann: Georg B. oder Büchner lief zweimal von Giessen nach Offenbach und wieder zurück. Beltz und Gelberg, Weinheim 1981. ISBN 3-407-80631-0. S. 146. – eine Theologie der Befreiung avant la lettre. Ebenso bemerkenswert ist die von der überragenden Mehrheit der Ober-Gleener Haushaltsvorstände unterzeichnete Bittschrift an das zuständige Ministerium, in der die Freilassung des Pfarrers gefordert wurde, eine der ersten Unterschriftensammlungen für einen politischen Gefangenen in Europa. Das Schreiben aus dem Jahr 1835 ist seit dem 20. Jahrhundert verschollen. Die Akten der polizeilichen Untersuchungen aber sind erhalten geblieben.
Gebietsreform Am 31. Dezember 1971 wurde Ober-Gleen im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die Stadt Kirtorf eingegliedert.
Im Jahre 1993 wohnten im Dorf 609 Personen, inzwischen ist die Zahl unter 500 gesunken.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Ober-Gleen angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Kirtorf (Eußergericht je zur Hälfte den Landgrafen und den Schencken zu Schweinsberg)Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt Kirtorf (Eußergericht) ab 1806: Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt Kirtorf (Eußergericht) ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Romrod, (Eußergericht) ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk KirtorfTrennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1866: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Alsfeld, Stadt Kirtorf ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt KirtorfAm 31. Dezember 1971 wurde Ober-Gleen der neu gebildeten Stadtgemeinde Kirtorf eingegliedert. ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Kirtorf
Gerichtszugehörigkeit seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Ober-Gleen das Eußergericht zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Ober-Gleen zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes AlsfeldRundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation., aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandeltErlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (). Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Ober-Gleen wurde dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeteilt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung • 1791: 650 Einwohner • 1800: 625 Einwohner • 1806: 646 Einwohner, 120 Häuser • 1829: 773 Einwohner, 132 Häuser • 1867: 720 Einwohner, 131 Häuser
Religionszugehörigkeit • 1829: 725 evangelische (= 93,79 %), 47 Jüdische (= 6,08 %) und einen römisch-katholischen (= 0,13 %) Einwohner • 1961: 554 evangelische (= 87,52 %), 77 katholische (= 12,16 %) Einwohner
Ortsbeirat Ortsvorsteher ist Florian Böttner.
Sehenswürdigkeiten der Ransberg (Naturschutzgebiet) mit seinen Wällen aus frühgeschichtlicher Zeit, der Hexenstein oberhalb des Dorfes, die alten Mühlen und Fachwerkhäuser, die evangelische Kirche (von 1753/54) aus der Zeit des Barock, mit einer Kanzel (von 1638) aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs, einer Glocke von 1513, einem Taufstein von 1573 und einer Barockorgel von 1711, der „Himmelborn“ mit seiner alten Eiche (BHU: 6,60 m) und die alten Eichen am „Rosengarten“, das frühere Pfarrhaus an der Dr.-Weidig-Straße, in dem Friedrich Ludwig und Amalie Weidig mit ihrem Sohn Wilhelm von September 1834 bis April 1835 wohnten, die ehemalige Wirtschaft gegenüber vom Dorfbrunnen (Komb), in der 1835 die Petition für Weidig auslag, die mehr als 70 Jahre alte Apfelplantage, die restaurierte Synagoge.
Fußnoten Anmerkungen
Einzelnachweise
Literatur
Weblinks
Kategorie:Ort im Vogelsbergkreis Kategorie:Geographie (Kirtorf) Obergleen Kategorie:Ersterwähnung 1275 Kategorie:Gemeindeauflösung 1971