Arnshain ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreises.
Geographie Arnshain liegt nordöstlich von Kirtorf. Durch den Ort führt die Landesstraße 3070.
Ortsgeschichte mini|Ev. Kirche in Arnshain Mittelalter Erstmals erwähnt wird die Rodesiedlung im Jahre 1248 in einem zeitgenössischen Kopiar als Arnoldeshagen.StAD, Hs. 76, fol. 21 r. 1279 heißt es in einer Urkunde „in Arnoldeshan“.Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus 1 - 5. Göttingen, Ffm, Leipzig 1743 - 1768. Band 1, S. 987. Eine weitere Urkunde von 1346 nennt „Arnolshain“.Regesten der Erzbischöfe von Mainz. I, 2, Nr. 5431, S. 529. Die historische Namensforschung leitet den Ortsnamen nicht vom Mainzer Bischof Arnold von Seelenlosen ab. Richtig verweist der Ortsname auf die „Siedlung eines Arnolds“. Durch Verkürzung des PersonennamensLutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 39. wird in einem Salbuch von 1574 daraus „Arnßhan“.Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 99. Im Spätmittelalter gehört Arnshain zu einem Kondominium der Landgrafschaft Hessen und der Schenck zu Schweinsberg, dem Eußergericht:
Die erste Kirche wurde vermutlich 1210 erbaut. Neuzeit Im Jahre 1621, also im Dreißigjährigen Krieg brannte das Dorf völlig ab. Zum Ende des 19. Jahrhunderts waren über 300 Einwohner ausgewandert, hauptsächlich in die USA.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Arnshain:
Gebietsreform Am 1. August 1972 wurde Arnshain im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert. Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Arnshain angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Kirtorf ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Kirtorf (Eußergericht je zur Hälfte den Landgrafen und den Schencken zu Schweinsberg)Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt Kirtorf (Eußergericht) ab 1806: Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt Kirtorf (Eußergericht) ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Romrod, (Eußergericht) ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk KirtorfTrennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1866: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Alsfeld ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt KirtorfAm 1. August 1972 wurde Arnshain der neu gebildeten Stadtgemeinde Kirtorf eingegliedert. ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Kirtorf
Gerichtszugehörigkeit seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Arnshain das Eußergericht zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Arnshain zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Gleichzeitig wurde Arnshain dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeordnet.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung • 1791: 353 Einwohner • 1800: 441 Einwohner • 1806: 451 Einwohner, 77 Häuser • 1829: 546 Einwohner, 83 Häuser • 1867: 459 Einwohner, 77 Häuser
Religionszugehörigkeit • 1829: 544 evangelische, 2 römisch-katholische Einwohner • 1961: 422 evangelische (= 92,75 %), 32 katholische (= 7,03 %) Einwohner
Politik Ortsvorsteher ist Ralf Mest (Stand Juli 2021).Ortsvorsteher In: Webauftritt der Stadt Kirtorf, abgerufen im Juni 2019.
Fußnoten Anmerkungen
Einzelnachweise
Weblinks
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