Abstimmungsinformationen werden traditionell in gedruckter Form und nun auch online den Stimm- und Wahlberechtigten zur Verfügung gestellt. Die schweizerische Bezeichnung Abstimmungsbüchlein wird auch in anderen und nicht nur deutschsprachigen Ländern gebraucht – als Synonym für ausgewogene, neutrale, sachliche und verständliche Informationen zu den Abstimmungsthemen.

Schweiz

Als Abstimmungsbüchlein werden in der Schweiz auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) Informationsbroschüren zu bevorstehenden Volksabstimmungen bezeichnet, die sich an die Stimmberechtigten richten. Die Abstimmungsvorlagen (z. B. Verfassungs- und Gesetzestexte) werden der Stimmbürgerschaft durch die Parlamente unterbreitet (in Gemeinden ohne Gemeindeparlament durch die Exekutive); für die Erläuterungen zu den Vorlagen sind mehrheitlich die Regierungen, in einigen Kantonen (Bern, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden und Aargau) und Gemeinden aber auch die Parlamente bzw. Parlamentsorgane verantwortlich, im Kanton Zürich und in den Parlamentsgemeinden im Kanton Zürich, sofern das Parlament dies beschliesst.

Es sind auch andere Bezeichnungen verbreitet, beispielsweise (Abstimmungs-) Bericht, Botschaft, Bulletin, Erläuterungen (des Bundesrates),PDF auf: Volksabstimmungen (de, fr, it, rm, en), Bundeskanzlei, auf admin.ch Informationen (z. B. Kanton Zürich),PDF auf: (de), Staatskanzlei Kanton Zürich, auf zh.ch Magazin, Memorial (Kanton Glarus) oder Zeitung (z. B. Stadt Zürich)PDF auf: Wahlen und Abstimmungen (de), auf stadt-zuerich.ch.

Heute sind alle Abstimmungsinformationen zu den bevorstehenden Volksabstimmungen online verfügbar. Die gedruckten Versionen werden aber nach wie vor an alle Stimmberechtigten über die Gemeindekanzleien gemeinsam mit den übrigen Abstimmungsunterlagen (Abstimmungszettel und Abstimmungszettel- und Rückantwortcouverts), denen gelegentlich auch Wahlunterlagen (Wahllisten, Wahlzetteln) hinzugefügt werden, verschickt.

Bund, Kantone, Gemeinden

Der Bundesrat gibt zu jeder eidgenössischen Volksabstimmung die Abstimmungsinformationen im Web und als gedruckte Abstimmungsbroschüre (auch Abstimmungsheft, Schweizerdeutsch auch Abstimmigsbüechli, Bundesbüechli) mit den Abstimmungsvorlagen im Wortlaut, Erläuterungen des Bundesrates, Argumenten der Befürworter und Gegner sowie den Abstimmungsempfehlungen des Bundesrats und des Parlaments ( Abs. 2 BPR) heraus. Die Publikation erfolgt in allen vier Landessprachen.(en) Popular vote (Volksabstimmungen) (de – auch fr, it, rm) auf admin.ch

Dargestellt werden ausgewogene, neutrale und verständlicheChristof Forster: Abstimmungsbüchlein: Der Bestseller aus der Bundesverwaltung – Einfach und klar sollte das Abstimmungsbüchlein verfasst sein, damit es von den Stimmbürgern verstanden wird. Bundesverwaltung und Bundesrat feilen jeweils monatelang – ein Werkstattbericht, NZZ 12.11.14 Sachinformationen. Die Initiativ- und Referendumskomitees kommen angemessen zu Wort; der Bundesrat kann aber ehrverletzende, krass wahrheitswidrige oder zu lange Äusserungen ändern oder zurückweisen ( Abs. 2 BPR).

Der Umfang hängt von der Zahl der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen ab, die Form bleibt immer dieselbe. Der formal strenge Aufbau folgt gesetzlichen Vorgaben. Jede Vorlage wird vorgestellt. Dazu kommen eine Zusammenfassung und ein detaillierter Text zu jeder Vorlage und schließlich folgen die Argumente der Gegner und diejenigen des Bundesrates, seine Abstimmungsempfehlungen und die des Parlaments. Der Bundesrat darf keine von der Haltung des Parlaments abweichende Empfehlung abgeben ( Abs. 4 BPR).

Die Produktion des Abstimmungsbüchleins Erläuterungen des Bundesrates beginnt spätestens ein halbes Jahr vor den Abstimmungen, bei komplexen Vorlagen auch früher. Die federführende Bundeskanzlei und die Departemente erarbeiten redaktionell die Inhalte, die in folgenden Sitzungen überprüft und verändert werden. Über die definitive Fassung entscheidet letztlich der Bundesrat, teilweise in hitzigen Diskussionen.

„Jeder soll das Thema einer Initiative oder eines Referendums verstehen können, auch wenn er sich bisher nicht damit befasst hat. Die Regierung hat den verfassungsmässigen Auftrag, den Wählern ihre Ansicht darzulegen und ansonsten lediglich Erläuterungen zur Vorlage, die zur Abstimmung kommt, abzugeben. Zudem enthält die Broschüre nicht nur die Meinung der Regierung, sondern auch des Initiativ- oder Referendumskomitees, die zudem ihre Meinung auch über andere Kanäle wie Plakate oder mit Kampagnen auf der Strasse kundtun können.“ – Thomas Abegglen, Koordinator der Broschüre

Auch die Kantone und Gemeinden geben solche Abstimmungsunterlagen heraus – zu den gemeinsamen Abstimmungsterminen, zu den jeweiligen Vorlagen der Gemeinden und Kantone.

Rezeption, Diskussion, Kritik

Für die Mehrheit des Stimmvolks ist die gedruckte Publikation – Abstimmungszeitungen der Gemeinden und Kantone, Abstimmungsheft des Bundes – nach wie vor eine wichtige Informationsquelle für den Stimmentscheid. Das Abstimmungsbüchlein des Bundes ist mit einer Auflage von rund 5,2 Mio. (Stand 2013/14) bis 5,4 Mio. Exemplaren (Stand 2015/16)gemäss diversen Quellen war die Auflage 2015/16 5,4 Mio. Exemplare – 2015 hatte die Schweiz 5'260'043 Stimmberechtigte (Quelle: Stimmberechtigte und Stimmbeteiligung seit 1990 in: , Statistik Schweiz, auf bfs.admin.ch) die mit „Abstand auflagenstärkste Publikation der Schweiz“. Laut Vox-Umfragen beträgt der Beachtungsgrad bei komplexen Themen 90 % und 60 % für Themen, die in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden.

Daniel Kübler, Politikwissenschafter an der Universität Zürich, meint, es gehe gar nicht darum, eine neutrale Sicht darzustellen, es gehe um Informationspflicht. Durch die Empfehlungen des Bundesrates sei das Büchlein zwar nicht neutral. Doch dadurch, dass die Argumente aller anderen dargelegt werden, wird eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage der offiziellen Unterlagen gewährleistet. Alexandra Molinaro, easyvote, meint zur „Komplexität“ des Abstimmungsbüchleins, dass es „ein zu hohes Grundwissen voraus[setzt]“, dass es „sehr viel Zeit benötigt, um sich mit den Texten auseinanderzusetzen“, gleichzeitig aber auch, dass die Jugendlichen „weder zu wenig intelligent [sind], noch zeigen sie ein geringeres Interesse an der Politik als frühere Generationen“, sie hätten „grundsätzlich gute Vorsätze“, was die Teilnahme an Abstimmungen betrifft, doch würden durch „die komplexen Unterlagen gerade Einsteiger oftmals abgeschreckt.“

Ab und zu wird die Rolle des Bundesrates diskutiert. Wie 2004, als die Staatspolitische Kommission des Nationalrates diese Aufgabe einem neuen parlamentarischen Organ übertragen wollte. Die Kommission des Ständerates hat aber dagegen ihr Veto eingelegt.

Die Abstimmungsinformationen werden auch – vor allem als Teil des Abstimmungskampfs – Gegenstand von Strafanzeigen,Anzeige wegen Walliser Abstimmungsbüchlein – Ein SVP-Grossrat hat eine Strafanzeige gegen den Walliser Staatsrat eingereicht. Er wehrt sich damit gegen eine Information im Abstimmungsbüchlein, delp, Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, SRF News 28.5.15 Beschwerden von Parteipolitikern und Parteien,Nadine Jürgensen: Kritik am Abstimmungsbüchlein – „CVP-Präsident Christophe Darbellay ist unzufrieden. Im Abstimmungsbüchlein, das ab Montag in die Haushalte verschickt wird, versuche der Bundesrat zu beweisen, dass Familien mit tiefen Einkommen nicht von der Familieninitiative profitierten, sagt Darbellay laut «Sonntags-Blick». «Er schummelt!», findet Darbellay“, NZZ vom 10. Februar 2015; Nadine Jürgensen: CVP-Familieninitiative: Kritik am Abstimmungsbüchlein – Die CVP spricht von Schummeleien: Im Abstimmungsbüchlein werde mit falschen Zahlen operiert. Das Finanzdepartement von Eveline Widmer-Schlumpf versuche somit die Stimmbürger zu beeinflussen, NZZ vom 9. Februar 2015 wie auch von Initianten, oder Berichtigungen, wie auch Stellungnahmen von Interessenvertretern.Davide Scruzzi: Vor Berner AKW-Abstimmung: Kritik am Abstimmungsbüchlein – Die AKW-Betreiber wollen sich an den Standorten für neue Anlagen die Option offenhalten, radioaktive Abfälle in einer speziell ausgerüsteten Halle zu lagern, bis ein Tiefenlager in Betrieb gehen wird, NZZ 18.1.11 Die unterlaufenen Fehler werden entweder vor dem Versand mit Flyern oder in den Medien und im Web korrigiert. Wegen Falschinformationen im Abstimmungsbüchlein hat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. April 2019 die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aufgehoben – ein erstmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundesstaates. «Die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates haben die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt».

2026 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Abstimmungsbüchlein untersucht und bei drei von sieben Vorlagen Mängel festgestellt. So wurde beispielsweise in Abstimmungsunterlagen mit veralteten Zahlen gerechnet. Laut der EFK beschränkten sich vom Bund Prognosen häufig auf die finanziellen Folgen einer Vorlage. Andere wichtige Auswirkungen – etwa auf Gesellschaft oder Umwelt – würden oft vernachlässigt. Der Bundesrat begrüsste den Bericht grundsätzlich und unterstützte die Stossrichtung der Empfehlungen. Angesichts der angespannten Finanzlage solle die Umsetzung der Empfehlungen jedoch möglichst im Rahmen bestehender Ressourcen erfolgen.

Deutschland

In Deutschland werden im Allgemeinen die Begriffe Abstimmungsbroschüre oder Informationsheft gebraucht. In den fünf bundesdeutschen Ländern, welche eine Abstimmungsbroschüre vorsehen (Stand 2012), tragen sie folgende Titel: Bekanntmachung der Staatsregierung mit amtlicher Erläuterung (Bayern), Information in Form einer amtlichen Mitteilung (Berlin), Informationsheft (Bremen und Hamburg), Abstimmungsbroschüre (Thüringen), wie Frank Rehmet, für die Bewegung Mehr Demokratie, schreibt (Stand 2012).Frank Rehmet: Themen 21: Die Abstimmungsbroschüre. Praxis und Empfehlungen für die Information der Stimmberechtigten vor einer Volksabstimmung, Mehr Demokratie, 24.4.12

Die Bewegung für Mehr Demokratie betrachtet die Abstimmungsbroschüre als (Zitate, leicht redigiert) „ein wichtiges Verfahrenselement direkter Demokratie, welche alle Stimmberechtigten einige Wochen vor der Volksabstimmung per Post zugesandt erhalten und die daher eine sehr wichtige Rolle im Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess eines Volksentscheids spielt.“ Im Weiteren schreibt der Autor zu den Anforderungen, „formellen Dimensionen der Abstimmungsbroschüre“:

„Umfang – eine Balance zwischen ausführlichen Informationen und nicht zu viel Text (Kurzbeschreibung des Themas, Ziele der Initiative, wichtigste PRO-Argumente, wichtigste CONTRA-Argumente, Pro- und Contra-Argumente in gleichem Umfang, Kosten und finanzielle Auswirkungen)“; „Form – als Standard die postalische Information in gedruckter Form an alle Stimmberechtigten (Audio-Datei, wie z. B. in Kalifornien oder im Kanton St. Gallen)“; „Sprachen – Abstimmungsbroschüre im Internet in mehreren Sprachen verfügbar, für Deutschland neben Deutsch insbesondere Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Russisch und Türkisch denkbar, dabei sind regionale Unterschiede zu beachten“; „Verfasser – Herausgeber in der Regel die Regierung, jedoch zeigt z. B. Irland, dass dies auch ein unabhängiges Gremium sein kann, „Referendum Commission“, die zur möglichst neutralen Aufbereitung von Informationen dient, sowie der Vermittlung von Pro- und Contra-Argumenten“; „Mehrere Autoren – Regierung, weitere Autoren bzw. Institutionen, etwa Parlament, Regierung, Befürworter und Gegner (Stellungnahmen und Informationen – der Regierung, des Parlaments mit jeweiligen Stimmempfehlungen der Fraktionen, kurzen Begründung der Fraktionen, die zugestimmt und die abgelehnt haben und nicht zuletzt Stellungnahme der Initiatoren eines Volksbegehrens)“.

In dieser Darstellung (Stand 2012) kommt die Onlineversion (noch) zu kurz.