mini|Pfarrkirche St. Mauritius (Aussenansicht) Die Pfarrkirche St. Mauritius ist die römisch-katholische Pfarrkirche der Ortschaft Appenzell. Sie ist dem heiligen Mauritius geweiht, dem Landespatron des Kantons Appenzell Innerrhoden. Das erste Bauwerk an diesem Standort entstand um 1068/1069. Im Lauf ihrer Geschichte wurde die Kirche mehrmals erweitert oder neu erbaut. Ihr heutiges äusseres Erscheinungsbild erhielt sie mit dem Neubau des klassizistischen Kirchenschiffes zwischen 1824 und 1825; dabei blieben der Chor und der Turm der spätgotischen Kirche unversehrt. Im Inneren blieb auch nach der Renovierung von 2018–2019 die zwischen 1890 und 1892 durchgeführte Umgestaltung im Stil des Neorokoko weitgehend erhalten. Der Hochaltar stammt aus dem Jahr 1622, die übrige Kircheneinrichtung grösstenteils aus Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts.
Die Pfarrei umfasst nicht mehr wie bei ihrer Gründung den inneren Landesteil des heutigen Kantons Appenzell Innerrhoden und einen grossen Teil der ausserrhodischen Gemeinde Gais. Ihr Einzugsgebiet hat sich dadurch verkleinert, dass Pfarreien gegründet wurden und Kuratien zu eigenständigen Pfarreien aufstiegen. Die Pfarrei Appenzell ist nicht deckungsgleich mit dem Bezirk Appenzell.
Seit 1971Inschrift bei nördlicher Türe am Turm steht die Kirche unter eidgenössischem Denkmalschutz (höchster von der Schweiz vergebener Schutzstatus).Hrsg. vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Ausgabe 2022
Lage mini|hochkant=0.85|Ostansicht des spätgotischen Chores mit Krypta, 2021 Die Kirche steht an der Nordostecke des Dorfkerns auf dem Rücken eines Kalksporns. Dieser fällt zur Sitter und zur Hauptgasse hin steil ab und senkt sich im Norden gegen den Friedhof sanft ab. Der Steilabfall zur Hauptgasse ist mit einer Stützmauer versehen, in die 1963 eine Fussgängergalerie eingefügt wurde.
Der Friedhof dehnte sich einst auf beiden Seiten der Pfarrkirche aus. In einer unbekannten Zeit, spätestens 1824, wurde der südliche Teil wahrscheinlich aus Platzgründen aufgegeben. Derjenige auf der Nordseite, einst durch eine mit Ziegeln bedeckte Mauer versehen, erfuhr hingegen mehrere Erweiterungen (1612, 1857, 1891 und 1902).Johannes Huber: Pfarrkirche St. Mauritius Appenzell. Druckerei Appenzeller Volksfreund, Appenzell 2010, ISBN 978-3-9523714-2-8, S. 20. Sein Areal umfasste auch einen ungeweihten Teil für ungetaufte Kinder, Nichtkatholiken, Suizidenten und nicht auf der Richtstatt verscharrte Hingerichtete. Die Protestanten wurden von 1892 bis 1966 auf einem für sie vorgesehenen Teil des Friedhofes beerdigt. 1990 wurde das letzte Stück des «Protestantenviertels» geräumt.Achilles Weishaupt: 125 Jahre Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell. Appenzell 2000, S. 37/39.
Die Kirche ist freistehend und kann auf der Höhe des Chores und des Schiffes auf der Aussenseite umrundet werden. Gegen Süden und Osten erhebt sie sich, durch Stützmauern gesichert, deutlich vom umgebenden Terrain. Die Südseite und Westseite werden durch die enge Bebauung des Dorfes Appenzell geprägt und verdecken die Kirche in der Fernansicht teilweise. Die Nord- und Ostseite ist hingegen besser sichtbar, da der Friedhof und die Sitter eine zu nahe Bebauung verhindert haben.
Das Beinhaus auf dem Friedhof wird erstmals am 22. Mai 1485 urkundlich erwähnt.Appenzeller Urkundenbuch, Bd. 1, O. Kübler, Trogen 1913, Nr. 1208. Es wurde nach dem Dorfbrand von 1560 neu gebaut und 1857 infolge Baufälligkeit sowie Platzmangels auf dem Friedhof abgerissen. Der Bau befand sich rund 30 bis 50 Meter nordwärts der Pfarrkirche und war wie anderswo verbreitet zweigeschossig, unten befand sich der Gebeineraum und oben die Kapelle.Johannes Huber: Pfarrkirche St. Mauritius Appenzell. Druckerei Appenzeller Volksfreund, Appenzell 2010, ISBN 978-3-9523714-2-8, S. 21. Der Friedhof erhielt 1960 eine Leichenhalle, 1982 eine neue Abdankungshalle.
Auf dem Friedhof befand sich auch ein Schwesternhaus, die sogenannte «alte Klos», die sich aus einer möglicherweise schon im 13. Jahrhundert bestehenden Inklusenzelle bei der Pfarrkirche entwickelte und 1420/1421 als st. gallisches Lehen erwähnt wird. Die Gemeinschaft ist für 1474 als Beginengemeinschaft belegt und dürfte nach dem im Seelbuch von Gonten für 1584 belegten Tod von Barbara Meggeli, muoter in der kloß im dorff Appenzell, erloschen sein. Das Schwesternhaus muss um 1508 neu- oder umgebaut worden sein, wurde nach seiner Zerstörung im Dorfbrand von 1560 neben dem Beinhaus wieder aufgebaut und 1612 anlässlich der Erweiterung des Friedhofes abgebrochen.Adalbert Fässler et al.: Archäologische Untersuchungen in Appenzell I.Rh. für 2002–2007. In: Innerrhoder Geschichtsfreund. Nr. 48, 2007, S. 219–222. Das Haus diente den Kapuzinern von 1587 bis 1588 als provorische Niederlassung. Anlässlich der Neugestaltung des Friedhofes stiess man 2006 zehn Meter nördlich der Pfarrkirche auf Spuren eines Gebäudes, wohl das Schwesternhaus in seinem Zustand vor dem Dorfbrand; gesichert wurde dort ein Treppengang unbekannter Funktion, vielleicht der Zugang von dort zur Krypta der Pfarrkirche.Franz Stark: 900 Jahre Kirche und Pfarrei St. Mauritius Appenzell. Genossenschafts-Buchdruckerei, Appenzell 1971, S. 56.Rainald Fischer: Die Kunstdenkmäler des Kantons Appenzell Innernhoden. Birkhäuser 1984, ISBN 3-7643-1629-2, S. 251.Johannes Huber: Pfarrkirche St. Mauritius Appenzell, Druckerei Appenzeller Volksfreund, Appenzell 2010, ISBN 978-3-9523714-2-8, S. 22/23.
Nördlich des Friedhofes wurde zwischen 1908 und 1909 die reformierte Kirche mit Dienstwohnung des Pfarrers und Gemeinderäumen gebaut. Vorher hatten reformierte Gottesdienste ab 1875 im grossen Ratssaal des Rathauses und ab 1881 im Vereinshaus an der Hauptgasse 11 stattgefunden.Achilles Weishaupt: 125 Jahre Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell. Appenzell 2000, S. 22, 25, 28–32.
Geschichte der Pfarrei St. Mauritius war die Mutterpfarrei der inneren Rhoden im Land Appenzell und nach der Landteilung von 1597 diejenige des inneren Landesteiles von Appenzell Innerrhoden. Das Gebiet des «Hackbüels» wurde zwischen 1323 und 1360/1370 der neu errichteten Pfarrei Gais zugeschlagen.Achilles Weishaupt et al.: Geschichte der Gemeinde Gais. H. Kern, Gais 2002, ISBN 3-9522543-0-4, S. 129–130. Die Pfarreien Gonten und Haslen wurden im 17. Jahrhundert abgetrennt. Die Kuratien von Brülisau, Eggerstanden, Schwende und Schlatt wurden im 17. und 18. Jahrhundert gegründet; Brülisau wurde 1845, Schwende 1914 zur Pfarrei.
Schon 1071 legte Abt Nortpert von St. Gallen († 1072) die Umgrenzung und Ausstattung der Pfarrei fest. Die Kirche war als Eigenkirche im Neubruchland von Abbacella errichtet worden. Bischof Thietmar von Chur († 1070) hatte sie auf Bitten und im Auftrag seines Konstanzer Amtskollegen Rumold von Konstanz († 1069) geweiht. Dadurch ist der Bau und die Weihe der Kirche ziemlich genau bestimmbar: Sie müssen um 1068/1069, jedenfalls vor Rumalds und Thietmars Tod, am 4. November 1069 respektive 29. Januar 1070, stattgefunden haben. Die Gründungsurkunde ist in einer um 1170–1190 erstellten Abschrift im romanischen Missale enthalten. Das Messbuch war um 1150–1170 entstanden und kam um 1180 nach Appenzell.Johannes Duft: Die Urkunde von 1071. In: Anton von Euw et al. (Hrsg.): Das Appenzeller Missale. Appenzell 2004, ISBN 3-9522311-2-6, S. 184–197.
Wohl wegen ihrer reichen Einkünfte wurde die Pfarrei am 23. April 1248 der in finanzielle Not geratenen Abtei St. Gallen inkorporiert.Appenzeller Urkundenbuch. Bd. 1, O. Kübler, Trogen 1913, Nr. 26. 1253 bestätigte Papst Innozenz IV. dieses Vorgehen seines Legaten. Durch diese Inkorporation gelangten die Zehnten direkt an die Abtei, die im Gegenzug die Gebäude zu unterhalten und einen stellvertretenden Geistlichen mit genügend Einkommen zu bestellen hatte. Die wirtschaftlich-finanzielle Angelegenheit war auch Ausgangspunkt der Freiheitsbestrebungen der Appenzeller. Diese traten vor 1272 dem geheimen Bund der Gotteshausleute von Hundwil und Grüningen mit den Bürgern von St. Gallen, Wil und Wangen im Allgäu bei, was auch als Schutzmassnahme gegen den Abt und seine Steuerpolitik zu verstehen ist.Rainald Fischer: Appenzell unter dem Kloster St. Gallen. In: Appenzeller Geschichte. Bd. 1. Ratskanzlei, Appenzell 1964, S. 45, 98–120. Der Konflikt mündete auch angesichts der bedrohlichen Stellung der Habsburger in den Appenzellerkriegen (1401–1429) und führte zur Annäherung der Appenzeller an die Eidgenossenschaft. Am 24. November 1411 wurde mit sieben eidgenössischen Orten (ohne Bern) ein Burg- und Landrecht geschlossen, das 41 Jahre später mit nur unwesentlichen Verbesserungen erneuert wurde.
Zunächst begann ein zähes Ringen zwischen den Appenzellern und dem Abt von St. Gallen um die herrschaftlichen Rechte der Abtei, die nach einer Phase der Aufweichung ab 1360 wieder konsequent eingefordert wurden. Nachdem es dem Abt nicht gelang, die Appenzeller zum Gehorsam zu zwingen und energische Mahnungen bei deren Verbündeten nichts brachten, bediente er sich eines seiner weitläufigen Kontakte und betraute den Scholasticus des Speyerer Domes mit der Regelung seines Anliegens. Am 4. Februar 1426 setzte Berchtold von Wildungen ein Mandat gegen die Appenzeller auf.Appenzeller Urkundenbuch. Bd. 1. O. Kübler, Trogen 1913, Nr. 451. Darin zählte er alle Rechtstitel auf, nach denen die Bergleute von Appenzell zinspflichtig waren, wobei er deutlich an der Inkorporation und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen festhielt. Den Appenzellern wurde eine Frist von 30 Tagen gewährt, um sich zu unterwerfen oder begründete Einwände vorzubringen. Die Appenzeller baten um einen Rechtstag in Konstanz, der auf den 14. April festgelegt, aber vom Scholasticus nicht wahrgenommen wurde. Denn am 10. April hatte dieser nach Ablauf einer tags zuvor in Speyer erlassenen peremptorischen Vorladung den Bann und das Interdikt über die Appenzeller gesprochen.Appenzeller Urkundenbuch. Bd. 1. O. Kübler, Trogen 1913, Nr. 456/457.
Am 26. Juli 1429 fiel in Konstanz die Entscheidung, dass der Schiedsspruch der Eidgenossen von 1421 befolgt werden müsse und die Appenzeller ihre Abgaben einschliesslich des Kirchenzehnten wieder zu entrichten hätten.Appenzeller Urkundenbuch. Bd. 1. O. Kübler, Trogen 1913, Nr. 473. Nachdem die Appenzeller die 2000 Pfund Haller nachgezahlt hatten, wurden sie am 7. August 1429 aus Bann und Interdikt gelöst.Appenzeller Urkundenbuch. Bd. 1. O. Kübler, Trogen 1913, Nr. 478. Die Streitigkeiten um die herrschaftlichen Rechte waren aber noch nicht zu Ende und zogen sich grösstenteils bis zur Ablösung des letzten grossen Teiles der Lasten, des Haberzehnten, am 11. Mai 1537 hin. Zuletzt konnte am 4. Februar 1566 eine Verständigung über den Todfall erzielt werden.Appenzeller Urkundenbuch. Bd. 2. O. Kübler, Trogen 1934, Nr. 2024 u. 2873. Die Bündnisgelder, die das Land Appenzell nach seiner Aufnahme als XIII. Ort der Eidgenossenschaft (1513) erhielt, hatten die Ablösung der finanziellen Lasten gegenüber der Abtei ermöglicht.Walter Schläpfer: Die Appenzeller Freiheitskriege. In: Appenzeller Geschichte. Bd. 1. Appenzell 1964, S. 302. Erst am 17. November 1645 wurde ein Vertrag mit ihr über das Kollaturrecht an der Pfarrkirche Appenzell geschlossen, das die Appenzeller aber schon vorher willkürlich ausgeübt hatten.Hermann Bischofberger: Staat und Kirche in Appenzell Innerrhoden. In: Niklaus Herzog et al. (Hrsg.): Festschrift für Prof. Dr. Louis Carlen zum 70. Geburtstag. Freiburg i. Ue. 1999, ISBN 978-3-7278-1264-4, S. 23.