Das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG, Geoinformationsgesetz) regelt die Rechtsgrundlagen der Geoinformation, der Landesvermessung, der Landesgeologie, der amtlichen Vermessung, deren Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten in der Schweiz. Es ist im Bereich der Geoinformation als Rahmengesetzgebung ausgestaltet und ergänzt die Fachgesetzgebungen der Bereiche Grundbuch, Planung, Bau, Umwelt, Strassen, Gewässer, Landwirtschaft, Wald, Jagd, Fischerei, Bevölkerungsschutz und viele mehr um allgemeine Rechtsbestimmungen zum Umgang mit Geoinformationen. In den Bereichen Landesvermessung, Landesgeologie und amtliche Vermessung gilt es selbst als Fachgesetzgebung dieser Bereiche.

Die Kantone haben ihrerseits Geinformationsgesetze erlassen, die zum einen den Vollzug des Bundesgesetzes regeln und zum andern die Grundlage für die Erhebung und Verwendung von Geodaten des Kantons und der Gemeinden sind sowie die Anlage und Nachführung des digitalen Leitungskatasters regeln.Zum Beispiel für den Kanton Zürich: Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) (vom 24. Oktober 2011).

Weblinks Gesetzestext auf der Website der Bundesbehörden Botschaft vom 6. September 2006 zum Bundesgesetz über Geoinformation

Einzelnachweise

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