miniatur|hochkant|Maximilian II. Emanuel, Kurfürst von Bayern (1679–1706 und 1714–1726)
Unter dem Schlagwort der Bayerischen Diversion versteht man jenes militärisch wie diplomatisch gleichermaßen engagiert betriebene Ausscheren des bayerischen Kurfürsten Max II. Emanuel aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation während des Spanischen Erbfolgekrieges 1700 bis 1714. In der zeitgenössischen deutschen Presse erschien der Konflikt auch als bayerisch-deutscher Krieg.
Das Ziel, mit der Hilfe Frankreichs und gegen das Reichsrecht ein bayerisches Königreich auf deutschem Boden zu errichten, scheiterte nicht nur am Eingreifen der Seemächte England und Holland, sondern auch des Reiches. In einer einzigartigen, gemeinsamen militärischen Operation besiegten sie Max Emanuel in der zweiten Schlacht von Höchstädt 1704 und vertrieben ihn aus Deutschland. Seine Lande wurden fortan kaiserlich verwaltet und über ihn wurde die Reichsacht verhängt. Erst 1715 kehrte er wieder nach Kurbayern zurück.
Begriff und Forschung Die Anwendung des Begriffs der Diversion auf den hier zu schildernden bayerischen Fall geht auf einen 1974 erschienenen Aufsatz des Historikers Bernd Wunder zurück. Es handelt sich somit also um einen Forschungsbegriff im eigentlichen Sinne, der vielfach Aufnahme fand, dessen Wurzeln aber in der Frühen Neuzeit selbst liegen.
Der Begriff der Diversion (wörtlich: Umleitung) ist der zeitgenössischen Militärsprache entlehnt und meinte das Ablenken des Gegners von seinen Kriegszielen durch die Eröffnung weiterer Kriegsschauplätze. Schon im 17. Jahrhundert war es üblich, dieses in erster Linie militärisch begangene „Umleiten“ diplomatisch zu untermauern.
Doch gerade Ludwig XIV. ging während seiner langen Regierung (1661–1715) noch einen Schritt weiter: Er versuchte im Kampf um die Hegemonie in Europa, zu seinen Gunsten mittels militärischem Drucks und diplomatischer Versprechungen einzelne Reichsstände vom Reich und vor allem von dessen Reichsoberhaupt, Kaiser Leopold I. aus dem Hause Habsburg, zu trennen.
In der Tat stellten sich während des „zweiten Dreißigjährigen Krieges“ 1667–1697 (Johannes Burkardt) immer wieder einzelne Reichsstände gegen Kaiser und Reich und setzten ihre Truppen gegen die Reichsinteressen – und mehrfach auch gegen das Reichsrecht – zugunsten des Reichsfeindes Frankreich ein. Im Zeitalter des Sonnenkönigs gab es also im Reich mehrfach von Frankreich ausgehende „Diversionen“, wenn es Ludwig XIV. auch niemals gelang, Kaiser und Reich vollkommen zu trennen.
Somit erscheint der bayerische Fall zu Beginn des 18. Jahrhunderts als einer von vielen, wenn auch von besonderer Tragweite, handelt es sich bei Max Emanuel II. von Bayern doch nicht nur um einen der mächtigsten Fürsten des Reiches, sondern um einen der weltlichen Kurfürsten, dem die Sorge um das Reich in besonderer Weise Verantwortung hätte sein sollen.
Dennoch erscheint zumindest im bayerischen Fall der Begriff der Diversion als nicht passend, denn er betrachtet das Phänomen von der falschen Seite. Der aktive Part dieser Umleitung Kurbayerns ging primär nämlich nicht von Frankreich, sondern vom bayerischen Kurfürsten selbst aus. Der Plan, sich gegen Kaiser und Reich zu stellen, um mit Hilfe Frankreichs an eine Königskrone zu gelangen, stammte von Max Emanuel selbst.
Auch verschleiert der Begriff der Diversion noch zwei weitere Aspekte: Zum einen ist hier das Kriegsziel zu nennen. Max Emanuels Ziel war die Errichtung eines eigenen souveränen vom Reich unabhängigen bayerischen Staates im Rang eines Königreiches. Daher könnte man die bayerische Diversion ebenso gut auch als gescheiterten Versuch eines Unabhängigkeitskriegs oder Sezessionskriegs bezeichnen.
Doch auch diese Bezeichnungen treffen die Sache nicht in ihrem Kern: Der Krieg, den Max Emanuel gegen das Reich führte, war im höchsten Maße ein Bruch der Fundamentalgesetze des Reiches und daher illegitim. Militärische Übergriffe auf andere Reichsstände waren Verstöße gegen den Ewigen Landfrieden und das Bündnis mit Frankreich verstieß spätestens seit der Reichskriegserklärung des Immerwährenden Reichstags zu Regensburg von 1702 ebenso gegen das Reichsrecht.mini|Detail aus dem Fresko von Wilhelm Lindenschmit der Ältere
Die sogenannte Bayerische Diversion war somit also ein Reichsverrat ersten Rangs, auf den die Verhängung und Vollstreckung der Reichsacht folgte. Wirft man einen Blick in zeitgenössische Zeitschriften, so findet man zumindest für den Zeitraum 1702 bis 1704 den einfachen und doch präzisen Begriff des „bayerisch-deutschen“ Krieges für die Bayerische Diversion.
Ursachen des „bayerisch-deutschen“ Krieges
Mit dem 1648 abgeschlossenen Westfälischen Frieden war das Konzept eines friedlichen Nebeneinanders gleichberechtigter souveräner Staaten im Allgemeinen anerkannt. Jedoch war dieses „Westfälische System“ noch brüchig, denn zum einen war der Mitgliederkreis des „neuen“ Staatensystems noch nicht endgültig ausgemacht, zum anderen wurden die reduzierten Universalmächte immer wieder rückfällig.
Vor allem für die deutschen Kurfürsten bedeutete die zunehmende Etablierung des europäischen Staatensystems einen Rückschritt: Hatten sie als Kaiserwähler und Mitregenten des Reichs vor 1648 traditionell denselben Rang wie die europäischen Kronen in Anspruch genommen und durchgesetzt, so war dies jetzt nicht mehr möglich. Die „Kurfürstenstaaten“ waren keine unabhängigen Staaten, denn ihre Herren waren wie die anderen Reichsstände auch an die Fundamentalgesetze des Reiches gebunden und daher gerade nicht souverän wie die europäischen Königreiche.
Doch in einem so rangbewussten Zeitalter war dies auf Dauer nicht hinnehmbar. Daher strebten die weltlichen Kurfürsten nach souveränen Kronen jenseits des Reiches, wobei sie durchaus erfolgreich waren: Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg wurde als Friedrich I. 1701 König in Preußen, Kurfürst August von Sachsen 1698 als August II. König von Polen und Georg von Hannover 1714 gar als Georg I. König von England. Doch die besten Aussichten auf ein souveränes Reich hatte lange Zeit der bayerische Kurfürst Max Emanuel:
Schon seit den 60er Jahren des 17. Jahrhunderts rechnete Europa mit dem Tod des kinderlosen spanischen Königs Karl II. aus der spanischen Linie des Hauses Habsburg. Als Hauptanwärter für die spanische Nachfolge galten das französische Königshaus der Bourbonen mit Ludwig XIV. an der Spitze sowie die österreichische Linie der Habsburger mit Kaiser Leopold I. als Haupt. Doch mit der Heirat Max Emanuels mit der Kaisertochter Maria Antonia und der Geburt des Kronprinzen Joseph Ferdinand (1692–1699) bot sich zur Vermeidung eines Erbkonflikts ein Ausgleichskandidat an.
Die Seemächte England und Holland, welche versuchten, die Hegemonie der Bourbonen oder der Habsburger in Europa zu vermeiden, favorisierten die Erbfolge des bayerischen Kurprinzen. Die anderen Erbpotentaten sollten abgefunden werden. Der für Karl II. regierende Spanische Staatsrat stimmte dieser Lösung zu und das Testament König Karls von 1698 bestimmte dann auch tatsächlich Joseph Ferdinand als Alleinerben. Max Emanuel sah sich schon als König, doch dann kam alles anders: Am 6. Februar 1699 verstarb Joseph Ferdinand. Damit war das seit 1692 in greifbare Nähe gerückte spanische Weltreich mit seiner Königskrone unwiderruflich für Max Emanuel verloren.
Selbst die Seemächte wollten sich nicht mehr für den Wittelsbacher einsetzen. Im geheimen Teilungsvertrag zwischen Ludwig XIV. und Wilhelm III. vom 2. März 1700 war von Max Emanuel keine Rede mehr, vielmehr sollte das Erbe zwischen Bourbon und Habsburg aufgeteilt werden. Aber der Kurfürst war fest davon überzeugt, doch noch einen Teil aus der spanischen Monarchie zu erhalten. Deswegen hatte er bereits nach der Hochzeit mit seiner zweiten Frau, der polnischen Königstochter Therese Kunigunde, die Kandidatur für den polnischen Königsthron ausgeschlagen. In Schleißheim begann er, eine königliche Schlossanlage im Barockstil zu errichten.
Die Vorkriegsphase (1700–1702) Die kurbayerische Diplomatie in der Vorkriegsphase (1700–1702)
Am 1. November 1700 verstarb schließlich König Karl II. von Spanien im Alter von 39 Jahren. In seinem Testament setzte er nicht, wie von allen erwartet, Erzherzog Karl von Österreich als seinen Nachfolger ein, sondern den Herzog von Anjou Philipp, den zweiten Sohn des französischen Thronfolgers. Die spanische Monarchie sollte unter ihm ungeteilt erhalten bleiben, aber niemals mit Frankreich vereinigt werden. Für Max Emanuel schien das Testament endgültig das Ende seiner Königsträume zu sein. Doch die Vorzeichen standen auf Krieg: Während der Sonnenkönig im Namen seines Enkels das unerwartete Erbe annahm, protestierte Leopold I., für den das Testament einer Enterbung des deutschen Zweiges des Hauses Habsburg gleichkam, dagegen massiv. Doch alleine war der Kaiser kaum für einen Krieg gegen das hochaufgerüstete Frankreich gewappnet. Von den Reichsständen und von den anderen europäischen Mächten war keine Hilfe zu erwarten. Doch als Ludwig XIV. schließlich gegen reichsständische Territorien vorzugehen begann und ausdrücklich die Nachfolge seines Enkels auch auf dem französischen Thron bestätigte, brach diese Haltung auf. Die Bildung der großen antibourbonischen Haager Allianz zwischen den Seemächten, Portugal, Dänemark, dem Kaiser und dem Reich warf ihre Schatten voraus.
Max Emanuel II. erkannte zur Rettung seiner von Karl II. 1692 verliehen Statthalterschaft in den Spanischen Niederlanden zunächst einmal Philipp als neuen spanischen König an, war sich aber durchaus auch bewusst, dass seine hochgerüstete Armee und vor allem die Lage Kurbayerns sowohl für Ludwig XIV. als auch für Leopold I. von größtem Interesse war, wenn es zum Krieg kam. Max Emanuel war fest entschlossen, beide Parteien gegeneinander auszuspielen, um doch noch an sein Ziel, eine Königskrone, zu gelangen. Zuerst bot er Frankreich ein Offensivbündnis an und verlangte dafür neben erheblichen Subsidien, die lebenslange Statthalterschaft über die Spanischen Niederlande und die erbliche Souveränität über zwei niederländische Provinzen. Doch zu einer Zerstückelung der Spanischen Monarchie war Ludwig XIV. mit Rücksicht auf seinen Enkel in Spanien nicht bereit. Daraufhin verpflichtete sich Max Emanuel II. gegen die Garantie seiner Stammlande nur mehr zur Neutralität im Reich.
Anfang März 1701 unterbreitete auch der Wiener Hof dem Kurfürsten ein Angebot: Max Emanuel wurde die lebenslange Statthalterschaft über die Spanischen Niederlande garantiert. Doch der ohnehin zu geringen kaiserliche Zusage maß Max Emanuel nur wenig Bedeutung zu, stattdessen ließ er weiter mit Versailles verhandeln. In einem Zusatzartikel vom 15. April 1701 verpflichtete sich Max Emanuel dafür zu sorgen, dass das vom schwäbischen und vom fränkischen Reichskreis gebildete Neutralitätsbündnis auch im Kriegsfall neutral bliebe. Dafür stellte Frankreich ihm die Zahlung von Subsidien zum Unterhalt einer 15.000 Mann starken Armee zur Verfügung. Die bisherigen Zusicherungen Frankreichs hätten dem bayerischen Kurfürsten aber selbst im Erfolgsfall keine souveräne Krone eingebracht. Daher bemühte sich Max Emanuel in den folgenden Monaten, nicht nur Herr über das schwäbisch-fränkische Bündnis, sondern über alle in einer neutralen Assoziation zusammenzufassenden Vorderen Reichskreise zu werden, um von Versailles mehr fordern zu können. Doch dieser Versuch scheiterte letztlich an der geschickten Hinhaltestrategie der Kreise, die dadurch mehr und mehr hinter die wahren Beweggründe des Wittelsbachers kamen.