mini|Impulsradar des seit 1962 eingesetzten Hawk-Luftabwehrsystems. Erst ab 1981 mussten zur Wartung Bleischürzen getragen werden. Das für die Röntgenstrahlung maßgebende Wasserstoffthyratron Typ N5949 (Betrieb bei 18 kV, Radar-Pulsleistung 450 kW) befindet sich in Fahrtrichtung vorn links in Brusthöhe.A. Schirmer: Emission of Parasitic X-Rays from Military RADAR Teansmitters and Exposure of Personnel, Mitteilung der Wehrbereichsverwaltung Nord der Bundeswehr, veröffentlicht von der IAEA, abgerufen am 1. Feb. 2022 Eine der Herstellerfirmen bestätigte im Jahr 1998, dass die Geräte Krebs auslösen könnten. Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen haben eine nicht genau bestimmbare Anzahl von Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr und der NVA erlitten, die von den 1950er bis zu den 1980er Jahren an Radargeräten Dienst taten. Sie waren dabei teilweise der Röntgenstrahlung ausgesetzt, welche bei der Erzeugung der eigentlichen Radar-Mikrowellenstrahlung nebenbei entsteht. Eine größere Anzahl dieser Personen entwickelte später Krankheiten, vor allem Krebs, der mit der Röntgenstrahlung in Verbindung gebracht wird.
Zum Stand Juni 2006 hatte die Bundeswehr bei 679 von 3.500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt.Die Bundeswehr, 6/2006, S. 27 Mehrere Hundert Menschen sind bereits an den Folgen gestorben.Entscheidung zu Radarsoldaten-Klage im April. Agence France Press, publiziert bei 123recht.net, 5. März 2004 Im Jahr 2001 hatte die Bundeswehr ihre Verantwortung grundsätzlich anerkannt und unbürokratische Entschädigung zugesagt, eine Expertenkommission gab 2003 Empfehlungen zur Entschädigungspraxis. Viele Betroffene beklagen jedoch, dass sie jahrelang um die Anerkennung ihrer Ansprüche kämpfen müssten. Sie haben mehrere Selbsthilfeorganisationen gegründet. Im Jahr 2012 wurde eine staatlich finanzierte Hilfsstiftung eingerichtet.
Hintergrund mini|Impuls-Magnetron eines sowjetischen Radarsenders, etwa 1970. In deren Stromversorgung entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt Röntgenstrahlung.
Grundproblematik Radargeräte werden unter anderem auf Flughäfen, in Flugzeugen, Raketenstellungen, bei Panzern und auf Schiffen eingesetzt. Bei der im 20. Jahrhundert üblichen Radartechnologie entstand in der Hochspannungselektronik der Radarsender der Geräte als technisch unvermeidbares Nebenprodukt Röntgenstrahlung.Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. III Diese wird je nach ihrer Wellenlänge durch viele technisch übliche Materialien nur wenig abgeschwächt, siehe Wechselwirkung von Röntgenstrahlung mit Materie. Einige Schwermetalle wie z. B. Blei oder auch das bei den eigentlichen Senderöhren, den Magnetronen, verwendete massive Kupfer schirmen die Strahlung nahezu vollständig ab. Bis etwa Mitte der 1980er Jahre war die Abschirmung der Strahlung insbesondere der Impuls-Schaltröhren sowohl bei den bei der Bundeswehr eingesetzten amerikanischen Radargeräten als auch bei den bei der NVA der DDR eingesetzten sowjetischen Typen teilweise unzureichend,Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 31 bis entsprechende Abschirm- und Schutzmaßnahmen eingeführt wurden. Dies geschah für verschiedene Radartypen und Waffengattungen zu unterschiedlichen Zeiten, teilweise erst um 1985. Das Bedien- und Wartungspersonal war deswegen über längere Zeiträume Strahlendosen ausgesetzt, die nach Schätzungen oft um ein Vielfaches über im Zivilbereich zulässigen Grenzwerten lag. Röntgenstrahlung schädigt bereits bei niedrigen Strahlungsdosen das Genom der Zellen und fördert so die spätere Entstehung von Krebs.
Verursachende Bauteile mini|Schaltröhre einer sowjetischen P-15 (Flat Face)-Radaranlage. Röntgenstrahlung entsteht beim Auftreffen der Elektronen auf die Innenseite der Anode (quadratisch gebogenes Blech) mini|Sowjetisches Wasserstoff-Thyratron 25 kV / 1 kA Die Schadwirkung ging somit nicht von der eigentlichen Radar-Mikrowellenstrahlung aus, sondern von der nebenbei in der Elektronik der Geräte erzeugten Röntgenstrahlung (Ionisierende Strahlung), deren Schadwirkung wissenschaftlich erwiesen ist. Dieser Effekt beruht darauf, dass Elektronenröhren und ähnliche Bauteile bei den verwendeten hohen Spannungen unerwünschterweise auch wie Röntgenröhren wirken. In einer UntersuchungA. Schirmer: (PDF; 306 kB) Konferenzbeitrag, Second European IRPA Congress on Radiation Protection, 16. Mai 2006 wurde eine große Anzahl von älteren Radargeräten der NATO und des Warschauer Pakts hinsichtlich ihrer parasitären Röntgenstrahlung untersucht. Als Hauptquelle erwiesen sich die Wasserstoff-Thyratrons beziehungsweise die Elektronenröhren (Schalt-Tetroden), welche die Hochspannungsimpulse (5 bis über 100 kV, 7 kW bis 20 MW) für die Radar-Mikrowellensender schalteten. Weitere Röntgenquellen sind nach dieser Untersuchung je nach Konstruktion auch die Sender selbst (Hochleistungsklystrons und Magnetrone) sowie Wanderfeldröhren. Es gab bereits im Jahre 1955 Untersuchungen zur Röntgenemission von Wasserstoff-Thyratrons.S. Schneider, B. Reich: X-Ray emission from high-voltage hydrogen thyratrons. In: Proc. of the IRE, 1955, S. 711
Strahlenexposition bei der Bundeswehr mini|Die Fregatten der Köln-Klasse waren mit Radargeräten vom Typ SGR-103 ausgerüstet. Der Tod zweier Soldaten, die regelmäßig mit dem Gerät zu tun hatten, führte 1976 zur Einführung von Schutzmaßnahmen bei der Marine. mini|Das Bordradar der Lockheed F-104 musste im laufenden Betrieb justiert werden, was zu hohen Strahlenbelastungen führte. Besonders betroffen sind ehemalige Wartungstechniker (Radarmechaniker). Zahlreiche Radargeräte waren so konstruiert, dass Wartungs- und Justierarbeiten an der Radareinheit nur bei geöffnetem Gerät im laufenden Betrieb möglich waren. Dazu gehörte unter anderem das NASARR-Bordradar des Kampfflugzeugs F-104 Starfighter.Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 46 Daher waren die Techniker den Röntgenstrahlung erzeugenden Teilen direkt und häufig ohne jeden Schutz über Stunden ausgesetzt, was sich über Jahre zu einer extrem hohen Gesamtbelastung addierte.
Das Flugabwehrraketensystem HAWK besteht unter anderem aus dem Impulsradar AN/MPQ-50 zur Zielerfassung. Das für die Strahlung dieses auf einem Anhänger montierten Gerätes maßgebende Bauteil, ein Wasserstoffthyratron Typ N5949 (Betrieb hier bei 18 kV, die Radar-Pulsleistung beträgt 450 kW), befindet sich in einem Schaltschrank unter der Antenne in Brusthöhe. Am System eingesetzte Soldaten waren auch bei geschlossener innerer Schaltschranktür einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt, da deren Blech Löcher zur Kühlung aufwies.
Bei dem Radargerät SGR-103 der Marine lag die Strahlenbelastung bei bis zu ca. 400 mSv/h. Diese Strahlung war so hoch, dass der zulässige Jahresgrenzwert für eine beruflich exponierte Person (gemäß Röntgenverordnung) bereits nach 3 Minuten überschritten sein konnte.Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 130, Fußnote 18 Zwei krebsbedingte Todesfälle in Zusammenhang mit diesem Gerät im Marinearsenal Wilhelmshaven führten ab 1976 zu einem gesteigerten Problembewusstsein bei der Bundesmarine und zur Einführung entsprechender Schutzmaßnahmen.Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 130 Diese wurden aber erst im Laufe mehrerer Jahre auch in anderen Teilstreitkräften umgesetzt.
Im Zivilbereich schreiben gesetzliche Vorschriften für den Umgang mit ionisierender Strahlung das Tragen von Messplaketten oder -geräten vor, die die von der Person aufgenommene Strahlungsdosis aufzeichnen (Dosimeter). Bei der Bundeswehr gab es solche Geräte – außer in wenigen Ausnahmefällen – bis etwa Ende der 1970er Jahre nicht.Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 41 Dies erschwert heute die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, weil die Beweislast vor Gericht bei den Betroffenen liegt.
Krankheitsbilder Es gibt mit Stand 2009 keine wissenschaftlich stichhaltigen Untersuchungen oder Daten zur Häufigkeit einzelner Krankheitsbilder durch Radar-Röntgenstrahlung. Laut einer Expertenkommission („Radarkommission“), die im Auftrag des Bundestags einen umfangreichen Bericht erstellte, war das ihr von der Bundeswehr zur Verfügung gestellte, anonymisierte FallmaterialBericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 166–168 über die Erkrankten mängelbehaftet und genügte wissenschaftlichen Anforderungen nicht.Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. VI, S. 164f.
Die im Mai 2003 vorgestellte Studie der Bundeswehr, „Untersuchungen über die Erfassung des gesundheitlichen Risikos von Bundeswehrangehörigen im Arbeitsbereichs Radar im Zeitraum 1956–1985“, wurde ebenfalls als mit schwerwiegenden methodischen Mängeln behaftet bewertet.Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. VI
Als Empfehlung für die Entschädigungspraxis der Bundeswehr empfahl die Kommission, grundsätzlich alle malignen (bösartigen) Tumoren sowie Katarakte (Grauer Star) als für eine Entschädigung qualifizierende Krankheit anzusehen, mit Ausnahme der Chronischen Lymphatischen Leukämie.Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 8
Laut dem Rechtsanwalt Reiner Geulen, der etwa 800 Betroffene vertritt und weitgehenden Zugriff auf deren Krankenakten hat,Henrike Thomsen: Siemens, Bundeswehr und Arafat auf der Anklagebank. In: Berliner Zeitung, 15. März 2003 leiden seine Mandanten unter anderem an Nieren- und Leberkrebs, Hoden- und Prostatakrebs, Non-Hodgkin-Lymphomen und Leukämie.Radaropfer aus Bundeswehr klagen auf Schmerzensgeld. Associated Press, 8. März 2004, archiviert bei Omega-News Zudem seien Immunschwäche, Herzkrankheiten und Störungen des Nervensystems verbreitetSigrid Averesch: Krebskranke Soldaten wollen klagen. In: Berliner Zeitung, 31. August 2001 – da die Empfehlungen der Radarkommission jedoch nur maligne Tumoren und Grauen Star berücksichtigten, lehnt die Bundeswehr Entschädigungsanträge von Betroffenen mit letzteren Krankheitsbildern generell ab.
Behinderungen bei Kindern von Radarpersonal mini|hochkant|Röntgenaufnahme einer linken Hand mit sechs Fingern, wie bei einem der betroffenen Kinder.