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De-Mail (auch DE-Mail geschrieben; gesprochen [] ) war ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes und auf Deutschland beschränktes Kommunikationsmittel. Es wurde auf Grundlage des De-Mail-Gesetzes geschaffen und dient gemäß Abs. 1 der „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet. Realisiert und betrieben wird De-Mail in der Regel von Unternehmen oder De-Mail-Anbietern. In der Praxis gilt De-Mail aufgrund stets geringer Nutzerzahlen als gescheitert. In der Bundesverwaltung wurde die verpflichtende Nutzung im Juli 2024 eingestellt. Der letzte Provider FP Digital Business Solutions GmbH stellt zum 31. Dezember 2026 den Dienst ein, womit das Projekt beendet ist. Die geplante European Business Wallet (EBW) soll eine ähnliche Funktionalität zur sicheren Kommunikation umfassen.
Hintergrund Das Hauptziel ist es, Nachrichten und Dokumente über das Internet vertraulich, sicher und nachweisbar zu versenden und zu empfangen und damit ein elektronisches Pendant zur heutigen Briefpost zu etablieren. Das später in De-Mail umbenannte Projekt Bürgerportale reagierte auf die ausbleibende Akzeptanz für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).Uwe Berlit: Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. JurPC 13/2006. Schon 2006 wurde kritisiert, dass die behaupteten Sicherheitsvorteile des EGVP-Systems auf Basis des (XML-basierten) OSCI-Protokolls auch mit E-Mail-Spezifikationen (SMTP/S/MIME) erreichbar sind und insofern kein Bedarf für eine staatlich verordnete Kommunikation über ein EGVP-System bestehe.Raoul Kirmes: Elektronischer Rechtsverkehr im Intermediärmodell. In: Kommunikation & Recht (K&R) 10/2006, Verlag Recht und Wirtschaft. De-Mail nimmt diese Kritik teilweise auf und will es privaten Providern auf Basis internationaler Standards ermöglichen, eine sichere und rechtsverbindliche E-Mail-Kommunikation anzubieten. Der Staat erbringt den De-Mail-Dienst nicht selbst, vielmehr werden zertifizierte Anbieter damit betraut. Diese sind beliehen, werden also hoheitlich tätig, soweit sie öffentliche Zustellungen vornehmen.
Die Bundesregierung setzt mit der Einführung von De-Mail die EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Richtlinie verlangt, dass öffentliche Stellen bis Ende 2009 elektronische Kommunikation als verbindliches Medium akzeptieren sollten.
Dienstumfang Der Postfach- und Versanddienst De-Mail ist ein zentraler Dienst für die zuverlässige und vertrauliche Kommunikation. De-Mail wird ergänzt durch eine vertrauenswürdige Dokumentenablage (De-Safe) und einen zuverlässigen Identitätsnachweis (De-Ident).
Postfach- und Versanddienst De-Mail Über den zentralen Dienst De-Mail sollen Bürger, Wirtschaft und Verwaltung kostengünstig, zuverlässig und vertraulich elektronisch kommunizieren können. Die sichere Kommunikation basiert hauptsächlich auf TLS-gesicherten Kommunikationskanälen (Transportverschlüsselung). bsi.bund.de Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt gemäß der Technischen Richtlinie bsi.bund.de eine zusätzliche Option dar, die der Diensteanbieter zu unterstützen hat (Kriterienkatalog Ziffer 3.1.3).
Es sind verschiedene Versandarten möglich, die auch unabhängig voneinander genutzt werden können: De-Mail Die technische Richtlinie schreibt Verschlüsselungs- und Prüfsummenmechanismen vor, die zum Schutz der Nachrichten vor dem Verlust von Vertraulichkeit und Integrität beitragen sollen. De-Mail-Einschreiben Der Absender erhält zusätzlich qualifiziert signierte Bestätigungen, wann er die Nachricht verschickt hat und wann sie an das Postfach des Empfängers ausgeliefert wurde.
Außerdem kann ein Absender auch folgende Optionen vor dem Versand einer De-Mail wählen: Persönlich Die erforderliche Authentisierungs-Stufe von Absender und Empfänger muss mindestens hoch sein, um die Nachricht lesen zu können, beispielsweise wegen der besonderen Vertraulichkeit der Nachricht. Absender-Bestätigt Das erforderliche Authentisierungsniveau des Absenders muss wegen der besonderen Verbindlichkeit der Nachricht mindestens hoch sein. Der De-Mail-Provider des Absenders bestätigt nach Entgegennahme der Nachricht mittels qualifizierter Signatur, dass er den angegebenen Nachrichteninhalt von dem Absender entgegengenommen hat und dieser sich mindestens mit hoch authentisiert hat. Der Empfänger erhält dadurch einen glaubwürdigen („starken“) Nachweis der Authentizität des Absenders und der Integrität der Nachricht. Versandbestätigung Der De-Mail-Anbieter des Absenders erstellt eine qualifiziert signierte Bestätigung, dass er eine referenzierte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt für den Versand an einen bestimmten Empfänger entgegengenommen hat. Zugangsbestätigung Der De-Mail-Anbieter des Empfängers erstellt nach Ablage der Nachricht in das Postfach des Empfängers eine qualifiziert signierte Bestätigung, dass er eine referenzierte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt in das Postfach des Empfängers eingestellt hat. Abholbestätigung Der De-Mail-Anbieter des Empfängers erstellt nach einer sicheren Anmeldung des Nutzers und bei Vorhandensein einer Nachricht mit Abholbestätigungs-Anforderung im Postfach des Empfängers eine qualifiziert signierte Bestätigung, dass der Nutzer eine Nachricht einsehen konnte.
Darüber hinaus kann der Absender seine Nachrichten zusätzlich mit seinen eigenen vorhandenen Komponenten (qualifiziert) signieren oder nur für den Empfänger lesbar verschlüsseln. De-Mail-Anbieter sind verpflichtet, einen Verzeichnisdienst anzubieten, in dem Nutzer unter anderem Verschlüsselungs-Zertifikate zu ihren De-Mail-Adressen hinterlegen können.
Die Versandarten und Optionen werden als Kopfzeile im fertigen Dokument notiert.
De-Mail-Nutzerkonten und -Adressen De-Mail können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen, Personengesellschaften oder öffentliche Stellen (Behörden und Ministerien) nutzen. Für die Eröffnung eines Benutzerkontos bei De-Mail müssen sich die Nutzer zunächst bei ihrem Anbieter registrieren und identifizieren lassen. Bei jeder Adress- sowie Namensänderung muss eine neue Registrierung erfolgen. Für natürliche Personen werden bei dieser Registrierung gemäß dem Geldwäschegesetz sämtliche Ausweisdaten wie Vor- und Nachnamen, Meldeadresse und Geburtsdatum übernommen. Bei der Identifizierung legen sie beispielsweise ihren Personalausweis beim Anbieter vor. Bei juristischen Personen werden neben Angaben zu der juristischen Person selbst die Daten ihrer vertretungsberechtigten natürlichen Personen erfasst. Zur Identifizierung beim Provider legt eine vertretungsberechtigte Person wie der Geschäftsführer oder Prokurist einen Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister vor.
Da die zuverlässige Erstregistrierung Grundlage der erforderlichen Identifizierbarkeit der Kommunikationspartner ist, werden nur Verfahren akzeptiert, die hohen Sicherheitsanforderungen genügen, beispielsweise über den elektronischen Personalausweis oder per Identitätsfeststellung. Diese Sicherheitsanforderungen können mit denen zur Eröffnung eines Bankkontos verglichen werden. Jedem De-Mail-Konto ist mindestens eine De-Mail-Adresse in Form einer E-Mail-Adresse zugeordnet. Die Adressen einer juristischen Person müssen deren Namen enthalten, also den Firmennamen. Natürliche Personen dürfen auch zusätzliche Adressen unter einem Pseudonym unterhalten, allerdings muss das Pseudonym als solches erkennbar sein.
Die Adresse einer natürlichen Person wird voraussichtlich folgender Syntax entsprechen:
<Vorname>.<Nachname>.<Unterscheidungsmerkmal>@<De-Mail-Anbieter>.de-mail.de
Kommt ein Name beim selben De-Mail-Anbieter mehrfach vor, wird die Adresse um einen Punkt und eine Zahl ergänzt. Eine De-Mail-Adresse wird also dem folgenden Muster entsprechen:
Pseudonymen soll als Kennzeichnung das Präfix pn_ vorangestellt werden, so dass eine solche Adresse etwa
lauten könnte. Juristische Personen sollen als Namensraum für ihre De-Mail-Adressen eine eigene Domain der Form
<Domain-Name>.de-mail.de
erhalten können. So kann die juristische Person verschiedene Unterkonten einrichten, etwa mit den Namen einzelner Mitarbeiter oder Abteilungen. bsi.bund.de
De-Ident Im Rahmen der De-Mail-Dienste wird es eine einfache Möglichkeit zur Identitätsfeststellung geben. Auf Anforderung des Nutzers erstellt der De-Mail-Anbieter eine Ident-Bestätigung, die anschließend per De-Mail an die De-Mail-Adresse des Empfängers gesandt wird. Damit sollen Bürger sich beispielsweise bei Online-Shops registrieren können oder nachweisen, dass sie älter als 18 Jahre sind. Diese Inhalte werden vom De-Mail-Anbieter qualifiziert signiert, um die Korrektheit der übermittelten Daten zu bestätigen. Der Prozess ist in einer weiteren Technischen Richtlinie bsi.bund.de festgelegt. Da die Ident-Shops allein in Deutschland bestehen, werden außerhalb Deutschlands Wohnende vom Dienst ausgeschlossen, ohne dass dies bei einer Anmeldung bei De-Mail von Anfang an kenntlich gemacht wird.
De-Safe Eine häufige Anforderung ist es, dass wichtige Dokumente sicher in elektronischer Form aufbewahrt werden können. Für diesen Fall sollen die De-Mail-Anbieter Dokumentensafes bereitstellen, die eine langfristige Speicherung und den Schutz vor Verlust und Manipulation ermöglichen. Auch hier werden alle an den Safe übergebenen Dokumente unmittelbar nach der Entgegennahme verschlüsselt und integritätsgeschützt. Der Prozess ist in einer weiteren Technischen Richtlinie festgelegt. bsi.bund.de Gesetzliche Anforderungen an Archivierung oder Aufbewahrung von Unterlagen, beispielsweise Abgabenordnung (AO), werden durch diesen Dienst nicht erfüllt.
Anmeldung zur Nutzung des De-Mail-Kontos Grundlage für die Nutzung der De-Mail-Dienste ist die Anmeldung an dem De-Mail-Konto des Nutzers. Das De-Mail-Gesetz unterscheidet dabei zwei Sicherheitsstufen. Die sichere Anmeldung ist der Regelfall ( Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz). Erforderlich sind dafür zwei voneinander unabhängige Sicherungsmittel. Jeder Anbieter muss hierzu mindestens zwei verschiedene Verfahren anbieten, von denen eines die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem elektronischen Personalausweis ist. Typischerweise setzen solche Verfahren zwei Elemente voraus: Besitz (etwa einer Chipkarte oder eines Mobiltelefons) und Wissen (Kennwort oder PIN). Auf Wunsch des Nutzers kann eine Anmeldung auch ohne diese Sicherheit erfolgen. Hierzu genügt ein einzelnes Sicherungsmittel (üblicherweise Benutzername und Kennwort, § 4 Abs. 1 Satz 3 De-Mail-Gesetz).
Der Absender einer De-Mail kann verlangen, dass der Empfänger sich sicher im oben genannten Sinne anmeldet, bevor er die Nachricht abruft ( Abs. 4 De-Mail-Gesetz); ebenso kann er von seinem Anbieter verlangen, dem Empfänger deutlich zu machen, dass er (der Absender) sich sicher angemeldet hat (§ 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz). Eine sichere Anmeldung ist erforderlich, um eine automatische Weiterleitung auf eine andere De-Mail-Adresse einzurichten (§ 5 Abs. 11 De-Mail-Gesetz). Bei Nutzung der Dokumentenablage kann der Nutzer für jede einzelne Datei festlegen, ob er sie nur nach sicherer Anmeldung oder auch ohne diese Erfordernisse nutzen können will ( Satz 3 De-Mail-Gesetz).
Akkreditierte Diensteanbieter Akkreditierungsverfahren De-Mail-Gesetz sieht vor, dass die De-Mail-Anbieter im Rahmen einer Akkreditierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen nachweisen müssen, die zum Beispiel den internen oder externen Zugriff auf die Daten durch Unberechtigte verhindern.