mini|Karte der Wahlkreise (ab 2021)

Die Liste der Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz listet alle Wahlkreise zur Wahl des Landtages von Rheinland-Pfalz auf.Einteilung der Wahlkreise zu den Wahlen und

Gesetzliche Grundlagen Dem Landtag von Rheinland-Pfalz gehören zurzeit (2025) 101 Abgeordnete (Minimum laut Landeswahlgesetz) in fünf Fraktionen an, von denen 51 Sitze in Direktwahl, die restlichen Sitze über geschlossene Listen vergeben wurden. Die letzte Landtagswahl in Rheinland-Pfalz fand am 14. März 2021 statt. Die SPD errang bei dieser Wahl insgesamt 28 Direktmandate, die CDU 23. Die Grünen errangen das Direktmandat im Wahlkreis Mainz I und damit erstmals ein Direktmandat bei einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz.

Bei der vorigen Wahl 2016 gewann die SPD 27 Direktmandate, die CDU 24. Die Erststimme wird Wahlkreisstimme, die Zweitstimme Landesstimme genannt. Die Parteien können wahlweise eine Landesliste für das gesamte Wahlgebiet oder je eine Bezirksliste in den vier Wahlbezirken aufstellen.https://www.wahlrecht.de/landtage/rheinland-pfalz.htm

Zur Landtagswahl 2016 wurde das Landeswahlrecht geändert. Demnach ist eine Neuabgrenzung künftig vorzunehmen, wenn die Zahl der wahlberechtigten Einwohner um mehr als 25 % vom Durchschnitt abweicht. Darüber hinaus wird der Zuschnitt einiger Wahlkreise geändert, teils durch besagte Abweichungen, teils auch durch die Gebietsreform, bei der einige Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden fusioniert wurden.Gesetzentwurf der Landesregierung Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag am 15. Oktober 2014 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die CDU lehnte ihn dagegen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab.

Zur Landtagswahl 2021 wurde eine erneute Änderung der Wahlkreisgrenzen wirksam. Diese wurde am 19. September 2019 vom Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD angenommen. Begründet wurde der Neuzuschnitt mit der Bevölkerungsentwicklung und der angestrebten Stimmengleichheit. Die Gesetzesnovelle sieht folgende Änderungen vor:Pressemitteilung zum Beschluss des Landtags, Gesetzesentwurf der Landesregierung (PDF; 866 kB) Das Land Rheinland-Pfalz wird zukünftig in 52 (statt bisher 51) Wahlkreise eingeteilt, bei weiterhin 101 Sitzen im Landtag werden somit zukünftig 49 (statt 50) Mandate über Reservelisten vergeben. In der Landeshauptstadt Mainz wird ein dritter Wahlkreis errichtet. Der Wahlkreis Mainz I umfasst die Stadtteile Altstadt, Neustadt, Oberstadt und Hartenberg-Münchfeld, der Wahlkreis Mainz II die Stadtteile Bretzenheim, Gonsenheim, Hechtsheim, Mombach und Weisenau und der neu errichtete Wahlkreis Mainz III umfasst die Stadtteile Drais, Ebersheim, Finthen, Laubenheim, Lerchenberg und Marienborn sowie die Verbandsgemeinde Bodenheim des Landkreises Mainz-Bingen, diese wird dafür aus dem Wahlkreis Ingelheim herausgelöst. Im Landkreis Kaiserslautern wird die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg vollständig dem Wahlkreis Kaiserslautern II zugeordnet, die 2019 neu gebildete Verbandsgemeinde Landstuhl gehört nunmehr vollständig dem Wahlkreis Kaiserslautern-Land an. Im Raum Südwestpfalz wird ein Wahlkreis gestrichen, zukünftig gibt es nur noch zwei Wahlkreise: Der Wahlkreis Zweibrücken umfasst neben der kreisfreien Stadt Zweibrücken die Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land, der Wahlkreis Pirmasens neben der kreisfreien Stadt Pirmasens die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land und Rodalben. Der Wahlkreis Pirmasens-Land wird aufgelöst. Auch im Raum Südliche Weinstraße kommt es zu Neuzuschnitten: Der Wahlkreis Südliche Weinstraße umfasst nunmehr die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Herxheim und Landau-Land sowie die Verbandsgemeinde Kandel des Landkreises Germersheim. Der Landkreis Germersheim erhält ein zusätzliches Direktmandat: Der Wahlkreis Germersheim umfasst nunmehr neben der Stadt Germersheim die Verbandsgemeinden Bellheim und Lingenfeld sowie die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich des Landkreises Südliche Weinstraße. Der neue Wahlkreis Wörth am Rhein umfasst neben der Stadt Wörth am Rhein die Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Rülzheim. Alle anderen Wahlkreise bleiben von diesem Gesetz unberührt, es ändert sich teilweise die Beschreibung, bedingt durch kommunale Neugliederungen.

Aktuelle Wahlkreiseinteilung Das Land ist zur nächsten Landtagswahl in 4 Bezirke und 52 Wahlkreise eingeteilt.