Familiengesellschaft steht für:
Familienunternehmen, ein Unternehmen, in dessen Eigentümerstruktur ein Mindestanteil von miteinander verwandten und verschwägerten Personen zu finden ist Vermögensverwaltende Familiengesellschaft, die gesellschaftsrechtliche Zusammenfassung des Vermögens einer Familie unter Beteiligung mehrerer oder aller Familienmitglieder