Die Geschäftsordnung des österreichischen Bundesrates (GO - BR) regelt das Verfahren im Bundesrat und dessen Ausschüssen, die Rechte und Pflichten der Abgeordneten und der Organe sowie die organisatorischen Abläufe. Sie ist zwar formal kein Bundesgesetz (da nicht vom Nationalrat beschlossen), ihr kommt aber gemäß Abs. 2 B-VG die Wirkung eines solchen zu. Der Bundesrat gibt sich seine Geschäftsordnung durch Beschluss (Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder), sie wird vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich kundgemacht (leg cit).

Siehe auch Geschäftsordnung des Österreichischen Nationalrates

Weblinks Geschäftsordnung des Bundesrates auf dessen Webseite Geschäftsordnung des Bundesrates im RIS

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