Die Liste der Landkreise in Ostpreußen verzeichnet die bis 1945 bestehenden Kreise/Landkreise in Ostpreußen.
Vorgeschichte Das 1525 gegründete Herzogtum Preußen war in die drei „Kreise“ Samland, Natangen und Oberland eingeteilt, die wiederum aus Hauptämtern bestanden. Die Kreise dienten hauptsächlich ständischen Angelegenheiten; bedeutsamer für die allgemeine Verwaltung waren die Hauptämter. mini|Die Verwaltungsgliederung von Ostpreußen, Stand 1773. Der vormals ostpreußische Kreis Marienwerder ist nunmehr Westpreußen zugeteilt. Das Herzogtum Preußen, ab 1701 „Königreich Preußen“, war neben der Mark Brandenburg einer der Hauptbestandteile Brandenburg-Preußens, das im 18. Jahrhundert zum Staat Preußen wurde. König Friedrich II. gliederte Preußen 1752 nach brandenburgischem Vorbild in landrätliche Kreise, wobei jeweils mehrere der alten Hauptämter zu einem Kreis zusammengefasst wurden. Dabei entstanden die folgenden Kreise: Kreis Schaaken, gebildet aus den Hauptämtern Fischhausen, Schaaken und Neuhausen Kreis Tapiau, gebildet aus den Hauptämtern Labiau, Tapiau und Taplacken Kreis Insterburg, gebildet aus den Hauptämtern Insterburg, Ragnit, Tilsit und Memel Kreis Brandenburg gebildet aus den Hauptämtern Brandenburg, Balga und Preußisch Eylau Kreis Rastenburg, gebildet aus den Hauptämtern Bartenstein, Rastenburg und Barten sowie dem Erbamt Gerdauen Kreis Seehesten, gebildet aus den Hauptämtern Angerburg, Lötzen, Seehesten und Rhein sowie dem Erbamt Neuhoff Kreis Oletzko, gebildet aus den Hauptämtern Oletzko, Lyck und Johannisburg Kreis Mohrungen, gebildet aus den Hauptämtern Preußisch Holland, Liebstadt, Mohrungen, Osterode und Hohenstein sowie dem Erbamt Deutsch Eylau Kreis Marienwerder, gebildet aus den Hauptämtern Riesenburg, Marienwerder und Preußisch Mark sowie dem Erbamt Schönberg Kreis Neidenburg, gebildet aus den Hauptämtern Ortelsburg, Neidenburg und Soldau sowie dem Erbamt Gilgenburg Die Landräte der neuen Kreise sollten in für ihren jeweiligen Kreis die Gegenstände des Geschäftskreises der Kriegs- und Domänenkammern wahrnehmen.Toeppen, S. 319 f. Digitalisat
Seit den preußischen Gebietsgewinnen im Rahmen der ersten Polnischen Teilung von 1772 wurde das historische Herzogtum Preußen als Ostpreußen bezeichnet, zur Unterscheidung von Westpreußen, das im Wesentlichen aus dem alten Königlich Preußen hervorging. Der Kreis Marienwerder wurde von Ostpreußen an Westpreußen abgegeben, während das vom Königreich Preußen hinzugewonnene Ermland zu Ostpreußen kam und in zwei landrätliche Kreise gegliedert wurde:Toeppen, S. 322 f. Digitalisat Kreis Heilsberg, gebildet aus den alten ermländischen Ämtern Allenstein, Bischofsburg, Bischofstein, Heilsberg, Rößel, Seeburg und Wartenburg Kreis Braunsberg, gebildet aus den alten ermländischen Ämtern Braunsberg, Frauenburg, Guttstadt, Mehlsack und Wormditt
Von Robert Hue de Grais ist eine handschriftliche Liste der Landräte in Ostpreußens Regierungsbezirken Königsberg, Gumbinnen und Marienwerder überliefert. Robert von Lucius gibt sie 2021 als Dauerleihgabe in das Thüringische Staatsarchiv Gotha.
Die ostpreußischen Landkreise 1818–1945 mini|Verwaltungsgliederung der Provinz Ostpreußen (1905): Im Rahmen der seit 1807 durchgeführten preußischen Verwaltungsreformen ergab sich mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 die Notwendigkeit einer umfassenden Kreisreform in ganz Ostpreußen, da sich die 1752 eingerichteten Kreise als unzweckmäßig und zu groß erwiesen hatten.Toeppen, S. 343 ff. Digitalisat Ostpreußen wurde nunmehr in 35 landrätliche Kreise sowie den Stadtkreis Königsberg eingeteilt. Die neue Kreiseinteilung trat im Regierungsbezirk Königsberg am 1. Februar 1818 in Kraft und erfuhr zum 1. April 1819 noch einige Änderungen der Kreisgrenzen sowie der Kreisnamen. Im Regierungsbezirk Gumbinnen wurden die neuen Kreise zum 1. September 1818 eingerichtet.Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Reihe A: Preußen; Band 1: Ost- und Westpreußen, bearbeitet von Dieter Stüttgen, 1975, ISBN 3-87969-108-8
Die meisten der 1818/1819 gebildeten Kreise bestanden weitgehend unverändert bis zum Untergang Ostpreußens 1945. In wenigen Fällen kam es zu Zusammenschlüssen oder Umbenennungen von Kreisen oder zur Ausgliederung von Städten. Eine größere Veränderung brachte das Jahr 1920, als einige Restgebiete der größtenteils an Polen gefallenen Provinz Westpreußen an Ostpreußen angegliedert wurden. Ostpreußen war dadurch in der Weimarer Republik eine Exklave ohne Landverbindung zum übrigen Reichsgebiet. Ost- und Westpreußen bildeten von 1829 bis 1878 die gemeinsame Provinz Preußen mit Sitz in Königsberg, was aber keine Auswirkung auf die hier beschriebene Kreiseinteilung hatte.
Abkürzungen RB: Regierungsbezirk G: Regierungsbezirk Gumbinnen (östliches Ostpreußen) K: Regierungsbezirk Königsberg (westliches Ostpreußen) W: Regierungsbezirk Westpreußen mit Sitz in Marienwerder (1920 an Ostpreußen angeschlossene, bisher westpreußische Kreise) K / A: Regierungsbezirk Königsberg, ab 1905 Regierungsbezirk Allenstein (südwestliches Ostpreußen) G / A: Regierungsbezirk Gumbinnen, ab 1905 Regierungsbezirk Allenstein (südöstliches Ostpreußen) K / G: Regierungsbezirk Königsberg, ab 1939 Regierungsbezirk Gumbinnen (östliches Ostpreußen)
Farben Die gelb markierten Landkreise gehörten ursprünglich zu Westpreußen und kamen erst 1920 als Reste dieser damals „verlorenen“ Provinz zu Ostpreußen. Sie gehörten also nur 1920–45 zu Ostpreußen. Die grün markierten Landkreise waren dagegen ursprünglich ostpreußisch, wurden 1920 jedoch von Deutschland abgetrennt und bildeten das offiziell vom Völkerbund, in der Praxis jedoch von Frankreich kontrollierte Memelland, das 1923 von Litauen besetzt wurde und erst Anfang 1939 nach einem deutschen Ultimatum an Deutschland zurückgegeben wurde. Sie gehörten demnach 1920–1939 nicht zu Ostpreußen.