Als Hauptstadtfinanzierungsvertrag (HFV) werden vier Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin vom 30. Juni 1994, vom 30. November 2007, vom 8. Mai 2017Pressemitteilung des BMF. Abgerufen am 14. Mai 2017. und vom 15. September 2026 bezeichnet. Die beiden ersten Verträge betreffen Kulturfinanzierung und Infrastrukturinvestitionen, darunter den Ausbau der U-Bahn-Linie 5. Der dritte (2017–2027) und vierte Vertrag (2028–2037) enthält Zahlungen des Bundes für die Innere Sicherheit und die Hauptstadtkultur. Darüber hinaus wurden im dritten Vertrag umfangreiche Grundstücksgeschäfte zwischen beiden Vertragsparteien vereinbart.
Das Gesamtvolumen der vereinbarten Zahlungen des vierten Vertrags beläuft sich auf 5 Mrd. Euro, davon entfallen 2,1 Mrd. Euro für die Sicherheit und 2,9 Mrd. Euro für Kultur. Begründet werden die Aufwendungen mit dem hohen Aufkommen an Versammlungen in der Hauptstadt Berlin und bei Staatsbesuchen und mit dem dafür notwendigen Vorhalten und Bereitstellung von ausreichend Personal der Ordnungsbehörden. Im Kulturbereich sind u. a. Beteiligungen an der Sanierung der Berliner Philharmonie sowie Mittel zur Finanzierung des Bauhaus-Archives vorgesehen.
Rechtsgrundlagen sind sowie Grundgesetz (GG).
Siehe auch Hauptstadtvertrag
Weblinks Hauptstadtfinanzierungsvertrag vom 30. Juni 1994 (PDF; 83 kB) Hauptstadtfinanzierungsvertrag vom 30. November 2007 (PDF; 35 kB) Hauptstadtfinanzierungsvertrag vom 8. Mai 2017 (PDF; 3 MB)
Einzelnachweise
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