mini|Zwei Männer beim Geschlechtsverkehr im safawidischen Iran; persische Miniatur von 1720 mini|Protest in Oslo mit der iranischen und Regenbogenflagge gegen die Hinrichtung von Schwulen in der Islamischen Republik Iran Homosexualität in Iran ist dort gesellschaftlich tabuisiert, und homosexuelle Handlungen werden mit der Todesstrafe bestraft.

Rechtslage In Iran befassen sich die Artikel 63 bis 164 des StrafgesetzesZitiert nach: , Sammlung Außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, Bd. 106, Berlin 1995. mit der Zina, das sind Vergehen unerlaubten Geschlechtsverkehrs, die mit Hadd-Strafen („Rechtsansprüche Gottes“) geahndet werden.

Art. 74: Der unerlaubte Geschlechtsverkehr wird durch vier rechtschaffene männliche Zeugen oder durch drei rechtschaffene männliche und zwei rechtschaffene weibliche Zeugen bewiesen. Art. 108: Homosexueller Verkehr ist der geschlechtliche Verkehr eines Mannes mit einem Mann durch Eindringen des Gliedes oder beischlafähnliche Handlungen. Art. 110: Die Hadd-Strafe für Homosexualität in der Form des Verkehrs ist die Todesstrafe. Die Tötungsart steht im Ermessen des religiösen Richters. Art. 121: Die Hadd-Strafe für beischlafähnliche oder vergleichbare Handlungen zwischen zwei Männern ohne Eindringen des Gliedes besteht in hundert Peitschenhieben für beide Beteiligte. Art. 122: Werden die beischlafähnlichen oder vergleichbaren Handlungen dreimal wiederholt, so ist die Hadd-Strafe nach der vierten Wiederholung die Todesstrafe. Art. 123: Liegen zwei Männer, die nicht miteinander blutsverwandt sind, ohne Notwendigkeit nackt unter derselben Decke, so werden beide mit einer Taʿzīr-Strafe von bis zu 99 Peitschenhieben bestraft. Art. 124: Wer einen anderen aus Wollust küsst, wird mit einer Taʿzīr-Strafe von bis zu 60 Peitschenhieben bestraft. Art. 126: Bereut eine Person, die homosexuellen Verkehr, beischlafähnliche oder vergleichbare Handlungen begangen hat, bevor die Zeugen ausgesagt haben, so entfällt die Hadd-Strafe; bereut sie dagegen, nachdem die Zeugen ausgesagt haben, so entfällt die Hadd-Strafe nicht. Art. 129: Die Hadd-Strafe für lesbischen Geschlechtsverkehr besteht in 100 Peitschenhieben. Art. 131: Wurde der lesbische Geschlechtsverkehr dreimal wiederholt und ist jedes Mal eine Hadd-Strafe verhängt worden, so ist die Hadd-Strafe nach der vierten Wiederholung die Todesstrafe.

2005 berichteten internationale Medien über die Hinrichtung der iranischen Jugendlichen Mahmoud Asgari und Ayaz Marhoni in Maschhad, was Iran Kritik wegen Nichteinhaltung der Menschenrechte einbrachte.Amnesty International: Iran continues to execute minors and juvenile offenders. Ebenso gelangte 2005 die Erhängung zweier weiterer iranischer Männer in Gorgan in die Medienberichterstattung von Menschenrechtsgruppen.Human Rights Watch: Iran: Two More Executions for Homosexual Conduct (englisch).

Im September 2022 wurden laut Schadi Amin von der LGBTQ-Organisation 6Rang erstmals zwei Frauen (Zahra Sedighi-Hamadani (Sareh Mansouri) und Elham Choubdar) aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in Iran zum Tode verurteilt. Nachdem es zu einem breiten Medienecho kam, korrigierte die iranische Justiz am 5. September 2022, dass das Todesurteil der Frauen damit zusammenhängt, dass die beiden in Menschenhandel verwickelt seien. Amnesty International schreibt dazu, „dass die Anschuldigungen des ‚Schmuggels‘ falsch und unbegründet sind und auf der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität der Frauen und im Fall von Zahra Sedighi-Hamadani auf deren Verbindung mit anderen iranischen LGBTI-Asylsuchenden auf der Flucht vor der systematischen Verfolgung im Iran beruhen“.

Auffälligerweise steht Transgeschlechtlichkeit in Iran aufgrund einer Fatwa von Ruhollah Chomeini nicht unter Strafe. Lässt einer der Beteiligten eine geschlechtsangleichende Operation durchführen, sodass vorgeblich die Heterosexualität gewahrt bleibe, bleiben beide straffrei.

Gesellschaftliche Situation Wegen der Illegalität bestehen kaum LGBT-Gemeinschaften in Iran. Homosexuelle Menschen werden in den gesellschaftlichen Untergrund gedrängt.Carsten Weidemann: Iran: Homosexualität ist eine Krankheit. Queer.de, 8. Januar 2012. Generell ist das gesellschaftliche Leben aufgrund der strengen Religionsvorschriften und der staatlichen Überwachung seitens der Polizei und des Geheimdienstes stark eingeschränkt.Amnesty USA: (englisch).Human Rights Watch: Iran Private Homes Raided for Immorality (englisch). 2008 veröffentlichte die Filmregisseurin Tanaz Eshaghian den Dokumentarfilm Be Like Others, der den gesellschaftlichen Druck und die staatlichen Repressionen gegen iranische transgeschlechtliche und homosexuelle Menschen thematisiert. In Kanada hat sich die LGBTQ-Organisation Iranian Railroad for Queer Refugees gegründet.Iranian Railroad for Queer Refugees Das 2010 gegründete Iranische Netzwerk 6Rang setzt sich für LGBTQ-Personen in Iran ein, da Lesben und trans Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität innerhalb einer bereits marginalisierten Gruppe von weiterer Marginalisierung betroffen sind. 6Rang ist Mitglied der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA World).

Nicht zuletzt aufgrund der Unterdrückung ist es dem iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad möglich gewesen, zu behaupten, in Iran gebe es keine Homosexuellen.Antonia Rados: in: Cicero, November 2007.

Siehe auch Homosexualität im Islam Gesetze zur Homosexualität Homosexualität in der persischen Liebesdichtung

Literatur Strafgesetze der Islamischen Republik Iran (= Sammlung Außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, Bd. 106). Übersetzt und eingeleitet von Silvia Tellenbach. Hrsg. von A. Eser, H.-H. Jescheck und G. Kaiser. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1996, ISBN 3-11-014884-6 (auch veröffentlicht in: (www.derprophet.info), Arbeitskreis Religion und Menschenrechte).

Weblinks

Ausführliche Darstellung der Rechtslage Tatchell: (englisch) Zeit: Schwul im Gottesstaat

Einzelnachweise

Kategorie:Politik (Iran)