mini|Die Synagoge Beith-Schalom, eingeweiht am 9. November 2011, ist die vierte Synagoge einer jüdischen Gemeinde in Speyer mini|Die Synagoge Beith-Schalom von Süden, rechts der neue elliptische Gebetsraum, links das Gemeindezentrum in der ehemaligen Hallenkirche St. Guido. Im Hintergrund das Gebäude des Landesbetriebes Mobilität. Die Jüdische Gemeinde von Speyer war im Mittelalter und in der früheren Neuzeit eine der bedeutenden jüdischen Gemeinden des Reiches.

Mittelalter Die Anfänge 1084 Gegen Ende des 11. Jahrhunderts entstand an der Peripherie der Bischofsstadt eine erste jüdische Gemeinde. Auf Wirken von Bischof Rüdiger Huzmann (auch Huozmann) und mit ausdrücklicher Billigung Heinrichs IV. nahm Speyer im Jahre 1084 eine größere Anzahl von Juden auf, die aus Magenza (Mainz) und anderen rheinischen Städten abwanderten bzw. abgeworben wurden.

In den Aufzeichnungen des Bischofs heißt es: Die erste Ansiedlung erfolgte im Vorort Altspeyer und stellte das erste urkundlich belegte Ghetto dar.Mary Fulbrook: A Concise History of Germany. Cambridge University Press, 1991, ISBN 0-521-83320-5, S. 20. Als Gegenleistung zahlten die Juden 3½ Pfund in Silber und sagten zu, sich an der Verteidigung der Stadt zu beteiligen.

Der Bischof garantierte ihnen verschiedene Rechte und Privilegien, wie sie bis dahin nirgends im Reich üblich waren. Demnach durften sie u. a. uneingeschränkt Handel treiben, Gold und Geld tauschen, Grundbesitz erwerben, hatten ihre eigenen Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltung, mussten an der Stadtgrenze keine Maut oder Zölle zahlen und durften Nichtjuden als Dienstboten haben. Grund für die Ansiedlung war die bedeutende Rolle, die Juden damals im lukrativen Fernhandel spielten, und der Wunsch nach einer Finanzquelle zum Bau des Domes. Die Ansiedlung von Juden wurde generell als „Wirtschaftsförderungsmaßnahme“ betrachtet. Die Juden waren in Deutschland wichtige Wegbereiter der Verstädterung.Alfred Haverkamp: Deutsche Geschichte, Bd. 2. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München, 1993, ISBN 3-7632-2992-2, S. 338. Ausschreitungen gegen die Juden und die Behinderung ihrer Gewerbe führten zu spürbaren wirtschaftlichen Nachteilen und Steuerausfällen. Daher kam es, dass sich die Obrigkeiten meistens gegen Verfolgungen wandten. Durch Ausstattung mit Privilegien und durch das Versprechen besonderen Schutzes lockten die Regenten Juden in ihren Herrschaftsbereich und versuchten gleichzeitig ihre umfangreichen Steuereinnahmen und Schutzgelder (Judenregal) vor pogrombedingten Ausfällen zu schützen.

Auf Vermittlung Bischof Huzmanns bestätigte Heinrich IV. im Jahre 1090 vor seinem dritten Italienzug das Privileg von 1084 und erweiterte es sogar noch („sub tuicionem nostram reciperemus et teneremus“). Dabei dehnte er dieses zunächst speziell für Speyerer Juden erlassene Privileg auf alle Juden des Reiches aus. Dieses kaiserliche Judenprivileg war eines der ersten in Deutschland. Die Bestimmungen betrafen verschiedene politische, juristische, wirtschaftliche und religiöse Belange des Lebens. Demnach durften die Juden freien Handel ausüben, ihre Waren an Christen verkaufen und ihr Eigentum war geschützt. Eine Neuregelung war, dass von Juden erworbenes Diebesgut, das bei ihnen gefunden wurde, auf Wunsch zum gleichen Preis an den ursprünglichen Besitzer zurückverkauft werden musste. Damit wurde das Handelsrisiko erheblich gemindert, da dem beliebten Vorwurf der Hehlerei entgegengewirkt wurde. Bei Streitigkeiten zwischen Juden und Christen sollte künftige „das Recht des Betroffenen“ gelten, d. h., dass auch die Juden durch Schwur oder Zeugen ihr Recht beweisen durften. Gottesurteile durften keine Anwendung mehr finden. Außerdem stand den Juden offen, sich bei Schwierigkeiten an den Kaiser und das königliche Hofgericht zu wenden. Streitigkeiten zwischen Juden durften dagegen einer eigenen Gerichtsbarkeit unterliegen. Damit sollten willkürliche Verurteilungen durch christliche Richter unterbunden werden. Folterungen in jeglicher Art waren strengstens verboten und bei Ermordungen oder Verletzungen sah das Privileg Geldbußen an den Kaiser vor.

Im Privileg wurden Taufen streng geregelt. Zwangstaufen jüdischer Kinder wurden völlig verboten. Für freiwillige Taufen bestand eine Wartefrist von drei Tagen als Bedenkzeit. Der Austritt aus der jüdischen Religionsgemeinschaft wurde noch dadurch erschwert, dass im Falle einer Taufe das Erbrecht erlosch. Mit dieser Tauf- und Erbregelung sollte der Bestand der jüdischen Gemeinschaft und damit eine wichtige Einnahmequelle geschützt werden. Außerdem wurde den Juden gestattet, christliche Mägde, Ammen und Knechte in ihren Häusern zu beschäftigen, wenn gewährleistet war, dass sie die christlichen Sonn- und Feiertage einhalten konnten. Die Judenprivilegien Heinrichs IV., wie beispielsweise auch das Wormser Privileg desselben Jahres, wurden in der Folgezeit vielfach wiederholt und abgewandelt und prägten im Verlauf der weiteren Jahrhunderte das Verhältnis zwischen Juden und Christen.

Erste Pogrome 1096

Schon sechs Jahre nach Ausstellung des ersten Privilegs für die Juden des Reiches kam es im Vorfeld des ersten Kreuzzugs in Speyer zu einem Pogrom, dem wenige Tage später weitere in Worms und Mainz folgten.

Im Gegensatz zu Worms und Mainz gelang es Bischof Johann von Speyer, nachdem es 11 Tote gegeben hatte, den Juden im befestigten Bischofshof in der Stadt und an anderen sicheren Plätzen Schutz zu bieten. Er setzte sich militärisch gegen die „Kreuzfahrer“ durch, die nach Norden, Richtung Worms auswichen und ein Massaker an der dortigen jüdischen Gemeinde begingen. Die Pogrome in Speyer, Worms und Mainz des Jahres 1096 fanden als „Gezerot Tatnu“ (Verfolgungen des Jahres 4856) Eingang in die jüdischen Annalen und der Opfer wird noch heute in der jüdischen Liturgie gedacht.

Blütezeit In der Folgezeit wurden Juden unweit des Domes im Bereich der Judengasse/Kleine Pfaffengasse angesiedelt, wobei die Ansiedlung in Altspeyer weiterhin bestehen blieb und wo es eine Synagoge gab. An der Spitze der jüdischen Gemeinde, die schätzungsweise 300 bis 400 Menschen umfasste, stand der vom Bischof ernannte Archisynagogus. Als Mittelpunkt der Siedlung entstand der Judenhof, das kultische Zentrum mit Männer- und Frauensynagoge und dem rituellen Kaltbad (Mikwe). Die Synagoge und der Dom wurden von denselben Baumeistern geplant und errichtet. Die Synagoge wurde am 21. September 1104, acht Jahre nach den Verfolgungen des Jahres 1096, eingeweiht. Ihre Ruine ist heute noch erhalten und stellt den ältesten, noch sichtbaren Überrest eines Synagogenhauses in Mitteleuropa dar.

mini|hochkant=2|Modell des Judenbades (Mikwe) in Speyer von Otto Martin aus dem Jahr 1911 im Museum SchPIRA im Judenhof Speyer. Dauerleihgabe des Historischen Museums der Pfalz, Speyer.s. hierzu: Elmar Worgull: Blicke auf Vita und museale Werke des in Speyer wirkenden Holzbildhauers Otto Martin (1872–1950). In: Pfälzer Heimat: Zeitschrift der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in Verbindung mit dem Historischen Verein der Pfalz und der Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung. Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Speyer. Heft 1 (2009), S. 19–26. mini|Umkleideraum im Speyerer Judenbad mini|Becken der mittelalterlichen Mikwe von 1128 Das eigentliche Judenbad (erstmals 1126 erwähnt) blieb bis heute nahezu unverändert und ist eine der ältesten noch erhaltenen Anlagen dieser Art. Zusammen mit Friesen stellten die Juden des 11. und 12. Jahrhunderts die Mehrzahl der Fernkaufleute (negotiatores manentes), wobei beide Gruppen ihre Sitze in der Kaufleute-Siedlung vor der Domimmunität hatten. In Speyer lebten und wirkten Mitglieder der berühmten Rabbiner- und Gelehrtenfamilie Kalonymus (s. a. Die Weisen von Speyer). Jekuthiel ben Moses, ein liturgischer Poet, lebte um 1070 in Speyer. Ein anderer Kalonymus aus Speyer und naher Verwandter des hochgelehrten Autors Eleasar ben Jehuda ben Kalonymus nahm zeitweise die Finanzgeschäfte Kaiser Friedrich Barbarossas wahr und wurde von diesem sehr geschätzt.Alfred Haverkamp: Deutsche Geschichte, Bd. 2. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München, 1993, ISBN 3-7632-2992-2, S. 339. Kulturgeschichtlich besonders bedeutend wurden Samuel ben Kalonymus he-Chasid und dessen Söhne, insb. Juda ben Samuel, genannt Jehuda der Fromme, um 1140 vermutlich in Speyer geboren, aufgewachsen und dort wirkend.

Die jüdische Gemeinde Speyers gehörte in diesen Jahren zu den bedeutendsten des Reiches, war ein wichtiges Zentrum zum Studium der Thora und trug über die Jahrhunderte trotz Verfolgung und Vertreibung erheblich zum geistigen und kulturellen Leben der Stadt bei. Auf einer Rabbinersynode in Troyes wurden den jüdischen Gemeinden von Speyer, Mainz und Worms die Führung der Juden in Deutschland übertragen. Diese Gemeinden bildeten einen Bund namens „SchUM“, [שו"ם] nach den hebräischen Anfangsbuchstaben von Speyer (Schapira, Hebräisch: שפירא), Worms [ורמיזא] und Mainz [מגנצא], der von den Juden in ganz Deutschland als Autorität in rechtlichen und religiösen Fragen anerkannt wurde. Die SchUM-Städte hatten ihren eigenen Ritus und die Beschlüsse ihrer Synagogen, Takkanot Schum, und behielten diese Stellung bis etwa Mitte des 13. Jahrhunderts bei. Es bestanden mehrere bedeutende jüdische Schulen und ein vielbesuchtes talmudisches Lehrhaus. Wegen der geistigen Ausstrahlung der dort blühenden jüdischen Gemeinden wurden diese drei Städte im Mittelalter als rheinisches Jerusalem gerühmt, waren für das westeuropäische Judentum von prägender Bedeutung und gelten daher als Geburtsstätte der aschkenasischen Kultur.

Pogrome und Vertreibungen ab 1195 Kurz nach dem dritten Kreuzzug kam es im Februar 1195 wiederum zu Verfolgungen („Ritualmord“-Pogrom), bei denen neun Juden ums Leben kamen. Am 13. Februar wurde die Tochter des Rabbiners und Richters Isaak ben Ascher Halevi der Jüngere (* 1130) unter dem Vorwurf des Ritualmordes umgebracht und drei Tage auf dem Marktplatz zur Schau gestellt. Dabei kam auch Halevi ums Leben, als er gegen den Mob vorging, der sich an der Leiche vergriff. Die Häuser der Juden wurden niedergebrannt und die Synagoge in Altspeyer zerstört.

Die Ausschreitungen wiederholten sich 1282 und 1343. Aufgrund der durch die Pogrome ausgelösten Fluchtwellen sah sich König Rudolf I. von Habsburg während eines Aufenthaltes in Speyer veranlasst, am 6. Dezember 1286 das Mandat über flüchtige Juden zu erlassen. Darin heißt es:

Das Pogrom 1349 Anfang des 14. Jahrhunderts war die Macht des Kaisers und des Bischofs geschwächt und die Stadt übernahm 1330 gegen Zahlung von 300 Pfund Heller die Juden in ihren Schutz, einer Verpflichtung, der sie ebenso wenig wie der Bischof nachkam. In den reichsweiten Pogromen zur Zeit der Schwarzen Pest wurde die Speyerer Judengemeinde von ca. 400 Mitgliedern am 22. Januar 1349 völlig ausgelöscht. Angesichts der Bedrohungen verbrannten sich viele in ihren Häusern; andere konvertierten oder flohen nach Heidelberg. Ihr Eigentum und der Friedhof wurden konfisziert. Zur rechtlichen Klärung des Bruchs der städtischen Friedensordnung, die alle Einwohner gleichermaßen schützen sollte, traf König Karl IV., als er sich im Frühjahr 1349 in Speyer aufhielt, eine opportunistische Entscheidung zugunsten der Stadt und sprach sie von jeglicher Schuld frei. Die Pestepidemie drang im Sommer weiter vor, aber über unmittelbare Auswirkungen auf die Stadt ist nichts bekannt. Einige Juden konnten bei diesem Pogrom aus der Stadt fliehen und ab 1352 zurückkehren, wurden 1353 von neuem vertrieben, um im Jahr darauf wieder in die Stadt zu dürfen. Dabei ging man dazu über, die Juden in einem festen Wohnquartier im Bereich der heutigen Judengasse anzusiedeln.