Eine Parameterfestsetzung wird im Telekommunikationsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (Deutschland) an Funkstellen vorgenommen. Der Verwaltungsakt kann einstufig im Rahmen einer Frequenzzuteilung oder zweistufig in einem Anschlussverfahren an eine Zuteilung festgelegt werden. Ziele der Regulierungsbehörde sind: effiziente Nutzung des Spektrums störungsfreie Nutzung des Spektrums Datenhaltung für Anschlussaufgaben Eckpunkte: standortbezogen (Koordinaten) funktechnische Parameter (Frequenz, Strahlungsleistung, Elevation, Azimut usw.)

Kategorie:Telekommunikationsrecht (Deutschland)