Die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen, kurz Versteigererverordnung (VerstV), regelt in Deutschland im Wesentlichen die gewerbsmäßige Versteigerung. Die aktuelle Fassung der VerstV ist seit dem 1. Oktober 2003 in Kraft.
Mit § 10 gehört sie auch zum Nebenstrafrecht.
Gliederung § 1 Versteigerungsauftrag § 2 Verzeichnis § 3 Anzeige § 4 (weggefallen) § 5 (weggefallen) § 6 Ausnahme von den verbotenen Tätigkeiten § 7 Zuschlag § 8 Buchführung § 9 Untersagung, Aufhebung und Unterbrechung der Versteigerung § 10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten § 11 Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung
Literatur Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung (dort unter 260. Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung – VerstV)), Loseblatt-Kommentar, München Werkstand: 94. EL Januar 2025, Verlag: C.H. Beck, ISBN 978-3-406-42181-5.
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