An den Fachhochschulen für Finanzen bilden die Länderfinanzverwaltungen ihre Nachwuchskräfte aus. Im Rahmen eines dreijährigen dualen Studiums des Steuerrechts, aufgeteilt in Studienphasen an der Fachhochschule und Praxisphasen an Finanzämtern, werden die angehenden Steuerbeamten des gehobenen Dienstes ausgebildet. Die Studenten tragen während dieser Zeit die Dienstbezeichnung Finanzanwärter. Das Studium an der Fachhochschule für Finanzen schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Finanzwirt (FH) ab.

Folgende Länder unterhalten einzeln bzw. gemeinsam eine Fachhochschule für Finanzen:

ausbildende Bundesländer Sitz der Fachhochschule interner Verweis Baden-Württemberg Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Bayern Herrsching am Ammersee Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt Königs Wusterhausen Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern Hamburg, Außenstellen in Bremen und Güstrow Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hessen Rotenburg an der Fulda Verwaltungsfachhochschule Rotenburg an der Fulda Niedersachsen Rinteln Steuerakademie Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Nordkirchen, Außenstellen in Hamminkeln und Herford Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz und Saarland Edenkoben Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz Sachsen Meißen Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Schleswig-Holstein Altenholz Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Thüringen Gotha Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Fachhochschule für Finanzen