Der Landesschülerrat (Eigenschreibweise: Landesschüler Niedersachsen; kurz: LSR NDS oder LSR) ist die höchste Schülervertretung (SV) im Lande Niedersachsen. Die Aufgaben und Rechte des Landesschülerrates liegen in dem Informations- und Meinungsaustausch, in Anhörungs-, Vorschlags- und Auskunftsrechten, in der Stellungnahme- und vor allem Zustimmungserfordernissen.
Geschichte Der Landesschülerrat konstituierte sich erstmals 1976. Seitdem finden die Landesschülerratswahlen zweijährlich statt, infolge konstituiert sich der Landesschülerrat zweijährlich.
Der 25. Landesschülerrat konstituierte sich am 28. April 2026. Der 24. Landesschülerrat änderte die bestehenden Modalitäten von einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden und einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin so, dass ab dem 25. Juni 2024 die Möglichkeit besteht, zwei Stellvertreter zu wählen. Im 25. Landesschülerrat hat Otto Ellerbrock das Amt des Vorsitzenden inne.
Vorsitzende +ZeitraumVorsitzender2026–Otto Ellerbrock2024–2026Matteo Feind2023–2024Louisa Basner2021–2023Malte Kern2019–2021Justus Scheper2018–2019Florian Reetz
Wahlen Der Landesschülerrat wird auf der Ebene der ehemaligen Regierungsbezirke gewählt. Die entsprechenden Regionalabteilungen der Landesschulbehörde berufen die Wahlversammlungen ein. Alle Mitglieder der Kreisschülerräte (KSR) sind stimmberechtigt und wählbar. Aus kreisfreien Städten treten die Mitglieder der Stadtschülerräte (SSR) an diese Stelle.
In jedem der ehemaligen Regierungsbezirke Niedersachsens (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems), die es bis zu ihrer Auflösung 2004 gab, wird je ein Vertreter für die Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft gewählt. Darüber hinaus werden jeweils zwei Vertreter für die berufsbildenden Schulen (BBS) gewählt. Zusätzlich haben noch die ausländischen Mitschüler die Möglichkeit, sofern aus einem Bezirk kein solches gewählt wurde, in dem betreffenden Bezirk ein Zusatzmitglied zu wählen. Jedes der rechnerisch 40 möglichen Mitglieder hat ein Ersatzmitglied, welches beim Ausscheiden des Mitglieds nachrückt.
Zur Durchführung der Wahlen werden auf der Wahlversammlung auf Bezirksebene jeweils alle KSR-Vertreter und SSR-Vertreter einer Schulform, welche der Einladung gefolgt sind, in einer Gruppe zusammengefasst und wählen aus dieser Gruppe den Vertreter ihrer Schulform im Landesschülerrat.
Der Landesschülerrat wählt zudem sechs Mitglieder für den Landesschulbeirat und einen Vertreter für den Landesbeirat für Jugendarbeit.
Organisation und Arbeitsweise In den Bereichen der früheren Regierungsbezirke wurde für jede Schulform ein (BBS zwei) Vertreter und Stellvertreter gewählt. Die regulären Mitglieder bilden die Vollversammlung. Die Vollversammlung beschließt das Arbeitsprogramm, beschließt, wenn möglich, die Stellungnahmen, wählt den Vorstand, bildet Ausschüsse, somit gibt die Vollversammlung die inhaltlichen Themen vor.
Der Vorstand besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern und ist verantwortlich für die Büroarbeit (Bearbeitung der Post, Zusammentragen von Meinungen zu den Erlassentwürfen, Verwaltung der Geschäftsstelle), für die Beantwortung oder Weiterleitung von Fragen und Anfragen, die besonders Schüler an den LSR haben und die Organisation der Vollversammlung. Er ist für die inhaltlichen Themen verantwortlich. Er hält Kontakt zu anderen Organisationen und Verbänden (z. B. den Jugendverbänden und -parteien sowie den Lehrer- und Elternverbänden). Pressemitteilungen werden von ihm verfasst und herausgegeben. Stellungnahmen zu Verordnungs-, Erlass- und Gesetzesentwürfen werden vom Vorstand verabschiedet, sollte in der gesetzten Frist (meistens sechs Wochen) keine Vollversammlung stattfinden.
Die Vollversammlung bildet außerdem Fachausschüsse, in denen spezielle Themen (wie Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit) des Landesschülerrats bearbeitet und für Vorstand und Vollversammlung gebündelt werden. Dabei wird zwischen ständigen und nicht-ständigen Fachausschüssen unterschieden. Die ständigen Fachausschüsse sind unterschieden nach Schulform sowie nach Bezirk. Die nicht-ständigen Fachausschüssen bildet die Vollversammlung nach Bedarf in Themenfeldern.
Der Landesschülerrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Diese koordinieren und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsstelle, MK und Vorstand. Zudem sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die ersten Ansprechpartner des LSR.
Weblinks Homepage des Landesschülerrats Niedersachsen
Einzelnachweise SVBl 03/2020 – AT. (PDF; 1,6 MB) MK.niedersachsen.de; abgerufen am 6. Mai 2021. voris.wolterskluwer-online.de voris.wolterskluwer-online.de voris.wolterskluwer-online.de voris.wolterskluwer-online.de
Kategorie:Schülervertretung Kategorie:Bildungsorganisation in Niedersachsen Kategorie:Organisation (Hannover) Kategorie:Wikipedia:Gründungsdatum ungeklärt Kategorie:Schülerorganisation in Deutschland