Eine Impfpflicht, schweizerisch auch Impfobligatorium, liegt vor, wenn eine Schutzimpfung für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel der Impfpflicht ist es, vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit zu schützen.

Abzugrenzen ist der Begriff der Impfpflicht einerseits vom Impfzwang, wenn unter Anwendung von körperlicher Gewalt geimpft wird,Klaus Schäfer: Impfpflicht # Impfzwang und andererseits von der Impfempfehlung, welche von der STIKO ausgesprochen wird und die Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Abs. 1 Satz 3 SGB V). Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) BAnz AT 17. September 2021 B3.

Deutschland mini|hochkant=0.98|Impfschein nach § 10 des Impfgesetzes von 1874 (Rückseite) mini|hochkant=0.98|Impfschein zur Pockenschutz-Erstimpfung 1965 und Wiederimpfung 1976 nach dem Gesetz von 1874

Impfziele Nr. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert in Deutschland das Ziel von Impfungen: „Schutzimpfung: die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen.“

Die WHO strebt an, Röteln und Masern durch Impfungen weltweit zu eliminieren. Dies ist auch in Deutschland seit vielen Jahren erklärtes Ziel des Bundes und der Länder.Elimination der Masern und Röteln in Deutschland. RKI, 23. August 2021. Bei den Pocken ist dieses Schutzziel bereits erreicht, sie gelten als durch Impfungen ausgestorbene Krankheit.

Ein derart durchschlagender Erfolg ist aber nicht bei allen Impfungen zu erwarten. Beispielsweise besteht der Schutz bei der Impfung gegen die echte Grippe oder gegen COVID-19 einstweilen darin, einen großen Teil der Geimpften vor einem schweren Krankheitsverlauf und dem Tod sowie einen – möglichst großen – Teil der Bevölkerung vor der Infektion selbst zu schützen.

Impfpflicht gegen bestimmte Krankheiten Pocken Im Jahr 1807 führte das Königreich Bayern als weltweit erster Staat eine Impfpflicht gegen die Pocken ein. Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 breiteten sich die Pocken in der deutschen Bevölkerung stark aus. Da sich das nicht wiederholen sollte, beschloss der Reichstag wenig später das Reichsimpfgesetz.Stephan Klenner, Vorbild Reichsimpfgesetz, In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Februar 2022 Ab 1875 waren im Deutschen Reich dann alle Deutschen durch das Reichsimpfgesetz verpflichtet, ihre Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren gegen die Pocken impfen zu lassen. Wer seine Kinder nicht impfen ließ oder darüber keinen Nachweis führen konnte, erhielt eine Geld- oder Haftstrafe. Die Impfung war eine staatliche Leistung. Die Impfpflicht wurde in der Weimarer Republik sowie in der Anfangsphase des Nationalsozialismus gelockert und während des Zweiten Weltkrieges ganz ausgesetzt. In der Bundesrepublik bestand die Impfpflicht gegen die Pocken auf der Grundlage des Reichsimpfgesetzes bis 1975 weiter. In den 1950er Jahren wurde diese Impfpflicht diskutiert, weil sie nach Meinung einzelner Kritiker gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verstoße. Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Impfpflicht gegen Pocken wurde schließlich schrittweise aufgehoben: Ab 1976 entfiel die Erstimpfung, es erfolgten nur noch Wiederholungsimpfungen (außer für Risikopersonen). 1983 wurde die Pockenimpfpflicht schließlich gänzlich aufgehoben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 1980 die Pocken als erste Krankheit überhaupt für weltweit ausgerottet erklärt.Krankheiten ausrotten: ein „fortlaufender Prozess“. 22. Juli 2020.

Masern Seit 1. März 2020 besteht gemäß Abs. 8 und Abs. 9 IfSG eine bundesweite gesetzliche Impfpflicht gegen Masern für Kinder sowie für das Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen.Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht, rnd.de, 14. November 2019Bundestag beschließt Masernschutzgesetz. www.aerzteblatt.de, 14. November 2019

Am 21. Juli 2022 wies das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die Impfpflicht für Kita-Kinder zurück,BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a.Spiegel online: Bundesverfassungsgericht bestätigt Masernimpfpflicht an Kitas und Schulen, abgerufen am 18. August 2022 die Eingriffe in das Elternrecht und in die körperliche Unversehrtheit der Kinder seien bei verfassungskonformer Auslegung gerechtfertigt. Abs. 8 Satz 3 IfSGBVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a., Rz. 93 f. Bei ausschließlicher Verfügbarkeit von Kombinationsimpfstoffen besteht die Impfpflicht nur, wenn es sich um die lange etablierten und üblichen MMR-Impfstoffe gegen Mumps, Röteln oder Windpocken handelt. Impfstoffe, die erst nach dem 1. März 2020 auf den Markt gekommen sind, werden vom Urteil nicht erfasst.Klaus Ferdinand Gärditz: BVerfG bestätigt Masernimpfpflicht: Zwischen Risikoabwägung und Vorbehalt des Gesetzes. Legal Tribune Online, 19. August 2022.

Die beschwerdeführenden Kinder seien in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung nicht verletzt( Abs. 1 GG), soweit die Impfpflicht bzw. ein Betreuungsverbot ungeimpfter Kinder nur für Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege giltgem. §§ 20 Abs. 8 Satz 1, 33 Nr. 2 IfSG, Abs. 1 SGB VIII , in denen regelmäßig eine Vielzahl von Kindern über längere Zeit betreut werden, im Hinblick auf den Vorrang der Schulpflicht kein Betretungsverbot gegenüber schulpflichtigen Kindern ausgesprochen werden kannnach § 20 Abs. 12 Satz 5 IfSG und für in Heimen betreute Personen eine vierwöchige Übergangszeit für die Erfüllung der Impfpflicht gilt, damit im Hinblick auf das Kindeswohl gegebenenfalls eine sofortige Aufnahme auch ungeimpfter Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe gewährleistet ist.BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a., Rz. 154, 159 ff.

Weitere Erkrankungen Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der DDR ab 1953 eine gesetzliche Impfpflicht, die bis 1970 sukzessive ausgeweitet wurde: Neben den Pocken wurde unter anderem gegen Tuberkulose (1953), Kinderlähmung (1961), Diphtherie (1961), Wundstarrkrampf (1961) und Keuchhusten (1964, dann in Form des DTP-Impfstoffes) verpflichtend geimpft, ab 1970 war auch die Impfung gegen Masern gesetzlich vorgesehen. Zur Aufnahme in Kinderbetreuungseinrichtungen musste ein Impfausweis vorgelegt werden. Pflichtimpfungen, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten wurden, konnten mit Verweis oder Ordnungsstrafe zwischen 10 und 500 DDR-Mark geahndet werden. In der DDR wurde die Pflichtimpfung gegen Pocken 1982 aufgehoben, bereits ab 1980 fanden keine Erstimpfungen mehr statt.

In der Bundesrepublik gab es bis 1954 auch eine Impfpflicht gegen Diphtherie und je nach Bundesland auch teilweise gegen Scharlach.

COVID-19 Allgemeine Impfpflicht Als Ende 2020 während der COVID-19-Pandemie in Deutschland die ersten Impfstoffe vor der Zulassung standen, sprach sich die deutsche Bundesregierung zunächst gegen die allgemeine Impfpflicht bei COVID-19 aus.Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: In: www.bmjv.de, 12. November 2020, abgerufen am 30. November 2021. Im Verlauf der Pandemie wurde dies in Politik, Rechtswissenschaft und Medizin zunehmend kontrovers diskutiert.Corona-Impfpflicht – ja oder nein? Positionen für und gegen eine Impfpflicht. vgl. beispielsweise Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Dezember 2021. Ab Oktober 2021 befürworteten u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund, die Ministerpräsidenten Söder (Bayern, CSU), Günther (Schleswig-Holstein, CDU), Kretschmann (Baden-Württemberg, Grüne), Weil (Niedersachsen, SPD) und Ramelow (Thüringen, Linke) eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19.Coronavirus: WHO ist gegen allgemeine Impfpflicht. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 7. Dezember 2020.

Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Januar 2022 sowohl die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als auch eine Beratungspflicht abgelehnt hatte, fand am 26. Januar 2022 im Deutschen Bundestag eine Vereinbarte Debatte (Orientierungsdebatte) über eine allgemeine Impfpflicht statt, ohne dass ein bestimmter Gesetzentwurf auf der Tagesordnung stand.Kontroverse Impfpflicht-Debatte mit ersten Vorschlägen. bundestag.de, 26. Januar 2022.Angela Tesch: Bundestag diskutiert Impfpflicht. tagesschau.de, 26. Januar 2022.

Am 11. Februar legten sieben Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP der Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab dem 1. Oktober 2022 vor, die durch die Krankenkassen kontrolliert werden soll, was diese jedoch ablehnen.Entwurf eines „Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“Gesetzentwurf vorgelegt: Abgeordnetengruppe beharrt auf Kontrolle des Impfstatus durch die Kassen. Ärztezeitung, 11. Februar 2022. Soll eine Gesetzesvorlage beim Bundestag aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden, muss diese von einer Fraktion oder fraktionsübergreifend von 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein ( Abs. 1 GG, Abs. 1 GOBT).vgl. Almut Cieschinger, Mara Küpper: Kurz erklärt – der Gruppenantrag im Bundestag. Wie die Regierung die Impfpflichtdebatte dem Parlament überlässt. Der Spiegel, 14. Januar 2022.Timo Hebeler: Die Einbringung von Gesetzesvorlagen gem. Art. 76 GG. JA 2017, S. 413–418. Bei 736 Mitgliedern des 20. Deutschen Bundestages sind das mindestens 35 Abgeordnete. Die Union stellte einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Entwurf für ein sogenanntes Impfvorsorgegesetz zu erarbeiten. Für den Aufbau eines Impfregisters sollen Daten des Bundeszentralamts für Steuern verwendet werden.Frank Specht: „Weg aus der Endlos-Einschränkungs-Spirale“: Ampel-Abgeordnete legen Pläne zur Impfpflicht vor. Handelsblatt, 11. Februar 2022.Gruppenanträge zur allgemeinen Corona-Impfpflicht: "Werden Ende des ersten Quartals eine Entscheidung treffen". Legal Tribune Online, 11. Februar 2022.Gesetz zur allgemeinen Corona-Impfpflicht für Erwachsene: Keine Beugehaft für Impfverweigerer. Interview von Hasso Suliak mit Michael Kubiciel. Legal Tribune Online, 11. Februar 2022. Am 17. Februar 2022 hatten über 200 Bundestagsabgeordnete den Gesetzesantrag unterschrieben.

Am 17. März 2022 beriet der Deutsche Bundestag in erster Lesung über verschiedene Gesetzentwürfe und Anträge, die teils für, teils gegen eine allgemeine Impfpflicht eingebracht worden waren.Bundestag berät verschiedene Initiativen zum Thema Impfpflicht. bundestag.de, 17. März 2022. Am 7. April 2022 stimmte der Deutsche Bundestag mit aufgehobenem Fraktionszwang über vier Anträge für oder gegen eine Impfpflicht ab: die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vorsah, ein von der Unionsfraktion vorgelegter Antrag für ein Impfvorsorgegesetz, der Antrag gegen eine allgemeine Impfpflicht und der Antrag gegen eine gesetzliche Impfpflicht.Initiativen zur Corona-Impfpflicht fallen im Bundestag durch. bundestag.de, 7. April 2022.Vier Vorlagen: Impfpflicht-Anträge scheitern im Bundestag. tagesschau.de, 7. April 2022 Alle Anträge wurden abgelehnt.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht