mini|Tor in der Gedenkstätte Konzentrationslager Dachau mini| Schriftzug Arbeit macht frei am Eingangstor zum Stammlager des KZ Auschwitz Vernichtung durch Arbeit ist die absichtliche oder billigend in Kauf genommene Tötung von Zwangsarbeitern oder Häftlingen durch übermäßige Schwerarbeit und mangelhafte Versorgung. Der Begriff wurde für das nationalsozialistische Lagersystem geprägt.
Das Konzept der Vernichtung durch Arbeit wurde auch in den Lagern anderer totalitärer und diktatorischer Systeme angewandt. Ob es der Ausnutzung von Zwangsarbeit im sowjetischen Gulag zugrunde lag, ist umstritten.
Zeit des Nationalsozialismus: Arbeit oder Vernichtung? In den aufgefundenen Dokumenten aus der Zeit des Nationalsozialismus taucht der Ausdruck Vernichtung durch Arbeit nur im Zusammenhang mit der Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug auf.Daher gab es auch den Ausdruck Vernichtung von Asozialen durch Arbeit für die Gesamtaktion, vgl. Kramer, Weblinks, 2010 In einem Aktenvermerk vom 14. September 1942 notierte Otto Thierack über ein Gespräch mit Joseph Goebbels:
Goebbels schrieb zu diesem Gespräch in seinem Tagebuch:
Der Tod von Häftlingen als Folge des Arbeitseinsatzes wurde also zumindest billigend in Kauf genommen. Das Protokoll der Wannseekonferenz vom 20. Januar 1942 deutet darauf hin, dass mit „Vernichtung durch Arbeit“ der Tod durchaus beabsichtigt war:
Die hohe Todesrate unter Häftlingen, die als Arbeitssklaven der SS in den deutschen Konzentrationslagern und deren Außenlagern ausgebeutet wurden, wird oft als Ergebnis einer beabsichtigten „Vernichtung durch Arbeit“ gedeutet. So starben beim Arbeitseinsatz für I.G. Farben im KZ Auschwitz III Monowitz bis zu 25.000 von 35.000 eingesetzten Häftlingen. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines jüdischen Häftlings im Arbeitseinsatz betrug weniger als vier Monate.Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. erw. Aufl. Frankfurt 1990, ISBN 3-596-24417-X, Band 2, S. 994 f. Die ausgemergelten Zwangsarbeiter starben vor Erschöpfung oder durch Krankheit oder sie wurden als arbeitsunfähig selektiert und getötet. Beim Bau von Stollen, die in den letzten Kriegsmonaten für Rüstungsfabriken geschaffen wurden, starben rund dreißig Prozent der eingesetzten Zwangsarbeiter.Michael Zimmermann: Kommentierende Bemerkungen – Arbeit und Vernichtung im KZ-Kosmos. In: Ulrich Herbert et al. (Hrsg.): Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Frankfurt/M. 2002, ISBN 3-596-15516-9, Band 2, S. 744. Derartig hohe Sterblichkeitsraten waren allerdings nicht allgemein zu verzeichnen. So kamen etwa in Mauthausen/Gusen beim Arbeitseinsatz in der Rüstungsproduktion jährlich etwa fünf Prozent der Häftlinge zu Tode. Bei solch unterschiedlichen Sterblichkeitsraten ist eine allgemeingültige Aussage kaum möglich: Es muss offenbleiben, ob die Häftlingsarbeit „Mittel zum Zweck der Vernichtung“ war oder ob die Vernichtung als „eine zwar einkalkulierte, nicht aber vorgängig intendierte Folge“ des Häftlingseinsatzes angesehen werden muss.Michael Zimmermann: Kommentierende Bemerkungen … ISBN 3-596-15516-9, S. 145.
Die Industrie verlangte dringend nach Arbeitskräften. Oswald Pohl, der Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (WVHA), lieferte die erforderlichen Arbeitssklaven und befahl am 30. April 1942:
In der Folge wurden zahlreiche Außenlager in der Nähe von Bergwerken und Industriebetrieben eingerichtet. Die Sterberate unter den Arbeitssklaven stieg, da dort die Unterbringung und Versorgung oft noch unzureichender war als im Stammlager. Die Anweisung Pohls „kann […] als Freibrief für alle KZ-Kommandanten gewertet werden, die Häftlingsarbeit als Mittel der Vernichtung einzusetzen“.Jens-Christian Wagner: Das Außenlagersystem …, S. 721. Allerdings hebt die abschließende Begründung des Befehls ökonomische Gründe hervor. Die zitierte Sichtweise ist daher umstritten, zumal weitere Anordnungen auf die Erhaltung der Arbeitskraft abzielen.
Am 26. Dezember 1942 schrieb Richard Glücks, Leiter des Amtes D vom SS-WVHA:
Im März 1944 mahnte Oswald Pohl die Verwaltung der SS-Wirtschaftsbetriebe, dass „die Arbeitskraft eines jeden Häftlings wertvoll“ sei; sie müsse „in vollem Umfang für die Volksgemeinschaft nutzbar gemacht werden“.Nürnberger Dokument NO-516, zitiert nach Jens-Christian Wagner: Das Außenlagersystem. …, S. 721. Letztlich – so fasst der Historiker Jens-Christian Wagner zusammen – lässt sich aus den schriftlichen Quellen nicht belegen, ob eine Vernichtungsabsicht bestanden habe. Der mörderische Häftlingseinsatz, der langfristig ökonomisch widersinnig und uneffektiv war, wurde – zumal in den letzten Kriegsmonaten – zugunsten einer kurzfristig erreichbaren maximalen Arbeitsleistung forciert. Der Tod der Häftlinge wurde bewusst in Kauf genommen und bei bestimmten Häftlingsgruppen auch angestrebt.Jens-Christian Wagner: Das Außenlagersystem …, S. 722.
Nationalsozialismus mini|Gedenktafel in Hamburg-Neugraben Die Ideologie des Nationalsozialismus betrachtete die „germanischen Völker“ der Deutschen, der Flamen, Niederländer, Engländer und Skandinavier als „arische Rasse“ und „Herrenmenschen“. Das „deutsche Blut“ und die „Arier“ mussten von „Fremdrassigen“ „rein gehalten“ werden. Als „Fremdrassige“ galten die slawischen Völker und ganz besonders die Juden und die „Zigeuner“.
Randständige Gruppen der Mehrheitsbevölkerung wie kinderreiche fürsorgeabhängige Familien in sozialen Brennpunkten, Landstreicher oder Landfahrer sowie Problemgruppen wie Alkoholkranke oder Prostituierte galten als „deutschblütige“ „Asoziale“ und ebenfalls als überflüssige „Ballastexistenzen“. Sie wurden wie auch Homosexuelle von behördlichen und polizeilichen Instanzen listenmäßig erfasst und vielfältigen staatlichen Restriktionen und Repressionsmaßnahmen ausgesetzt, die bis zur Zwangssterilisation und schließlich zur Inhaftierung in Konzentrationslagern reichten. Wer sich offen gegen das nationalsozialistische Regime auflehnte (wie Kommunisten, Sozialdemokraten, bürgerliche Demokraten oder Kriegsdienstverweigerer), wurde in Haftanstalten und Lagern inhaftiert. Die Lager überlebten viele der Häftlinge nicht.
In den nationalsozialistischen Lagern vollzog sich „Vernichtung durch Arbeit“ vor allem durch eine sklavenförmige Organisation der Arbeit, weshalb in Unterscheidung zur Zwangsarbeit der ausländischen Arbeitskräfte hier mit einem Terminus der Nürnberger Prozesse von „Sklavenarbeit“ und „Sklavenarbeitern“ die Rede ist.
Die Arbeitsbedingungen waren charakterisiert durch:
schwere körperliche Arbeit (zum Beispiel beim Straßenbau, bei Erdarbeiten oder in der Fabrik, besonders in der Rüstungsindustrie) ständige überlange Arbeitszeiten (oft zehn bis zwölf Stunden am Tag, im Sinne von biologischem Stress, Raubbau der Kräfte) zu Hunger und Mangelerkrankungen führende Mangelernährung, mangelnde Hygiene keine oder ungenügende medizinische Versorgung und dadurch zusätzlich entstehende Krankheiten keine Entlohnung über lange Zeit, nicht nur als Strafe, eingesetzte Hungerrationen ungenügende Bekleidung (beispielsweise Sommerkleidung auch im Winter) Verletzungen durch fehlendes oder ungenügendes Schuhwerk ständige Bewachung der Arbeitenden bei vielfältigen Willkürakten der Bewacher Folter und Misshandlungen wie das Torstehen oder das Pfahlhängen
Konzentrationslager Die Haft im Konzentrationslager sollte den Eingelieferten zumindest brechen. Die Aufnahme und Registrierung der neu eingelieferten Häftlinge, die Zwangsarbeit, die Unterbringung der Häftlinge, die Zählappelle – das ganze Leben im Lager war von Demütigungen und Schikanen begleitet.
Die Aufnahme, die Registrierung und das Verhör der Verhafteten waren begleitet von höhnischen Bemerkungen der SS-Leute. Bei den Zählappellen wurden die Häftlinge getreten und geschlagen. Die Zwangsarbeit bestand teilweise aus sinnlosen Verrichtungen und aus Schwerarbeit, die die Häftlinge zermürben sollte.
Besonders zynisch erscheint in diesem Zusammenhang der in einigen Konzentrationslagern des Deutschen Reiches vorzufindende Schriftzug „Arbeit macht frei“, z. B. an den Eingangstoren der Lager (das Konzentrationslager Buchenwald war das einzige KZ mit dem Spruch „Jedem das Seine“ am Eingangstor).
Die Opfer Opfer der Vernichtung durch Arbeit waren vor allem Juden aus fast allen Ländern Europas, „Zigeuner“, Angehörige slawischer Völker, politische Gegner, Homosexuelle, so genannte „Asoziale“ (insbesondere zu hohen Haftstrafen verurteilte Gefangene), Zeugen Jehovas und auch andere entschiedene Christen.
Schätzungsweise kamen insgesamt sechs Millionen Juden, 500.000 Sinti, Roma und Angehörige anderer als „Zigeuner“ verfolgter Gruppen sowie sieben Millionen sowjetische Kriegsgefangene und Zivilisten in den Konzentrationslagern um. Genaue Berechnungen sind nicht möglich, weil die Nationalsozialisten über ihre Opfer nicht immer vollständige Listen führten.
Hintergrund; Folgen nach 1945 Die nationalsozialistische Ideologie forderte die „Reinhaltung“ der „arischen Rasse“ und des „deutschen Blutes“ von „Fremdrassigen“. Zu diesen „Fremdrassigen“ zählten vor allem die slawischen Völker, die Farbigen, die Juden und Teile der „Zigeuner“. Alte Menschen, Kranke, „Arbeitsverweigerer“, so genannte „Asoziale“ und Behinderte galten als „unnütze Esser“. Auch Regime-Gegner, wie zum Beispiel Kommunisten, bürgerliche Demokraten, Sozialdemokraten und entschiedene Christen wurden verfolgt, weil sie sich dem „Aufbruch“ und dem „nationalen Erwachen“ entgegenstellten.
Am 18. September 1942 hatte Thierack notiert, dass Juden und Zigeuner schlechthin … vernichtet werden. Die NS-Ministerialbürokratie beteiligte sich anschließend aktiv an der Auslieferung bereits festgenommener, von der Justiz als „asozial“ deklarierter Personen aus deutschen Haftanstalten in die Vernichtungslager, dies wurde amtsmäßig „Abgabeaktion“ genannt. Mehrere Tausend Personen wurden durch die Mitwirkung des Ministeriums in KZ-Lager deportiert, die meisten von ihnen anschließend ermordet. Einige wenige der beteiligten hohen Beamten des Reichsjustizministeriums wurden 1951/1952 angeklagt und vor Gericht gestellt. Auf der Anklagebank saßen von den noch lebenden führenden beteiligten Beamten Rudolf Marx,Ministerialdirigent, Leiter der Abteilungen 5 und 15 im Reichsjustizministerium Albert Hupperschwiller,Ministerialrat Friedrich-Wilhelm MeyerOberstaatsanwalt und Otto Gündner,Erster Staatsanwalt. -- Robert Hecker, Senatspräsident, war zuvor verstorben außerdem der ehemalige Reichshauptamtsleiter für das Gnadenamt Kurt Giese. Einige dieser bisherigen Beamten des Reichsjustizministeriums hatten vor dem Landgericht Wiesbaden bereits zugegeben, schon damals gewusst zu haben, dass viele der überstellten Gefangenen in den Lagern getötet wurden und dass im Ministerium auch die massenhaften Todesmeldungen eingingen. Aber sie behaupteten dennoch vor Gericht ihre Ahnungslosigkeit. Die Angeklagten wurden schließlich alle freigesprochen. Die Begründung bestand in einer eigenwilligen sprachlichen Neuinterpretation: Obwohl in den überlieferten schriftlichen Dokumenten, in den Akten mit Paraphen, ausdrücklich von „Vernichtung“ die Rede ist, hielten die Richter den Angeklagten zugute:
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